Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Mai 1923
Pass-Sonderstempel für Reisen aus und in das besetzte Gebiet
Vermischtes.
Schleiden, 12. Mai. Nach der Verordnung
Nr. 167 der Interalliierten Rheinlandkommission
müssen Personen, die aus den besetzten in die un-
besetzten Gebiete Deutschlands oder ein an die
besetzten Gebiete grenzendes Land reisen wollen,
vom 20. Mai 1923 ab ihren Personalausweis
oder Paß mit einem Sonderstempel des Kreis-
delegierten ihres Wohnortes versehen lassen. Nach
derselben Verordnung sind Bestimmungen für den
Verkehr zwischen dem unbesetzten und dem besetzten
Gebiet mit Wirkung vom 10. Mai 1923 ab er-
lassen, die bei den zuständigen Bürgermeisterämtern
eingesehen werden können.