Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Februar 1923
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen Solingen, Gräfrath, Höhscheid und Wald weigern sich ab sofort, die Krankenhauskosten zu übernehmen, da das Gemeinschaftskrankenhaus ihrer Ansicht nach zu hohe Pflegesätze fordert.
Krankenkassen-Mitglieder!
Die Vorstände der unterzeichneten Krankenkassen sehen sich
leider gezwungen, von Dienstag, den 27. d[iese]s M[ona]ts
keine Krankenhauspflege
für Mitglieder sowohl wie auch für Familienangehörige zu gewähren.
Der Grund für diesen einschneidenden Beschluß ist darin zu
suchen, daß das gemeinsame Krankenhaus den Pflegesatz in der III.
Klasse auf 9315.— Mk. erhöht hat. Würden die Krankenkassen diesen
Satz bewilligen, so würden sie mit einem Schlage zahlungsunfähig
werden. Während in den Vorjahren die Gesamtausgabe für
Krankenhauspflege zwischen 7½ bis 11% der Beitragseinnahme
schwankte, macht der vom gemeinsamen Krankenhaus geforderte
Satz 35% der Beitragseinnahme aus. Berücksichtigt man, daß die
übrigen Ausgaben der Kassen verhältnismäßig gestiegen sind, so
würde die Annahme der Pflegesätze des Krankenhauses gleich-
bedeutend mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes sein. Wir be-
haupten auch, daß der geforderte Pflegesatz in keinem Verhältnis
zu den tatsächlichen Aufwendungen des Krankenhauses steht.
Die Vorstände sehen sich angesichts dieses Vorgehens der
Krankenhausgemeinschaft gezwungen, die Krankenhauspflege einzu-
stellen. Sie werden die Mitglieder, die Krankenhauspflege bedürfen,
sofern es angängig ist und diese dazu bereit sind, in auswärtige
Anstalten verweisen. Alle übrigen Fälle aber, die dringend sind,
müssen so erledigt werden, daß sich die davon Betroffenen an die
zuständige Armenverwaltung wenden. Die Armenverwaltungen
sind gesetzlich verpflichtet, für jeden Hilfsbedürftigen einzutreten
und die Krankenkassen werden dann im Rahmen ihrer Leistungs-
fähigkeit zu den Kosten der Krankenhauspflege beitragen.
Sobald die Krankenhausgemeinschaft dazu übergeht, an-
gemessene, der Leistungsfähigkeit der Kassen entsprechende Pflegesätze
festzusetzen, werden die Krankenkassen bereit sein, die vollen Pflege-
kosten wieder zu übernehmen.
Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß die Kassen
gesetzlich nicht verpflichtet sind, Krankenhauspflege zu gewähren.
Solingen, den 26. Februar 1923.
Die Vorstände der Allgem[einen] Ortskrankenkassen
Solingen, Wald, Gräfrath, Höhscheid.