Schlagwort-Archive: Krankenhaus

26. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 757 „Schulverwaltung“ 1920-1934

In Sieglar wird das Schulgeld für auswärtige Schüler zum 1. April erhöht.

Der Bürgermeister                       Sieglar, den 26.3.23
I. J[ournal]-N[umme]r 671

          1.,     An
                   das St. Josefs-Krankenhaus
                                             Sieglar

       Das Schulgeld für auswärtige Kinder
ist vom 1.4.1923 auf 6000 M[ark] jährlich
pro Kind erhöht worden.
                                       
          2,      Ad acta
                   I. A.
                   [Unterschrift]
                   Bürgermeister-Obersekretär

2. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1923

Einigung zwischen dem Solinger Gemeinschaftskrankenhaus und den Krankenkassen wegen der Kostenübernahme

              Ein Pflaster auf die klaffende Wunde.
   Der offene und ernstliche Konflikt zwischen den Krankenkassen
von Solingen, Wald, Höhscheid und Gräfrath, sowie der Verwaltung
des allgemeinen städtischen Krankenhauses hierselbst, über den wir
unsere Leser sofort unterrichteten, ist einstweilen beigelegt
worden.
   Gestern vormittag fand im Amtszimmer des Oberbürgermeisters
Dicke eine Besprechung statt, wozu die beteiligten Kreise eingeladen
waren, und da ist es denn nach längeren Verhandlungen gelungen,
zu einer einstweiligen Einigung zu gelangen. Anstatt des seitens
der Krankenhausverwaltung verlangten Pflegesatzes von 9350 Mark
pro Mitglied und Tag zahlen die beteiligten Krankenkassen 7765
Mark. Diese Abmachung hat Geltung bis zum 15. März d[iesen] J[ahre]s.
Die weitere Regelung über dies Datum hinaus wird der nahen
Zukunft überlassen bleiben müssen, die jedenfalls für die Kranken-
kassen sowohl wie auch für die Versicherten durchaus keine rosige sein
dürfte. Solange eben der Kapitalismus Trumpf ist, wird auch das
Gesundsheitswesen [sic!] wie die soziale Fürsorge überhaupt ein Stiefkind
sein und bleiben. Und alle Verhandlungen werden nichts Ganzes,
nicht einmal Halbes zeitigen, sondern lediglich Palliativ-
mittelchen, die dem todkranken Wirtschaftskörper nur ein Schein-
dasein gewähren. Erst der Sturz des heutigen Systems
bringt vollständige Besserung auf allen Ge-
bieten. Daran mitzuarbeiten, sollte die heiligste Aufgabe jedes
Einsichtigen sein.
   Das Kuratorium des allgemeinen Krankenhauses nahm gestern
nachmittag zu obigem Abkommen Stellung und sanktionierte das-
selbe.

26. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Februar 1923

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen Solingen, Gräfrath, Höhscheid und Wald weigern sich ab sofort, die Krankenhauskosten zu übernehmen, da das Gemeinschaftskrankenhaus ihrer Ansicht nach zu hohe Pflegesätze fordert.

                     Krankenkassen-Mitglieder!
   Die Vorstände der unterzeichneten Krankenkassen sehen sich
leider gezwungen, von Dienstag, den 27. d[iese]s M[ona]ts
                      keine Krankenhauspflege
für Mitglieder sowohl wie auch für Familienangehörige zu gewähren.
      Der Grund für diesen einschneidenden Beschluß ist darin zu
suchen, daß das gemeinsame Krankenhaus den Pflegesatz in der III.
Klasse auf 9315.— Mk. erhöht hat. Würden die Krankenkassen diesen
Satz bewilligen, so würden sie mit einem Schlage zahlungsunfähig
werden. Während in den Vorjahren die Gesamtausgabe für
Krankenhauspflege zwischen 7½ bis 11% der Beitragseinnahme
schwankte, macht der vom gemeinsamen Krankenhaus geforderte
Satz 35% der Beitragseinnahme aus. Berücksichtigt man, daß die
übrigen Ausgaben der Kassen verhältnismäßig gestiegen sind, so
würde die Annahme der Pflegesätze des Krankenhauses gleich-
bedeutend mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes sein. Wir be-
haupten auch, daß der geforderte Pflegesatz in keinem Verhältnis
zu den tatsächlichen Aufwendungen des Krankenhauses steht.
      Die Vorstände sehen sich angesichts dieses Vorgehens der
Krankenhausgemeinschaft gezwungen, die Krankenhauspflege einzu-
stellen. Sie werden die Mitglieder, die Krankenhauspflege bedürfen,
sofern es angängig ist und diese dazu bereit sind, in auswärtige
Anstalten verweisen. Alle übrigen Fälle aber, die dringend sind,
müssen so erledigt werden, daß sich die davon Betroffenen an die
zuständige Armenverwaltung wenden. Die Armenverwaltungen
sind gesetzlich verpflichtet, für jeden Hilfsbedürftigen einzutreten
und die Krankenkassen werden dann im Rahmen ihrer Leistungs-
fähigkeit zu den Kosten der Krankenhauspflege beitragen.
      Sobald die Krankenhausgemeinschaft dazu übergeht, an-
gemessene, der Leistungsfähigkeit der Kassen entsprechende Pflegesätze
festzusetzen, werden die Krankenkassen bereit sein, die vollen Pflege-
kosten wieder zu übernehmen.
      Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß die Kassen
gesetzlich nicht verpflichtet sind, Krankenhauspflege zu gewähren.
      Solingen, den 26. Februar 1923.
           Die Vorstände der Allgem[einen] Ortskrankenkassen
                Solingen, Wald, Gräfrath, Höhscheid.

5. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. Januar 1923

Am Weihnachtsabend 1922 wird eine Ehefrau von ihrem betrunkenen Ehemann körperlich misshandelt. Sie benötigt daraufhin ärztliche Versorgung.

           Troisdorf, 4.     Ein in der Kuttgasse woh-
nender Arbeiter mißhandelte am Weihnachts-
abend in betrunkenem Zustande seine Frau, die
ihm Tags vorher ein Töchterchen geboren hatte,
mit einem Stuhle. Die Ärmste lief barfuß, nur
mit dem Hemd bekleidet, auf die Straße, wohin
ihr der Betrunkene nachstürzte und sie, nachdem
er sie in die Wohnung zurückgebracht hatte, mit
einer Mistgabel mißhandelte. Mit schweren Ver-
letzungen am Kopfe und am Arme mußte die be-
dauernswerte Frau dem Krankenhause zugeführt
werden, wo sie ärztliche Hilfe in Anspruch neh-
men mußte. Der Rohling wurde verhaftet.