Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 18.12.1923
Antrag des Kreisausschusses der Erwerbslosen des Siegkreises auf die Verbilligung der Licht- und Wasserpreise und eine Unterstützung der Kreisverwaltung für die Gemeinden, um eine möglichst weitgreifende finanzielle Hilfestellung für Erwerbslose zu ermöglichen.
An die Kreisverwaltung des Siegkreises.
Antrag auf Verbilligung der Licht- und Wasserpreise für die Erwerbslosen des Siegkreises durch den Kreis.
Begründung.
Da verschiedene Gemeinden des Kreises schon der zwingenden Not folgend, für die Erwerbslosen, die oben angeführten Preise bedeutend verbilligt haben, aber die meisten Gemeinden noch nicht b.z.w. dazu nicht in der Lage sind, fordern wir die Kreisverwaltung auf sofort Maßnahmen zu treffen, um eine durchgreifende Verbilligung auf alle Erwerbslosen des Kreises auszudehnen.
Kreisausschuss der Erwerbslosen des Siegkreises Siegburg, den 18. Dezember 1923 J.A. gez. Georg Ludwig. (L.S.) Der Obermann J. V. G. Ludwig.