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8. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 1261 „Gas- und Wasserwerk, Protokollbuch“ 1916-1933

Die Kommission des Troisdorfer Gas-und Wasserwerks beschloss eine nochmalige Festsetzung der Preise für Gas, Wasser und Koks ab Mai.  

                                                                            Verhandelt,
                                                       Troisdorf, den 8. Juni 1923.

Anwesend
Hagen
Beigeordneter
als Vorsitzender
Dr van der Laan
Mannstädt
Schlimgen
Schüthuth
als Mitglieder
Zaun
als beratendes
Mitglied
Kutzner
als Protokoll-
führer

Auf Einladung hatte sich die Gas-
und Wasserwerkskommission
im Rathause versammelt um über
folgende Gegenstände zu beraten
und Beschluß zu fassen:

1.) Beschaffung der Kohlen für das
Gaswerk
2) Festsetzung der Gas- und Wasser-
preise für den Monat Mai 1923.
Nachdem der Vorsitzender die
Sitzung eröffnet hatte, erteilte
er zu Punkt 1 das Wort dem
Betriebsleiter Zaun.
Zu 1
Herr Zaun schilderte in eingehenden
Ausführungen die Schwierigkeiten
der Kohlenbeschaffung und die von
der Verwaltung getroffenen
Maßnahmen für die Beschaffung
der notwendigen Kredite.
Kommission erklärte sich ein-
stimmig mit den von der Ver-
waltung getroffenen Maßnahmen
einverstanden.

Zu 2.
Ab 1. Mai 1923 werden folgende

Preise festgesetzt:
für Gas –       2150 M je cbm
für Wasser – 500 M je cbm
für Koks         20 000 M pro Ctr.
Minderbemittelten kann auf
An-

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3. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 1261 „Gas- und Wasserwerk, Protokollbuch“ 1916-1933

Die Kommission des Troisdorfer Gas-und Wasserwerks beschloss eine nochmalige Festsetzung der Preise für Gas und Wasser.

                                        Verhandelt,
                              Troisdorf, den 3. Mai 1923.

Anwesend
Dr. Schoenen
Beigeordneter
als Vorsitzender
und die Mitglieder
Müller
Schlimgen
Schüthuth
Müller
Dr. van der Laan
Mannstädt
Schagen
Zaun
Gasmeister

Auf Einladung hatte sich die
Gas- und Wasserwerkskommission
im Rathause versammelt um
über folgenden Gegenstand zu
beraten und Beschluß zu fassen:

a) Festsetzung der Gas- Wasser-
und Kokspreise.
       Es wurde beraten und be-
schlossen wie folgt:

Ab 1. April 1923 werden folgende
Preise festgesetzt:
     für Gas     – 1200 M je cbm
     für Wasser – 300 M je cbm
Eine Erhöhung der Kokspreise
soll nicht erfolgen.
Kommission empfiehlt mit
Rücksicht auf die Devisen-
steigerung schleunige Be-
schaffung größerer Kohlen-
mengen.
               V. g. u.
                  C. Mannstaedt
Dr Schoenen Dr. van der Laan.
Schüthuth Franz Müller Franz Schagen
J. Schlimgen

4. Februar 1923

Quelle: Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, ZK 065, Düsseldorfer Sonntagsblatt. Kirchlicher Anzeiger der evangelischen Gemeinden zu Düsseldorf, Ausgabe 7/1923, S. 5

Die evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf kann sich das Heizen ihrer Kirchen für die Gottesdienste nicht mehr leisten.

Gemeinde-Nachrichten.
Düsseldorf.
Von Sonntag, den 4. Februar des Jahres ab werden die Kirchen
nicht mehr geheizt. Die anhaltende Steigerung der Kokspreise und
die fortschreitende Teuerung zwingen dazu. Die Gottesdienste sollen
entsprechend gekürzt werden. Bei der ausnahmsweise milden Witterung
und mit Rücksicht auf die Zeitlage werden die Gemeindeglieder diese
Sparmaßnahme gewiss billigen.