Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 3. November 1923
Wegfall der Kohlensteuer für Endverbraucher bei regionalen Bergwerken
Auf Anordnung der Rheinland. Kommission.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit dem Publikum zur Kenntnis gebracht,
daß die Kohlverbraucher keine Kohlensteuer mehr zu ent-
richten haben werden für die Brennstoffe, die aus den nach-
stehenden Bergwerfen herrühren, welche die Erklärung ab-
gaben, sich den Verordnungen der Hohen Interalliierten
Rheinlandkommission zu unterwerfen und welche von jetzt
an in der Lage sind, alle Bestellungen von Privatpersonen
zu erledigen.
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