Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923
Das Notgeld des Kreises Solingen wird vom Kreis „so viel wie möglich in Rentenmark“ umgetauscht.
Die Einlösung des wertbeständigen Kreisnotgeldes.
Das Landratsamt teilt mit:
Das wertbeständige Kreisnotgeld ist bekanntlich voll gedeckt
durch Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches. Diese mußten
in Berlin auf gesperrtem Konto bei der Reichsbank hinterlegt
werden. Nun zeigte sich aber, nachdem die Mark stabil geworden
war, ein immer dringenderes Bedürfnis nach Umwechslung, dem
der Kreis auch in weitem Maße entgegen gekommen ist. Den
Hauptteil der gezeichneten Goldschatzanweisungen wollte der
Reichsfinanzminister aber nur dann freigeben, wenn der Aufruf
des Notgeldes erfolgt wäre. Deshalb mußte der Kreis sein wert-
beständiges Notgeld aufrufen. Die Frist des Aufrufs war mit
einem Monat vorgeschrieben. Der Kreis wird aber auch über
diese Frist hinaus sein wertbeständiges Geld einlösen, so daß
niemand um die Innehaltung des Termins besorgt zu sein braucht.
Es wird sich im Gegenteil empfehlen, mit der Einwechslung noch
etwas zu warten, da zu hoffen ist, daß sich in einiger Zeit der
Umtausch in ein handelssicheres Zahlungsmittel bewerkstelligen
läßt, als es die sechsprozentigen Reichsgoldschatzanweisungen dar-
stellen, die mehr den Charakter eines Anlagepapieres haben und
bislang vom Reich nur bis 10 Dollars herabgestückelt sind. Der
Kreis ist bemüht, möglichst viel davon gegen Rentenmark, evtl.
gegen das hoffentlich bald herauskommende wertbeständige Geld
der Landesbank zu tauschen und dann damit sein Geld einzu-
wechseln. Die Einwechslung wird selbstverständlich nicht nur in
Opladen, sondern auch bei der Handelskammer in Solingen ge-
schehen, wie das auch bisher gewesen ist, vorläufig allerdings in
Goldschatzanweisungen, deren kleinstes Stück, wie erwähnt, bisher
noch zehn Dollar ist. In der Bekanntmachung konnte keine An-
gabe anderer Umwechslungsstellen gemacht werden, da die dazu
notwendigen Vereinbarungen nicht so schnell getroffen werden
konnten, wie der vom Finanzminister als unerläßliche Voraus-
setzung der Freigabe der Goldschatzanweisung geforderte Aufruf
erscheinen mußte.
* * *
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 27. Dezember 1923
Schlagwort-Archive: Landkreis Solingen
6. Dezember 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923
Geldverkehr im Landkreis Solingen: „Im allgemeinen freut man sich darüber, daß endlich wertbeständige Verhältnisse eintreten und dem Geldentwertungsfaktor, der eine so große und schädliche Rolle spielte, nunmehr der Garaus gemacht werden kann.“
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 6. Dezember.
Eine Vorlesung über den Landkreis-Dollar.
Der Landrat bittet uns um Veröffentlichung folgenden
Artikels. Er ist das Ergebnis von Besprechungen, die reichlich
spät zum Abschluß gekommen sind, auf die wir aber auch in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ schon hinweisen
konnten.
„Ueber die Bewertung des wertbeständigen Notgeldes, das der
Landkreis Solingen in Verbindung mit der Handelskammer So-
lingen herausgegeben hat, bestehen Unklarheiten. Der Kreis löst
das Geld nach Aufruf ein gegen Goldschatzanweisungen oder einen
wertbeständigen Barbetrag, etwa Rentenmark. Das Notgeld ist
in vollem Umfange durch Devisen und Goldschatzanweisungen ge-
deckt. Für den Kreis kommt eine Einlösung in Papiermark nicht
in Frage. Sondern nur eine Einlösung in wertbeständigen Zah-
lungsmitteln. Darin liegt gerade der Sinn und Vorzug des wert-
beständigen Geldes, daß es uns von den Schwankungen der Papier-
mark befreit. Allerdings hat sich in den letzten Tagen die Papier-
mark etwas gebessert. Aber es wäre ein verhängnisvoller Irrtum,
daraus den Schluß zu ziehen: Jetzt sind die wertbeständigen Zah-
lungsmittel überflüssig. Erstens einmal ist eine Besserung der
Papiermark gerade deshalb eingetreten, weil die wertbeständigen
Zahlungsmittel, vor allem Goldanleihe und Rentenmark, große
Papiergeldmengen aufgesogen haben. Dann aber ist die Wert-
beständigkeit selbst dann ein Vorteil, wenn auch die schwankende
Mark einmal für ein paar Tage sich bessert, denn das Gleich-
bleibende und Sichere ist der Gewinn gegenüber dem Schwankenden
und Spekulativen.
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14. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1
Vorder- und Rückseite eines wertbeständigen Notgeldscheins des Landkreises Solingen mit dem Nennwert “21 Goldmark gleich 5 Dollar”.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. November 1923
Ausgabe von wertbeständigem Notgeld des Kreises Solingen
Ꙩ Das wertbeständige Geld des Kreises Solingen ist in diesen
Tagen zum ersten Mal zur Ausgabe gelangt. Es gehen nun
Gerüchte um, wonach der Einzelhandel die Annahme dieser Scheine
als Zahlungsmittel ablehnen soll. Wie wir uns von zuständiger
Seite mitteilen lassen, kann davon keine Rede sein. Der Einzel-
handel nimmt die Scheine vielmehr in Zahlung mit einer Be-
wertung in Höhe des aufgedruckten Markbetrages mal Multi-
plikator, d. h. mit derselben Bewertung, die auch bei ihrer Aus-
zahlung als Lohn oder Gehalt und für die Gutschrift bei der Bank
in Frage kommt.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 14. November 1923
2. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. November 1923
„Das Gebot der Stunde“ – Aktionstag im Kreis Solingen: Die beiden Arbeiterparteien und der örtliche ADGB laden angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Krise zu sechs großen öffentlichen Kundgebungen auf.
Arbeiter! Angestellte! Beamte!
Samstag, den 3. November 1923:
Große öffentlichen Kundgebungen
in folgenden Lokalen:
Solingen: Städtische Schützenburg, nachmittags 4 Uhr,
Wald: Gewerkschaftshaus, nachmittags 4 Uhr,
Ohligs: Städtische Schützenburg, nachmittags 4 Uhr.
Burscheid: Schützenburg, nachmittags 6 Uhr,
Leichlingen: Meis, nachmittags 6 Uhr,
Schlebusch: Conradi, nachmittags 4 Uhr.
Tagesordnung:
„Das Gebot der Stunde“.
Referenten sind die Genossen Bick, Jannack, Mer-
kel, Oberdörster, Meyer, Plenge, Franken,
Hillbrecht.
Hand- und Kopfarbeiter des Kreises Solingen! In dieser
ernsten Stunde ist es Pflicht aller Werktätigen, restlos in den
Versammlungen zu erscheinen.
Es laden ein:
Ortsausschuß Solingen des ADGB.
Unterbezirk Solingen der VSPD.
Unterbezirk Solingen der KPD.
28. September 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Rundschreiben 28. September 1923
Der Landrat des Kreises Solingen informiert: Die „weitere Ausgabe von Notgeld seitens der Gemeinden“ ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug staatlicher Finanzhilfen.
Der Landrat. Opladen, den 28. September 1923.
K. III.
Der Kreis hat in der laufenden Woche die Nachfrage nach
Zahlungsmitteln glatt befriedigen können und wird auch für die kommende
Woche hierzu in der Lage sein. Dem Drängen einzelner Gemeinden folgend,
habe ich Ende voriger, Anfang dieser Woche mehreren Gemeinden die Be-
fürwortung zur begrenzten weiteren Notgeldherstellung zugesagt. Zur Be-
hebung der Zahlungsmittelnot ist das Drucken seitens der Gemeinden
jedoch keineswegs mehr erforderlich. Der Wirrwar [sic!] im Zahlungsmittelver-
kehr wird dadurch nur vergrössert. Zur Behebung der Kreditnot der Ge-
meinden darf die Notgeldherstellung nicht dienen. Hier muss auf anderem
Wege geholfen werden.
Aus diesen Gründen muss ich die weitere Ausgabe
von Notgeld seitens der Gemeinden hiermit den mir vom Herrn Regierungs-Prä-
sidenten gegebenen Weisungen entsprechend untersagen. Etwaige Druck-
aufträge sind sofort zurückzuziehen. Noch vorhandene Bestände an Gemein-
denotgeld, das bisher nicht im Verkehr war, sind zurückzulegen, sie
dürfen nur ausgegeben werden, wenn wider Erwarten erneut dringender
Bedarf eintreten sollte und auch dann nur mit meiner Genehmigung. Diese
vorhandenen Bestände sind mir binnen 24 Stunden anzumelden.
Den Gemeinden, die trotz des Verbots die weitere
Notgeldherstellung und Ausgabe nicht einstellen, solle auf Veranlassung
des Herrn Regierungs-Präsidenten nicht nur die weitere Kreditgewährung,
sondern auch die Zahlung der Besoldungszuschüsse seitens des Reichs
gesperrt werden.-
Der Bedarf an Kreisnotgeld ist mir Donnerstag jeder
Woche für die folgende Woche in ungefährer Höhe telefonisch anzugeben;
ausserdem ist der tatsächliche Bedarf in der betreffenden Woche min-
destens einen, möglichst zwei Tage vor dem Bedarf telefonisch mitzu-
teilen. (Telefon Opladen 55, Verw[altungs] Oberinspektor Voos). Die Abgabe von
Kreisnotgeld auf Vorschuss ohne Deckung widerspricht den Bestimmungen
und kann deshalb nicht erfolgen.
gez[eichnet] V. Windheim