Schlagwort-Archive: Kartoffelernte

25. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Oktober 1923

Wegen der zu erwartenden Kartoffelernte ist das Brennen von Kartoffelschnaps untersagt. Eine Ausnahme gilt, wenn für den Verzehr unbrauchbare Kartoffeln verwendet werden.

    – Wtb. Wie der amtliche preußische Presse-
dienst meldet, kann nach bisherigen Schät-
zungen nur mit einer Mittelernte in Kartoffeln
gerechnet werden. Demzufolge verordnete der
Reichsernährungsminister, daß in diesem Jah-
re die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe
in der eigenen Brennerei, soweit selbstgebaute Kar-
toffeln verarbeiten dürfen, als der Hälfte ihres
Brennrechts entspricht. Die Verarbeitung an-
derer, als selbstgebauter Kartoffeln in Trock-
nereien und Stärkefabriken ist bis Ende Okto-
ber gänzlich verboten. Die Verwendung von,
aus Kartoffeln hergestellten Spiritus für Trink-
zwecke findet, was besonders betont wird nicht
statt. Ausnahmen können für solche Kartof-
feln zugelassen werden, die durch Frost oder
andere Ursachen zur menschlichen Nahrung un-
brauchbar wurden.

6. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 6. Oktober 1923

Verbot der Kartoffelausfuhr aus dem Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 Tit. 17 T. II des All-
gemeinen Landrechts wird bis zur weiteren Klärung
der Lage die Kartoffelausfuhr aus dem
Kreise Schleiden verboten.
Zuwiderhandlungen unterliegen – soweit nicht
andere Strafen verwirkt sind – d[e]n B[e]stimmungen
des § 132 ff des Gesetzes über die Allgemeine
Landesrechtverwaltung vom 30 Juli 1883 mit den
dazu ergangenen ergänzenden Bestimmungen des
§ 6 Art[ikel] III des Notgesetzes vom 24. Fe-
bruar 1923
Schleiden, den 1. Oktober 1923
Der Landrat. Graf von Spee.

12. September 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1923

Aufruf an die Landwirtschaft zur Verbesserung der Ernährungslage

Aufruf
an die rheinischen Landwirte!
Die Ernährungslage ist über alle Maßen schwierig.
Der Mangel selbst an den notwendigsten Lebensmitteln ge-
fährdet Leben und Gesundheit einer seit vielen Jahren
darbenden Bevölkerung.
In dieser schwersten Not ist es vornehmste Pflicht
der Landwirtschaft, durch die Anspannung der letzten Kraft alle
Erzeugnisse, die irgendwie entbehrlich gemacht werden können,
sofort dem Verbrauch zuzuführen und ganz besonders die
frühen und mittelfrühen Kartoffeln mit größter Beschleunigung
zu ernten und zu liefern. Mögen auch die Witterungs-
verhältnisse die Ernte stark verzögert und mag sich dadurch
auch die A[r]beit in außergewöhnlichem Maße zusammenge-
drängt haben, so muß trotz alledem in jedem einzelnen Be-
trieb ein Weg zur sofortigen Beerntung und Lieferung der
Frühkartoffeln gefund[e]n werden. Dasselbe gilt von den
Zufuhren an Mi[l]ch. die bisherigen Milchlieferungen müssen
nicht bloß ohne jede Unterbrechung fortgesetzt werden, nein,
sie sind unter Aufbietung letzter Anstrengung noch möglichst
zu steigern. Die Not in den Städten ist dringender als je.
Es gilt, Volk und Vaterland über die Not der nächsten
Wochen hinwegzubringen und den Anschluß an die neue
Ernte zu gewinnen.
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