Schlagwort-Archive: KFZ

2. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. Mai 1923

      Wieder neue Vorschriften für den Kraftwagenverkehr.
Die britische Behörde in Solingen teilt folgendes mit:
„Lastkraftwagen, die im britisch besetzten Gebiet beheimatet sind,
dürfen nicht nach dem altbesetzten französischen und belgischen Ge-
biet fahren, sondern nur noch nach dem neubesetzten französischen
Gebiet, da die Franzosen bis jetzt keine andern Bestimmungen
getroffen haben. Die britische Behörde kann aber keine Garantie
für Nichtbeschlagnahme der Wagen übernehmen. Personen-
kraftwagen können überallhin verkehren, aber nur mit zwei Pas-
sagieren, und von diesen zwei Passagieren muß einer der Eigen-
tümer des Wagens sein.“

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23. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. April 1923

Bei Fahrten in das von den Franzosen besetzte Gebiet droht auch Lastkraftwagen die Beschlagnahmung.

            Einschränkung des Verkehrs mit Lastkraftwagen.
       Eine neue Ordonnanz der Rheinlandkommission sieht eine
erhebliche Einschränkung des Verkehrs mit Lastkraftwagen im
besetzten Gebiet vor. Es besteht daher, wie uns mitgeteilt wird,
die Gefahr, daß deutsche Lastkraftwagen außerhalb des britisch
besetzten Gebiets beschlagnahmt werden. Vor Reisen solcher
Lastkraftwagen außerhalb des britisch besetzten Gebiets wird
daher gewarnt. Es werden auch alle Privatautomobile, die das
britisch besetzte Gebiet verlassen, von den Franzosen beschlag-
nahmt.

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26. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. März 1923

Die von den britischen Besatzern ausgestellten Erlaubnisscheine verhindern Beschlagnahmungen von Kraftfahrzeugen bei Fahrten durch französisch besetztes Gebiet.

       -sn- Ueber den Verkehr mit Kraftwagen bei Ueberschreiten
der französischen Postenlinien hat die französische Besetzungsbe-
hörde eine neue Verfügung erlassen, die auch für den Solinger
Bezirk von Wichtigkeit ist und deswegen im folgenden inhaltlich
von einer örtlichen deutschen Behörde zur Kenntnisnahme weiter-
gegeben wird: „Sämtliche Besitzer von Lastkraftwagen, Personen-
wagen oder Motorräder[n] werden nochmals darauf hingewiesen,
daß sie bei Ueberschreitung der französischen Postlinie im Be-
sitze eines besonderen Erlaubnisscheines sich befinden müssen.
Diese Erlaubnisscheine werden durch den kommandierenden Ge-
neral des Brückenkopfes Düsseldorf oder die englische Be-
hörde (blaue Karte) ausgestellt. Die Kraftwagen ohne diese Er-
laubnisscheine werden mit ihrem Führer festgehalten. Die Po-
stenlinie darf nur überschritten werden: an der Straße nach El-
berfeld in Cronenfeld, Straße nach Remscheid, Ronsdorf und
Lüttringhausen in Remscheid-Haddenbach, Straße nach Rade-
vormwald in Lennep.“

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16. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. März 1923

Französische Soldaten beschlagnahmen Kraftfahrzeuge im britisch besetzten Solinger Industriegebiet.

       ʘ Streifzüge ins britisch besetzte Gebiet unternahmen am
gestrigen Tage einige Gruppen französischer Soldaten von Cronen-
berg und Vohwinkel aus. Von Cronenberg aus drangen sie in
Stärke von etwa 12 bis 18 Mann über Kohlfurt bis Stöcken vor
und beschlagnahmten dort ein Auto mit Briketts und ein Auto
mit Kisten. Die beiden Gefährte nahmen sie dann mit nach Voh-
winkel. Durch Vermittlung der Briten gelang es, wie uns mit-
geteilt wird, das Brikettauto wieder freizubekommen, während
über das Schicksal des anderen Kraftwagens noch nähere Nach-
richten fehlen. In ähnlicher Weise drangen französische Sol-
daten, ohne Begleitung von Offizieren, über Kluse bis Central
vor und bemächtigten sich im Schuppen des Autohändlers Stübb
eines Personenwagens und eines Motorrades. Auch hier war
es möglich, durch Inanspruchnahme der britischen Behörde den
Personenwagen freizubekommen. Durch diese Uebergriffe von
französischen Soldaten und der dadurch geschaffenen Unsicherheit
des Privateigentums ist die Stimmung der Bevölkerung außer-
ordentlich gereizt. Die Verhinderung derartiger Vorfälle ist drin-
gend erwünscht. Sie zeigen aber, daß das französische Militär
willkürliche Aktionen unternimmt und daß man jeden Augenblick
mit unangenehmen Ueberraschungen rechnen muß. – Das Ge-
rücht, wonach der Bote Schmitz aus Solingen erschossen worden
sein soll, enbehrt [sic!] jeder Begründung.

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13. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 13. Februar 1923

Der Solinger Industriebezirk ist auf Kohle und Koks aus dem Ruhrgebiet angewiesen. Die Verhinderung der Einfuhr durch die französischen Besatzer beeinflusst das Wirtschaftsleben bedeutend. Bei anhaltendem Energiemangel sind in Solingen Betriebseinschränkungen und massenweise Arbeitslosigkeit die zu erwartenden Folgen. 

                                       Aus Stadt und Umgegend.
                                                                                         Solingen, 13. Febr[uar]
                 Die Kohlenversorgung der Solinger Industrie
war angesichts der durch die Kohlenbeschlagnahme seitens der
Franzosen herbeigeführten Schwierigkeiten in den letzten Tagen
Gegenstand von Verhandlungen zwischen Vertretern der Solinger
Industrie und den in Frage kommenden Behörden. Die Sach-
lage ist die, daß die auf Kohlen und Koks angewiesenen Solinger
Betriebe, das sind in erster Linie die großen Stahlwarenfabriken,
Gießereien und Schlägereien, ihre Vorräte immer mehr schwinden
sehen, neue Kohlen dagegen immer weniger eingehen, sodaß schon
in der allernächsten Zeit mehrere tausend Arbeiter ohne Beschäf-
tigung sein müssen, wenn nicht irgendwie für Abhilfe gesorgt
werden kann. Einige Betriebe hatten bereits eine wesentliche
Arbeitseinschränkung ankündigen müssen. Glücklicherweise waren
einige durch Herbeischaffung von Kohlen auf dem Landwege
für die allernächsten Tage der Notwendigkeit der Durchführung
einer solchen Maßnahme überhoben. Da aber die Franzosen,
wie wir bereits gestern andeutungsweise mitteilen konnten, neuer-
dings auch dazu übergegangen sind, Autos und Wagen zu beschlag-
nahmen, wird die Lage besonders gefährlich, und es ist, wenn
nicht für Abhilfe gesorgt werden kann, täglich mit Arbeitszeit-
verkürzungen und Betriebseinstellungen zu rechnen.
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12. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Februar 1923

Autofahrer müssen die Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs auf französisch besetztem Gebiet befürchten.

       Warnung für Autobesitzer. Wie wir erfahren, sind die
Franzosen dazu übergegangen, Personen- und Lastautomobile,
die Vohwinkel passieren, dort zu beschlagnahmen. Ein Fahrzeug
der Stadt Solingen und ein solches einer Solinger Lebensmittel-
großhandlung wurden bereits angehalten. Den Besitzern von
Kraftwagen kann daher nur geraten werden, die Zufahrtsstraßen
nach Vohwinkel und die Stadt selbst nach Möglichkeit zu meiden
und auch ihre außerhalb befindlichen Führer anzuweisen, die
Rückkehr möglichst auf einem anderen Wege zu bewerkstelligen.

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11. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Januar 1923

Eine von den britischen Besatzern ausgestellte Bescheinigung verhindert die Beschlagnahmung des Kraftfahrzeugs bei der Durchfahrt französisch besetzter Gebiete.

       n.  Die Kraftwagenbesitzer werden von der Polizeiverwaltung
darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig ist, sich für alle diejenigen
Wagen, die sich im französischen Aufmarsch- und dem neubesetzten
Gebiet bewegen müssen, beim britischen Kreisoffizier eine Be-
scheinigung ausstellen zu lassen, daß die Wagen aus dem altbesetz-
ten Gebiet stammen. Dadurch wird eine Beschlagnahme der
Wagen durch die Franzosen verhindert. Es handelt sich vor allen
Dingen um die Zufahrtsstraßen nach Düsseldorf und Essen,
während für den Verkehr mit den unmittelbar benachbarten
Städten des unbesetzten Gebietes (Remscheid usw.) keine Schwie-
rigkeiten zu erwarten sind.

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