Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923
Das Notgeld des Kreises Solingen wird vom Kreis „so viel wie möglich in Rentenmark“ umgetauscht.
Die Einlösung des wertbeständigen Kreisnotgeldes.
Das Landratsamt teilt mit:
Das wertbeständige Kreisnotgeld ist bekanntlich voll gedeckt
durch Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches. Diese mußten
in Berlin auf gesperrtem Konto bei der Reichsbank hinterlegt
werden. Nun zeigte sich aber, nachdem die Mark stabil geworden
war, ein immer dringenderes Bedürfnis nach Umwechslung, dem
der Kreis auch in weitem Maße entgegen gekommen ist. Den
Hauptteil der gezeichneten Goldschatzanweisungen wollte der
Reichsfinanzminister aber nur dann freigeben, wenn der Aufruf
des Notgeldes erfolgt wäre. Deshalb mußte der Kreis sein wert-
beständiges Notgeld aufrufen. Die Frist des Aufrufs war mit
einem Monat vorgeschrieben. Der Kreis wird aber auch über
diese Frist hinaus sein wertbeständiges Geld einlösen, so daß
niemand um die Innehaltung des Termins besorgt zu sein braucht.
Es wird sich im Gegenteil empfehlen, mit der Einwechslung noch
etwas zu warten, da zu hoffen ist, daß sich in einiger Zeit der
Umtausch in ein handelssicheres Zahlungsmittel bewerkstelligen
läßt, als es die sechsprozentigen Reichsgoldschatzanweisungen dar-
stellen, die mehr den Charakter eines Anlagepapieres haben und
bislang vom Reich nur bis 10 Dollars herabgestückelt sind. Der
Kreis ist bemüht, möglichst viel davon gegen Rentenmark, evtl.
gegen das hoffentlich bald herauskommende wertbeständige Geld
der Landesbank zu tauschen und dann damit sein Geld einzu-
wechseln. Die Einwechslung wird selbstverständlich nicht nur in
Opladen, sondern auch bei der Handelskammer in Solingen ge-
schehen, wie das auch bisher gewesen ist, vorläufig allerdings in
Goldschatzanweisungen, deren kleinstes Stück, wie erwähnt, bisher
noch zehn Dollar ist. In der Bekanntmachung konnte keine An-
gabe anderer Umwechslungsstellen gemacht werden, da die dazu
notwendigen Vereinbarungen nicht so schnell getroffen werden
konnten, wie der vom Finanzminister als unerläßliche Voraus-
setzung der Freigabe der Goldschatzanweisung geforderte Aufruf
erscheinen mußte.
* * *
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Schlagwort-Archive: Landrat
22. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. Dezember 1923
Der Landrat des Kreises Solingen fordert die Städte Ohligs, Wald und Höhscheid erneut auf, ihr Notgeld einzuziehen.
Der Landrat. Opladen, den 22. Dezember 1923.
K.III.
Wie ich aus den Berichten ersehe, haben die Städte
Ohligs, Wald und Höhscheid ihr Notgeld noch nicht aufgerufen.
Gemäss Artikel 4. u. 5 der Verordnung Nr. 212 betr[effend] Regelung
der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten haben die gemein-
den ihr vor dem 1. Oktober 1923 ausgegebenes Notgeld innerhalb
einer Frist von 3. Monaten nach Inkrafttreten der genannten
Verordnung (das ist: 25. Dezember 1923) einzuziehen. Nach dem
1. Oktober ausgegebenes Notgeld ist an sich schon ungesetzlich.
Alle entgegen dieser Bestimmung noch im Umlauf befindlichen
Notgeldscheine können ohne Entscheidung beschlagnahmt werden,
gleichviel in welcher Hand sie sich befinden. Außerdem sieht
die Verordnung schwere Strafen bei Uebertretung vor.
Ich möchte nicht unterlassen haben, die Gemeinden
hierauf aufmerksam zu machen.
I[n] V[ertretung]
Henrichs.
An
den Herrn Bürgermeister
in Ohligs.
13. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Bericht 13. Dezember 1923
„Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiarden Mark Notgeld ausgegeben.“
Abschrift.
Ohligs, den 13. Dezember 1923.
Der Bürgermeister.
Abt[ei]l[un]g III.
Betrifft: Notgeld.
Bezug: Verf[ü]g[ung] vom 11.12.23. K. III
Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiar-
den Mark Notgeld ausgegeben. Die Einlösung hat bereits
ohne öffentliche Aufrufung begonnen, indem verschiede-
nen Privatbanken grössere Beträge von Notgeld gegen
Ueberweisung von Reichsgeld abgenommen wurden. Die
auf diese Weise eingelösten Scheine werden nicht wie-
der in Verkehr gebracht.
An Sicherheit stehen aus Devisen (nach den amtli-
chen Kursen) und kurzfristig ausgeliehenen Beträgen
360 Billiarden zur Verfügung. Der Rest ist in Warenbe-
ständen von Lebensmitteln, Kleidern, Kohlen pp. für die
Minderbemittelten angelegt. Aus dem Verkaufserlöse der
Waren dürfte die Deckung des restlichen Betrages ge-
sichert sein.
An den D[er] B[ürgermeister]
Herrn Landrat S[auerbrey]
in Opladen.
6. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 6. Dezember 1923
Entgegen der Weisung des Landrats hat die Stadt Ohligs das städtische Notgeld nicht aufgerufen, um es aus dem Verkehr zu ziehen.
Abt[eilung] III. Ohl[igs] den 6.12.23.
1). An den Herrn Landrat in Opladen.
Betr[effend] Notgeld.
Bez[üglich] Verf[ügun]g v[om] 22.11.23.
______
Die Aufrufung des ausgegebenen Notgeldes ist zur
Zeit wegen Mangels anderer Zahlungsmittel noch nicht
möglich. Ich habe jedoch Anweisung erteilt, kein
neues Notgeld mehr in den Verkehr zu bringen
und die umlaufenden Scheine allmählich
aus dem Verkehr zu ziehen. Auf diese Weise hoffe ich
am besten der Einlösung des Notgeldes näher zu kommen.
2). [?] an die Stadtkasse
zur gefl[issentlichen] Kenntnis.
7/12.23.
Die Stadtkasse
I[n] V[ertretung] D[er] B[ürgermeister]
[Unterschrift] Sa[uerbrey]
5. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Schreiben 5. Dezember 1923 und 10. Dezember 1923
Die Firma August Müller Kommanditgesellschaft hat „wegen Kapitalknappheit und Mangel an Aufträgen“ ihren Betrieb teilweise eingestellt und bittet beim Arbeitsamt Wald um Erlaubnis, den Betrieb geschlossen halten zu dürfen.
-Seite 1-
AUGUST MÜLLER
KOMMANDIT-GESELLSCHAFT
RASIERMESSERFABRIK u. HOHLSCHLEIFEREI
GEGRÜNDET 1892.
Wiesbaden -1909-
MERSCHEID-SOLINGEN, den 5. Dezember 23
FABRIK-MARKEN:
„BISMARCK“
MÜLLER’S EXTRA
QUALITÄT
Telephon: AMT SOLINGEN No 156
Telegr. Adr.: BISMARCK MERSCHEID-SOLINGEN
Bank-Konto: DEUTSCHE BANK SOLINGEN
” : BARMER BANKVEREIN, SOLINGEN
POSTSCHECK-KONTO: KÖLN 26457
——
BAHNSTATION:
Waggonladungen: SOLINGEN-NORD
Stückgut: OHLIGS.
Ttl. Arbeitsamt
Wald
Nachdem wir unsere sämtlichen Arbeiter bis Ende ver-
gangener Woche haben voll beschäftigen können, haben wir uns
wegen Kapitalknappheit und Mangel an Aufträgen diese Woche
genötigt gesehen, mit Ausnahme einiger Abteilungen den Betrieb
zu schliessen.
Es besteht leider wenig Aussicht, dass sich bis Ende
dieser Woche die Verhältnisse bessern werden, sodass wir gezwun-
gen sein werden, auch in der kommenden Woche unseren Betrieb
geschlossen zu halten. Wir bitten deshalb dieses Gesuch zu
befürworten und bei der vorgesetzten Behörde darauf hinwirken zu
wollen, dass uns die Erlaubnis hierzu erteilt wird. Wir werden
jedoch nicht verfehlen, nach wie vor unsere Arbeiter voll zu
beschäftigen, wenn wider Erwarten bis Ende der Woche eine Besse-
rung der Lage eintreten sollte.
August Müller
Kommanditgesellschaft.
Rudolf Müller
5. Dezember 1923 weiterlesen
22. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. November 1923
Der Landrat „erinnert“ den Bürgermeister von Ohligs daran, dass das von den Städten des Kreises Solingen ausgegebene Notgeld bis Weihnachten 1923 „aus dem Verkehr verschwinden“ muss.
Der Landrat Opladen, den 22. November 1923
Nach der Ihnen mitgeteilten Verordnung Nr. 212 der
Interalliierten Rheinlandkommission muss das von den Gemeinden
herausgegebene Notgeld bis zum 25. November 1923 aus dem Verkehr
verschwinden. Ich habe bisher noch nichts von einem Aufrufen durch
die Gemeinden in den Zeitungen gelesen und ersuche, dies sofort
nachzuholen. Spätestens nach 8 Tagen erwarte ich Nachricht, was
in der Angelegenheit geschehen ist.
Lucas.
An den
Herrn Bürgermeister
in Ohligs.
22. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923
„Sie haben nur Platzpatronen, drauf auf die Feiglinge!“ Landrat Adolf Lucas veröffentlicht einen Bericht über die Vorgänge der Ohligser Unruhen am 17. November 1923. Die Beerdigung der beiden Todesopfer findet auf dem Kommunalfriedhof in Ohligs statt.
Ohligs, 22. Nov[ember]. Nochmals die Samstagsunruhen. Im Hinblick
auf die verschiedenartigen Darstellungen des Samstagsvorfalles in
Ohligs und die Folgerungen, die daran geknüpft werden, hält Landrat
Lucas es für angezeigt, seinerseits nach Feststellung des Sachverhalts
folgendes zu erklären: „Erwerbslose und Neugierige hatten sich schon
morgens gegen 9 Uhr zu etwa 3000 Mann vor dem Rathaus in Ohligs
versammelt und nahmen eine immer bedrohlichere Haltung ein. Sie
redeten von „Rathaus stürmen“ und beschimpften in lauten Rufen
Bürgermeister und andere. Die Polizeiverwaltung in Ohligs sah sich
angesichts der so großen Menge und ihrer Haltung nicht in der Lage,
die Sicherheit im Rathause mit ihren Kräften allein zu gewährleisten.
Der Verkehr auf der Straße war gänzlich gestört. Sie forderte daher
das Schupokommando im Gasthof Viktoria auf, sich bereit zu halten.
22. November 1923 weiterlesen
1. Oktober 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 1. Oktober 1923
Die Stadt Ohligs sieht sich gezwungen, entgegen den Anordnungen des Regierungspräsidenten und des Landrats weiteres Notgeld herstellen zu lassen.
Bürgermeister Ohligs, den 1. Oktober 1923.
der Stadt Ohligs
Fernsprecher
Nr. 123, 124 und 125.
J[ournal]-N[umme]r III.
Betrifft: Ausgabe von Notgeld.
Bezug: Verf[ügun]g des Herrn Reg[ierungs-]Präs[identen] vom 16.8.23 I.D. 9130.
” ” ” Landrat ” 31.8.23 K.III.
Mit Bericht vom 20.9.1923 habe ich um die
Genehmigung zur Ausgabe von 5 Billionen M[ar]k
Notgeld der Stadt Ohligs gebeten. Mit diesem
Betrage lässt sich die immer noch bestehende
Knappheit an Zahlungsmitteln im allgemeinen
Wirtschaftsleben bei weitem nicht beheben. Auch
bleiben die Ursachen der Zahlungsschwierigkeiten
der Stadt wie sie in dem Bericht vom 20.9.23
angeführt sind, nicht allein unverändert beste-
hen, sondern verschärfen sich viel mehr noch
von Tag zu Tag.
Der Not gehorchend ist eine Herstellung von
zusammen 20 Billionen Mark in Auftrag gegeben
worden.
Zur Deckung des Betrages werde ich das Erfor-
derliche veranlassen.
Ich bitte die Genehmigung auf den Gesamtbetrag
von 20 Billionen Mark in Scheinen bis zu
500 000 000,— Mark ausdehnen zu wollen.
In Vertretung.
An den Herrn Dr. Langhans.
Regierungs-Präsidenten Beigeordneter.
in Düsseldorf
durch den Herrn Landrat
in Opladen.
28. September 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Rundschreiben 28. September 1923
Der Landrat des Kreises Solingen informiert: Die „weitere Ausgabe von Notgeld seitens der Gemeinden“ ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug staatlicher Finanzhilfen.
Der Landrat. Opladen, den 28. September 1923.
K. III.
Der Kreis hat in der laufenden Woche die Nachfrage nach
Zahlungsmitteln glatt befriedigen können und wird auch für die kommende
Woche hierzu in der Lage sein. Dem Drängen einzelner Gemeinden folgend,
habe ich Ende voriger, Anfang dieser Woche mehreren Gemeinden die Be-
fürwortung zur begrenzten weiteren Notgeldherstellung zugesagt. Zur Be-
hebung der Zahlungsmittelnot ist das Drucken seitens der Gemeinden
jedoch keineswegs mehr erforderlich. Der Wirrwar [sic!] im Zahlungsmittelver-
kehr wird dadurch nur vergrössert. Zur Behebung der Kreditnot der Ge-
meinden darf die Notgeldherstellung nicht dienen. Hier muss auf anderem
Wege geholfen werden.
Aus diesen Gründen muss ich die weitere Ausgabe
von Notgeld seitens der Gemeinden hiermit den mir vom Herrn Regierungs-Prä-
sidenten gegebenen Weisungen entsprechend untersagen. Etwaige Druck-
aufträge sind sofort zurückzuziehen. Noch vorhandene Bestände an Gemein-
denotgeld, das bisher nicht im Verkehr war, sind zurückzulegen, sie
dürfen nur ausgegeben werden, wenn wider Erwarten erneut dringender
Bedarf eintreten sollte und auch dann nur mit meiner Genehmigung. Diese
vorhandenen Bestände sind mir binnen 24 Stunden anzumelden.
Den Gemeinden, die trotz des Verbots die weitere
Notgeldherstellung und Ausgabe nicht einstellen, solle auf Veranlassung
des Herrn Regierungs-Präsidenten nicht nur die weitere Kreditgewährung,
sondern auch die Zahlung der Besoldungszuschüsse seitens des Reichs
gesperrt werden.-
Der Bedarf an Kreisnotgeld ist mir Donnerstag jeder
Woche für die folgende Woche in ungefährer Höhe telefonisch anzugeben;
ausserdem ist der tatsächliche Bedarf in der betreffenden Woche min-
destens einen, möglichst zwei Tage vor dem Bedarf telefonisch mitzu-
teilen. (Telefon Opladen 55, Verw[altungs] Oberinspektor Voos). Die Abgabe von
Kreisnotgeld auf Vorschuss ohne Deckung widerspricht den Bestimmungen
und kann deshalb nicht erfolgen.
gez[eichnet] V. Windheim
20. September 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923
Annahme von Notgeld im Kreis Solingen. Eine Entscheidung zwischen „vaterländischer Pflicht“ und wirtschaftlichen Erwägungen.
Notgeld!
Es ist vaterländische Pflicht eines jeden, durch
Entgegenkommen bei der Annahme des Notgeldes
einen völligen Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs zu
verhüten. Das Notgeld der nachstehend aufgeführten
Kreise und Gemeinden wird bei allen Gemeinden- und
Sparkassen des Kreises Solingen in Zahlung genommen:
Landkreise: Solingen, Düsseldorf, Mettmann und
Lennep.
Städte: Cöln, Düsseldorf, Solingen, Rem-
scheid, Elberfeld, Barmen, Duisburg,
Ohligs, Wald, Gräfrath, Höhscheid,
Opladen, Wiesdorf, Leichlingen, Bur-
scheid und Gemeinde Schlebusch.
Es besteht für niemanden die geringste Veranlassung,
das Notgeld der genannten Verbände zurückzuweisen.
Opladen, den 19. September 1923.
Der Landrat: Lucas.
20. September 1923 weiterlesen