Schlagwort-Archive: Kirchensteuer

1. September 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 1. September 1923

Finanzschwierigkeiten der Kirchen durch die fehlende Anpassung der Kirchensteuer

Die große Not der Kirchengemeinden
Die finanzielle Not der Kirchengemeinden ist
durch die fortwährende Entwertung der Mark auf
das Aueßerste gestiegen. Diejenigen Kirchenge-
meinden, die keinen oder geringen Besitz an
Land und Wald haben, sind ganz auf die Kirchen-
steuer angewiesen. Die Kirchensteuer aber richtet
sich nach der Reichseinkommensteuer des vergangenen
Jahres; erst nach Feststellung der Reichssteuer
kann über die Kirchensteuer beschlossen werden.
Dieser Beschluß muß wieder von der Regierung
genehmigt werden und dann erst beginnt die Er-
hebung. Wenn dann das Geld schließlich eingeht,
ist es ganz entwertet. Die Kirchengemeinden
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18. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 18.5.1923

Das fehlende Geld für die Gehälter der Geistlichen und andere Kirchenangelegenheiten versucht die katholische Kirche durch Kollekten einzunehmen und fordert von den Gläubigen Verständnis und Spenden.

Brennende Not! In der Ober- und
Unterstadtkirche findet, wie am vergangenen
Sonntag von den Kanzeln angesagt wurde,
an den Pfingsttagen in allen Gottesdiensten
eine Kollekte statt, deren Ertrag zur Be-
streitung der Kirchenbedürfnisse und zur Aus-
zahlung der Gehälter für die Geistlichkeit
und die Kirchenangestellten bestimmt ist. Bei
der ungeheuren Notlage, in der sich unsere
Kirchengemeinden befinden, müssen diese Kol-
lekten den Beweis erbringen, daß die Gläu-
bigen volles Verständnis für die trostlosen
augenblicklichen Verhältnisse haben.

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