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8. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1923

Die Drachenburg bei Königswinter im Siebengebirge wurde versteigert. Käufer ist Kaufmann Flohr aus Köln, der mit 650 Millionen Mark Höchstbietender war.

   Königswinter, 6. Juli. Gestern vormittag
stand die am Abhang des Drachenfels romantisch
gelegene Drachenburg, das Gebäude selbst mit zuge-
hörigen Nebengebäuden (darunter zwölf Blockhäu-
sern) und Grundstücken insgesamt 11 Hektar, 7 Ar,
96 Quadratmeter groß, vor dem hiesigen Amtsgericht
zur Zwangsversteigerung. Die Zwangsversteigerung
wurde veranlaßt durch die Stadtkasse Königswinter
wegen einer Forderung an rückständigen öffentlichen
Abgaben in Höhe von 227 744 Mark. Das Besitz-
tum ist eingetragen auf den Namen des inzwischen
verstorbenen Rittmeisters a.D. Egbert von Simon
in Charlottenburg. Da nur ein gültiges Angebot
vorlag, blieb Kaufmann Hermann Flohr in Köln
mit 650 Millionen Mark Höchstbietender. Zur Ent-
scheidung über den Zuschlag wurde Termin auf den
12. Juli vormittags 10 Uhr anberaumt. 650 Mil-
lionen Papiermark entsprechen nach dem dieswöchi-
gen amtlichen Goldankaufspreise (550 000 Mark für
ein Zwanzigmarkstück) einem Betrage von 23 636
Goldmark.

15. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Februar 1923

Das schöne Siebengebirge wurde zum Naturschutzgebiet erklärt. Hier werden die geschützten Pflanzen- und Tierarten genannt.

     − Durch Verfügung der Regierung zu Köln vom
Februar ist das Siebengebirge – dazu gehören auch
die umliegenden Waldungen – zum Naturschutzgebiet
bezeichnet worden. Hiernach ist es verboten, bestimmte
bezeichnete Pflanzen auszugraben, auszureißen, abzu-
schneiden, zu verstümmeln, zu beschädigen, zu beseitigen,
oder in irgend einer Weise zu verunstalten; bestimmte
bezeichnete Tiere zu fangen, gegen sie gerichtete Fang-
vorrichtungen oder Giftmittel anzuwenden, sie zu töten,
auszugraben, zu verfolgen oder mutwillig zu beun-
ruhigen, Nester und Bauer auszuheben, zu zerstören
oder zu beschädigen. Denselben Schutz genießen Bäume,
Baumgruppen und Baumreihen, die in das Verzeichnis
der Naturdenkmäler eingetragen sind. Außerdem dürfen
Kahlhiebe von Waldstücken privater Waldbesitzer nur
auf Grund eines vom Verwalter der Oberförsterei Sieb-
engebirge einzuholenden und vom Regierungspräsiden-
ten genehmigten Hauungsplane vorgenommen werden.
Als geschützte Pflanzen werden genannt: keulenförmiger
Bärlapp, großschneidiger Schachtelhalm, Schlamm-
Schachtelhalm, Winter-Schachtelhalm, gelappter Schild-
farn, Hirschzunge, Berg-Punktfarn, Mondraute, Kö-
nigsfarn, männliches Knabenkraut, gemeines Knaben-
kraut, fliegenartige Höswurz, weißlicher Höswurz, kleine

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