Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Oktober 1923
Wegen der zu erwartenden Kartoffelernte ist das Brennen von Kartoffelschnaps untersagt. Eine Ausnahme gilt, wenn für den Verzehr unbrauchbare Kartoffeln verwendet werden.
– Wtb. Wie der amtliche preußische Presse-
dienst meldet, kann nach bisherigen Schät-
zungen nur mit einer Mittelernte in Kartoffeln
gerechnet werden. Demzufolge verordnete der
Reichsernährungsminister, daß in diesem Jah-
re die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe
in der eigenen Brennerei, soweit selbstgebaute Kar-
toffeln verarbeiten dürfen, als der Hälfte ihres
Brennrechts entspricht. Die Verarbeitung an-
derer, als selbstgebauter Kartoffeln in Trock-
nereien und Stärkefabriken ist bis Ende Okto-
ber gänzlich verboten. Die Verwendung von,
aus Kartoffeln hergestellten Spiritus für Trink-
zwecke findet, was besonders betont wird nicht
statt. Ausnahmen können für solche Kartof-
feln zugelassen werden, die durch Frost oder
andere Ursachen zur menschlichen Nahrung un-
brauchbar wurden.