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25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A2 Nr. 93, 25. September 1923

Das R.W.E. teilt die Erhöhung und Berechnung der Strompreise anhand von Goldmark dem Landrat des Kreises Neuss mit. Ein Durchschlag wurde der Gemeinde Büttgen zugesandt. 

An den Herrn Landrat des Kreises Neuss

Zu Neuss

Abt.D.Pe/Bm.

Strompreiserhöhung bzw.

Strompreisberechnung:

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, werden nunmehr die Kohlenpreise allwöchentlich in Goldmark festgesetzt, nachdem auch die Preise der übrigen Materialien bereits seit längerer Zeit auf Basis von Goldmarkpreisen durch die grossen Lieferungsverbände berechnet werden. Wir sind daher gezwungen, auch die Strompreise, die bekanntlich von den Kohlenpreisen abhängig sind, in Goldmark zu berechnen. Im Augenblick sind noch gewisse Unklarheiten in den Zahlungsbedingungen des Kohlensyndikats enthalten, die noch der Erledigung bedürfen. Diesbezügliche Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien schweben. Bis zur endgültigen Klarstellung, vorausgesetzt, dass diese baldigst erfolgt, wollen wir die bisher gültige Verrechnungsformel unter Anwendung der Goldmarkpreise beibehalten.-

Für die Woche vom 17. bis 23. September 1923 betragen die Kohlenpreise

Für gewaschene Fettnusskohle III M 38.06

IV M 36.66

Durchschnittspreis =                         M 37.36 Goldmark.

[Seite 2]

II den Herrn Landrat des Kreises Neuss zu Neuss 25.9.1923

Nach der bisher gültigen Verrechnungsformel werden deshalb für die in der Woche vom 17. bis 23. September auszustellenden Stromrechnungen die Strompreise betragen:

für Licht 30 + 0,4 x 37.36 – 15.00 x 30 = 47.82 abgerundet

15,00                         auf 48 Goldpfennig

zuzüglich 15% Finanzaufschlag 7,18

55,07 abgerundet auf

auf 56 Goldpfennig

für Kraft 14 + 0,4 x 37.36 – 15.00 x 14 = 22,35 abgerundet auf

15,00                         22 Goldpfennig

zuzüglich 15% Finanzaufschlag 3.35

25.70 abgerundet auf

Abgerundet auf 26 Goldpfennig

Die sich mit obigen Preisen ergebenden Rechnungsbeträge in Goldmark werden, solange die Papiermark noch gesetzliches Zahlungsmittel und die Goldmarkwährung noch nicht durchgeführt ist, nach der jeweiligen amtlichen Berliner Dollarnotierung (Durchschnitt aus Geld- und Briefkurs) in Papiermark umgerechnet. Die Zahlung hat bei Rechnungserteilung, spätestens innerhalb 2 Tagen nach Zustellung der Rechnung, zu erfolgen, andernfalls müssen wir uns Valorisierung des Betrages vorbehalten.-

Einstweilen werden wir den bisher angewandten Zuschlagfaktor von 0,4x%, wie schon oben erwähnt, auch für die Goldmarkberechnung weiter beibehalten, müssen uns aber eine Erhöhung dieses Satzes für die allernächste Zeit ausbedingen. Dies ist umsomehr notwendig, als der Goldkohlenpreis bereits auf das 2 ½ fache des Vorkriegspreises gestiegen ist und durch die wesentliche Erhöhung der Frachten die Kohlenpreise frei Kraftwerk gegenüber der Vorkriegszeit sich auf mehr denn das 2 ½ fache gesteigert haben.-

Den Herren Bürgermeistern Ihres Kreises wurde Durchschlag dieses Schreibens zugesandt.-

Rhein. Westf. Elektrizitätswerk A.O.

Betriebsverwaltung Neuss.

 

23. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. August 1923

Fritz Auer ist sich sicher, dass die Rettung nur von einem politischen Umschwung und der gelösten Ruhr- und Reparationsfrage kommt.

Straßenbahn und Kohlenpreis.
        Die Wurzel des Wirtschaftselends.

Das größte deutsche Straßenbahnunterneh-
men, die Große Berliner Elektrische ist pleite.
Das kommt heutzutage, möchte man spre-
chen, in den besten Familien vor. Man hilft
sich dann eben, man saniert und rangiert sich.
Bei der großen Berliner scheint es aber dazu zu
spät zu sein. Infolge des neuen 100 000-Mark-
preises sind die Hauptverkehrsstraßen schwarz
von Menschen, die ihre Arbeitsstätte zu Fuß
aufsuchen. Die Straßenbahnwagen gondeln fast
leer dahin. Das wird sich zwar wieder etwas
geben, wie nach allen abschreckenden Verteue-
rungen. Aber schon eine weitere Steigerung,
die in anderen deutschen Städten durchgeführt
wurde, ist für Berlin unmöglich, weil die billigere
Konkurrenz der Stadtbahn und der Untergrund-
bahn besteht.

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21. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Juli 1923

Erhöhung der Brotpreise

Bekanntmachung.
Die außerordentliche Steigerung der Kohlenpreise und

der übrigen mit der Mehl- und Brotherstellung verbundenen
Unkosten sowie die bedeutende Erhöhung der Arbeitslöhne
macht eine Neufeststellung der Mehl- und Brotpreise unum-
gänglich notwendig.
Dieselben betragen vom 23.7. cr. ab:
                1750 Gramm Schwarzbrot           3000.- Mk.
                1750 Gramm Graubrot                 4000.- Mk.
                1 Kilogramm Roggenschrot         1400.- Mk.
                1 Kilogramm Mischelmehl           1600.- Mk.
Schleiden, den 17. Juli 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee, Landrat.

16. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Juni 1923

Erhöhung der Brotpreise

Bekanntmachung.
Infolge Verdoppelung der Kohlenpreise und Erhöhung

der Arbeitslöhne sowie der Steigerung der übrigen mit der
Brotherstellung verbundenen Unkosten ist eine Neufeststellung
der Brotpreise ab 18. ds. Mts. erforderlich geworden. Die-
selben betragen:
1750 Gramm Schwarzbrot           1900 Mk.
1750 Gramm Graubrot                 2300 Mk.
Schleiden, den 12. Juni 1923
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee, Landrat.