Schlagwort-Archive: Kreisnotgeld

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Einziehung des Notgeldes: Bis zum 18. Januar 1924 kann der sogenannte Lucas-Dollar umgetauscht werden.   

                     Landkreis Solingen.
       Aufruf des wertbeständigen Notgeldes
                             des Kreises.
       Das wertbeständige Notgeld des Kreises
wird hiermit aufgerufen. Es wird bis zum
18. Januar einschließlich täglich vormittags
von 9–1 Uhr mit Ausnahme der Samstag-
vormittage bei der Kreiskommunalkasse gegen
Goldschatzanweisungen oder einen gleichwertigen
Barbetrag, nach Wahl der Kreiskommunalkasse,
eingetauscht.
       Opladen, den 17. Dezember 1923.
                                              Der Landrat: Lucas.


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17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923

Wertbeständiges Notgeld des Landkreises verliert an Akzeptanz

       Ohligs, 17. Dez[ember]. Das Ende des Landkreis-Dollars. Vom Ver-
band für Kleinhandel und Gewerbe wird uns geschrieben: Weite Kreise
des Kleinhandels und Gewerbes sind nicht mehr in der Lage, weiterhin
das „Notgeld“ in Zahlung zu nehmen, trotzdem es in Goldanleihe
umgetauscht wird und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Lieferanten
des Kleinhandels nehmen, seitdem die Stabilisierung der Papiermark
eingetreten ist, fast allenthalben keine Anleihe mehr in Zahlung; 2. der
Kleinhändler kann mit dem Notgeld bezw. Goldanleihe bei den Banken
und Sparkassen keine Papiergeldschulden abdecken, muß vielmehr für
diese täglich bis zu 6 Prozent Zinsen zahlen; 3. der einzige Weg, Gold-
anleihe in Papiermark umzusetzen – Verkauf an der Börse – ist für
den Kleinhändler, dessen Betriebsmittel knapp ist, ungangbar. Der
Kleinhandel wird nach wie vor bemüht sein, der in Notgeld gelöhnten
Verbraucherschaft entgegenzukommen, muß aber zur Aufklärung mit-
teilen, daß dies aus den erwähnten Gründen nicht möglich sein wird.
Zur Beseitigung der Mißstände ist entweder die Beseitigung der ge-
nannten Schwierigkeiten erforderlich oder die Entlohnung der Ver-
braucherschaft darf nicht mehr in wertbeständigem Notgeld des Kreises
erfolgen.

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6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923

Geldverkehr im Landkreis Solingen: „Im allgemeinen freut man sich darüber, daß endlich wertbeständige Verhältnisse eintreten und dem Geldentwertungsfaktor, der eine so große und schädliche Rolle spielte, nunmehr der Garaus gemacht werden kann.“

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                          Solingen, 6. Dezember.
              Eine Vorlesung über den Landkreis-Dollar.
       Der Landrat bittet uns um Veröffentlichung folgenden
Artikels. Er ist das Ergebnis von Besprechungen, die reichlich
spät zum Abschluß gekommen sind, auf die wir aber auch in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ schon hinweisen
konnten.
       „Ueber die Bewertung des wertbeständigen Notgeldes, das der
Landkreis Solingen in Verbindung mit der Handelskammer So-
lingen herausgegeben hat, bestehen Unklarheiten. Der Kreis löst
das Geld nach Aufruf ein gegen Goldschatzanweisungen oder einen
wertbeständigen Barbetrag, etwa Rentenmark. Das Notgeld ist
in vollem Umfange durch Devisen und Goldschatzanweisungen ge-
deckt. Für den Kreis kommt eine Einlösung in Papiermark nicht
in Frage. Sondern nur eine Einlösung in wertbeständigen Zah-
lungsmitteln. Darin liegt gerade der Sinn und Vorzug des wert-
beständigen Geldes, daß es uns von den Schwankungen der Papier-
mark befreit. Allerdings hat sich in den letzten Tagen die Papier-
mark etwas gebessert. Aber es wäre ein verhängnisvoller Irrtum,
daraus den Schluß zu ziehen: Jetzt sind die wertbeständigen Zah-
lungsmittel überflüssig. Erstens einmal ist eine Besserung der
Papiermark gerade deshalb eingetreten, weil die wertbeständigen
Zahlungsmittel, vor allem Goldanleihe und Rentenmark, große
Papiergeldmengen aufgesogen haben. Dann aber ist die Wert-
beständigkeit selbst dann ein Vorteil, wenn auch die schwankende
Mark einmal für ein paar Tage sich bessert, denn das Gleich-
bleibende und Sichere ist der Gewinn gegenüber dem Schwankenden
und Spekulativen.
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5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 5. Dezember 1923

Wo und unter welchen Bedingungen kann Notgeld im Kreis Solingen umgetauscht oder eingelöst werden?

      Ꙩ  Umtauschstellen für das Landkreisnotgeld sollen demnächst bei
der Solinger Handelskammer und der Kreiskommunalkasse in
Opladen eingerichtet werden. Diese sollen die Scheine unter Zu-
grundelegung des Einzelhandelmultiplikators annehmen, damit
der Umlauf des Geldes endlich geregelt wird. Auch die Post
wird in Zukunft das Geld in Zahlung nehmen, wobei es aller-
dings noch ungewiß ist, zu welchem Kurs. Die Annahme des
übrigen Städtenotgeldes durch die Post wird dagegen bei den
Postanstalten bezw. Agenturen in Solingen, Burg, Kohlfurter-
brücke und Widdert auf die Scheine folgender Städte beschränkt:
Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid. Die Umlaufs-
fähigkeit dieses Notgeldes wird weiter dadurch eingeschränkt, daß
auch die Eisenbahn seine Annahme im allgemeinen ablehnt.
Nur die Fahrkartenschalter nehmen es noch an gegen die Lösung von
Fahrkarten aber nur von Einwohnern des besetzten Gebietes. Dabei
soll der Personalausweis als Legitimation dienen. Die Güter-
kassen nehmen überhaupt kein Notgeld mehr an.

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3. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 3. Dezember 1923

Die Tücken des „wertbeständigen“ Kreisnotgelds für den Einzelhandel.

                                  Mit oder ohne Rabatt?
       : Zu der in der Samstagsausgabe veröffentlichten Zuschrift über
die Frage der Rabattgewährung bei Bezahlung mit wertbeständigem
Geld wird uns aus Einzelhandelskreisen geschrieben:
       „Soweit es sich um wirklich wertbeständiges Geld handelt, und
das sind heute nur Auslandsdevisen, wird vom Handel Rabatt ge-
währt. Anders verhält es sich mit dem Goldnotgeld des Kreises
Solingen. Es steht zwar auf diesen Scheinen, daß sie durch Devisen
voll gedeckt seien, leider ist aber damit dem Handel nicht gedient.
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24. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923

Zur Frage, wie sich der aktuelle Wert des wertbeständigen Notgeldes des Landkreises Solingen berechnet, gibt die Handelskammer Auskunft.

                    Die Klärung der Solinger Notgeldfrage.
                   Die Handelskammer löst zum Nennwert
                      mal Einzelhandels-Multiplikator ein.
      Ꙩ  Nachdem wir in der vergangenen Woche mitgeteilt hatten, daß
der Handel das wertbeständige Notgeld des Landkreises Solingen zum
Nennwert mal Multiplikator in Zahlung nehme, stellten wir gestern
fest, daß in der Bewertung der Scheine eine gewisse Unsicherheit Platz
gegriffen und daß verschiedentlich eine geringere Bewertung statt-
gefunden habe. Daß zum Teil auch eine höhere Bewertung und eine
Rabattgewährung erfolgt, ändert an dieser Tatsache nichts. Die Ur-
sache der Unsicherheit bestand unseres Erachtens in dem Fehlen einer
maßgebenden Mitteilung der an der Ausgabe des Geldes beteiligten
Stellen über die Art und Höhe seiner Einlösung. Die gestern von uns
im Interesse eines reibungslosen und einheitlichen Verkehrs mit dem
neuen Notgeld verlangte Aufklärung wird uns heute von der Handels-
kammer in folgendem Schriftstück, um dessen Veröffentlichung wir
gebeten werden, gegeben: „Die Handelskammer zu Solingen teilt mit,
daß sich die Vertreter des Einzelhandels ihr gegenüber schon vor
einiger Zeit ausdrücklich bereit erklärt haben, das wertbeständige
Notgeld des Landkreises Solingen zu einem dem Nennwert mal Einzel-
handels-Multiplikator entsprechenden Betrage in Zahlung zu nehmen.
Es ist festgestellt worden, daß der Handel im allgemeinen dieser Ver-
einbarung gemäß verfährt; ja einzelne Firmen gewähren darüber
hinaus bei der Hingabe von wertbeständigem Notgeld noch Rabatt.
Ebenso wird das Notgeld in Köln und Elberfeld zum Multiplikator
in Anrechnung gebracht; auch hier gibt es schon eine Reihe von
Firmen, die denjenigen, die in wertbeständigem Solinger Notgeld be-
zahlen, Rabatte und andere Vorteile gewähren. Um alle Zweifel
über den Kurs des Notgeldes – und auch alle Vorwände – aus-
zuräumen, erklärt sich ferner die Handelskammer bereit, bei vor-
heriger Anmeldung das Notgeld bis auf weiteres gegen einen dem
Nennwert mal Einzelhandels-Multiplikator entsprechenden Papier-
markbetrag einzulösen. Nähere Auskunft hierüber erteilt die Handels-
kammer. Die Pflicht der Einlösung nach erfolgtem Aufgebot gegen
Goldanleihe oder einen entsprechenden gleichwertigen Barbetrag wird
hierdurch nicht b[?].


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23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. November 1923

Zur unterschiedlichen Bewertung des sogenannten Lucas-Dollars

       Was ist der „Lucas-Dollar“ wert? Diese Frage bewegt die Ge-
müter seit dem Tage seiner ersten Ausgabe. Die einen wollen ihn
als Devise bewertet haben entsprechend den hinterlegten Werten und
entsprechend dem Aufdruck von z. B. 4,20 Mark = 1 Dollar. Das
war nicht möglich, weil das spekulative Element von den Scheinen
ferngehalten werden mußte und auf der anderen Seite für den In-
haber keine Möglichkeit besteht, für einen solchen Schein einen Dollar
zu erstehen. Für die Zahlung als Lohn bewerten ihn die Solinger
Arbeitgeber nach dem Multiplikator, d. h. eine Mark des Scheines =
einer Grundmark des Lohnes. Die Geschäfte dagegen, die einige Tage
lang den Schein nach dem Multiplikator des Einzelhandels
bewertet hatten, nehmen ihn heute zum Teil nur noch nach
dem Kurs der Rentenmark, der bekanntlich niedriger steht, in Zahlung.
Derjenige also, der den Schein als Lohn erhält, hat zur Zeit daran
einen nicht unerheblichen Verlust. Die ausgebende Stelle, der
Landkreis, und die Handelskammer haben sich bisher nicht über die
richtige Bewertung des Landkreisnotgeldes geäußert. Wenn die Scheine
aber überhaupt den Charakter eines Zahlungsmittels behalten sollen
und ihre allgemeine Zurückweisung vermieden werden soll, so halten
wir eine aufklärende Aeußerung der genannten beiden Stellen für
dringend erforderlich. Dabei ist vor allen Dingen darauf Gewicht zu
legen, gegen welche gesetzlichen Zahlungsmittel später die Einlösung
erfolgt. Erst dann ist das Geld praktisch verwendbar.


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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Protokoll 16. November 1923

Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen treffen sich Vertreter des Landrats und die Stadtoberhäupter der Kommunen des oberen Kreises Solingen unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten, um über die Forderungen der Unterstützungsbedürftigen zu beraten. Einen „Hauptgrund“ für die „unhaltbaren an Aufruhr grenzenden Zustände im oberen Solinger Kreis“ sehen die Verantwortlichen „in der unglaublich hetzerischen Tätigkeit der ,Bergischen Arbeiterstimme‘.“


– Seite 1 –

                                        Niederschrift
                    zur Sitzung vom 16. November 1923.
                                           – – – – – – –
       Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen waren eingeladen
und unter Vorsitz des Regierungspräsidenten vertreten:
Arbeitgeberverband Solingen,
Landrat Opladen,
Oberbürgermeister Solingen,
Bürgermeister Höhscheid, Ohligs, Gräfrath, Wald.

       Sowohl seitens des Arbeitgeberverbandes wie seitens des Vertreters
des Landrats wurde heftig darüber geklagt, daß unter dem Druck der Erwerbs-
losen die Städte der oberen Kreise Solingen die staatlichen Erwerbslosen-
sätze überschreiten, unter Benutzung der Notendruckerei einmalige Zuschüs-
se aus städtischen Mitteln leisten, erhebliche Sonderzulagen an Lebensmit-
teln geben, sich dadurch gegenseitig hochtreiben u[nd] die Erwerbslosen tat-
sächlich besser stellen als die in den Betrieben arbeitenden Arbeitnehmer.
       Die Notwendigkeit einer Abhülfe wurde von allen Kommunen anerkannt.
Sie erklärten sich bereit, in Zukunft nur in gegenseitigem Einvernehmen zu
handeln, jedoch lehnten sie es ab, eine Erklärung dieses Inhalts hand-
schriftlich zu unterzeichnen.
16. November 1923 weiterlesen

13. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 13. Oktober 1923

Der Landrat widerspricht Berichten, wonach der Landkreis nicht genügend Zahlungsmittel in Umlauf bringen könne.


                                      Abschrift.
      Der Landrat.           Opladen, den 13. Oktober 1923.
             K. III.

            Zur Berichtigung. Die Behauptung in der Freitags-
nummer der Bergischen Zeitung über das Versagen des Landratsamtes
in der Bereitstellung von Notgeld ist durchaus falsch. Das Land-
ratsamt ist schon seit 2 Wochen jeden Augenblick in der Lage ge-
wesen, jede angeforderte Summe herbeizuschaffen, natürlich nur
gegen Deckung, weil das Geld nicht verschenkt werden kann. Es
kann darüber auch bei der Walder Behörde oder Walder Firmen
nicht der geringste Zweifel bestehen. Offenbar handelt es sich
bei den Artikel nur darum, die weitere Herstellung eigenen Not-
geldes durch die Stadt zu erzwingen, was aus höheren Gesichts-
punkten heraus nicht statthaft und von der Regierung verboten
ist.
            Jeder, der mit dem Landratsamt in vorstehender Frage
verkehrt hat, wird bestätigen können, dass dort ohne Rücksicht
auf Tag- und Nachtzeit berechtigten Wünschen in weitgehender Wei-
se entsprochen wird.
 
                                                    gez: Lucas.
         An die Bergische Zeitung Wald.

1. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 1. Oktober 1923

Der Regierungspräsident lehnt den Antrag der Stadt Ohligs auf Ausgabe weiteren Stadtnotgelds ab.

Der Regierungs-Präsident.     Düsseldorf, den 1. Oktober 1923.
  I. D. N[ummer]o 11119.            Postfach.

          Die Genehmigung zur weiteren Ausgabe von Notgeld
wird nicht erteilt, da der Kreis in der Lage ist, den Bedarf zu
decken.
          Ich ersuche gemäss meiner Verfügung vom 16. August
1923 – I D 9130 – zu berichten, wieviel Notgeld ausgegeben und in
welcher Weise und Höhe sichergestellt ist.
                                                                     Im Auftrage:
                                                               gez[eichnet] Wever
                                                                     beglaubigt
An                                                                  Pfeiffer
    den Herrn Bürgermeister                    Reg. Su[?].
                       in
                             Ohligs.