Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. September 1923
Krankenversicherungspflicht
Landkrankenkasse für den Kreis Schleiden
Es ist festgestellt worden, daß viele krankenver-
sicherungspflichtige Personen überhaupt nicht angemeldet und
teilweise mit großer Verspät[u]ng zur Anmeldung gelangt
sind. U[nter] a[nderem] liegen sogar mehrere Fälle hier vor, in denen
Personen, die schon montelang bei einem Arbeitgeber be-
schäftigt waren, erst dann bei unserer Kasse angemeldet
worden sind, nachdem sie erkrankt waren und ärztliche Hilfe
in Anspruch genommen hatten. Für die Tragung der durch
die nichtrechtzeitige Anmeldung entstehenden Kosten Kommt
nur der säumige Arbeitgeber als der Schuldige in Frage.
Außerdem hat der Arbeitgeber die Bestrafung auf Grund des
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