Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Dezember 1923
Annahme von Notgeldscheinen durch die Kreissparkasse Schleiden ab 01. Januar 1924
Kreissparkasse Schleiden.
Ab 1. Januar nehmen wir nur noch Reichs-
geld, im Regierungsbezirk Aachen umlauf-
fähiges Geld, Kölner Städtegeld, sowie Geld,
welches im ganzen besetzten Gebiet Gültigkeit
hat, in Zahlung.
Alle anderen Zahlungsmittel übernehmen wir
und schreiben dieselben nach Einzug bei den einzelnen
Gemeinden unter Abzug der Spesen gut.