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14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. November 1923

Die Reichsregierung um Gustav Stresemann habe das erste Kartellgesetz des Deutschen Reichs erlassen. Ziel sei, freien Wettbewerb wiederherzustellen und die Inflation einzudämmen. Der Erfolg der Maßnahme hänge von einer effektiven, unbürokratischen Umsetzung ab.

                          Das Kartellgesetz.
“Gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung”.

   Um aus dem hohen Wellengang der politischen
Wirren wieder in das ruhige Fahrwasser der
Wirtschafts-Betrachtung zu gelangen (obwohl es
auch hier trostlos genug aussieht): Deutschland
besitzt jetzt ein Kartell- und Trustgesetz. Es
wurde von der Regierung Stresemann am 2.
November aufgrund des unterdessen hinfällig ge-
wordenen Ermächtigungsgesetzes, also ohne Mit-
wirkung des Reichstages verordnet und es wird
am 20. November in Kraft treten.
   Es ist im Deutschen Reiche das erste seiner Art
Außer einer Quartellqette im Jahre 1905 ist
bisher in dieser Richtung nichts geschehen. An-
dere Länder: so Nordamerika und Oesterreich
sind mit gesetzlichen Versuchen vorangegangen, die
allerdings zu glatten Mißerfolgen führten. Da-
mit ist aber nicht gesagt, daß das deutsche Ge-
setz überflüssig und aussichtslos sei. Deutsch-
land befindet sich in einer so furchtbar ernsten
Lage, daß alles versucht werden muß, um die
künstliche Teuerung zu bekämpfen und die Markt-
freiheit wiederherzustellen. So wie bisher unter
dem Gaukelspiel der Inflation darf nicht weiter-
gewirtschaftet werden. Wie schon das neue Ar-
beitszeitgesetz und die Aufhebung der Demobil-
machungsverordnungen auf Seiten der Arbeiter
so will jetzt das Kartellgesetz auf seiten des
Kapitals gewisse ungesunde Hemmungen des
freien Wettbewerbes beseitigen.

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