Schlagwort-Archive: Karneval

9. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Februar 1923

Es wird nochmals auf das Verbot des Feierns an Karneval hingewiesen und zudem betont, dass dies gleichsam auch in den unbesetzten Gebieten der Fall sei.

           − Kein Karneval.    Wiederholt ist darauf
aufmerksam gemacht worden, daß jede karneva-
listische Veranstaltung in diesem Jahre verboten
ist. Da jedoch vielerorts die Meinung verbreitet
ist, als ob im unbesetzten Gebiet, namentlich
in Königswinter, Karneval gefeiert werde, so
teilt das dortige Bürgermeisteramt mit, daß kar-
nevalistische Veranstaltungen auch im unbesetzten
Gebiet verboten sind. Mit Rücksicht auf den
Ernst der heutigen Zeit wird gegen verbotswid-
rige Veranstaltungen dieser Art aufs nachdrück-
lichste vorgegangen werden.

19. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Januar 1923

Im Regierungsbezirk Köln sind für 1923 sämtliche karnevalistische Veranstaltungen unter Strafandrohung und ohne näher genannte Begründung verboten.

   − Verbot karnevalistischer Veranstaltungen.
Im soeben erschienenen Amtsblatt der Regierung
zu Köln wird nunmehr eine Polizeiverordnung
veröffentlicht, wonach für den Umfang des Re-
gierungsbezirks Köln alle öffentlichen karneva-
listischen Veranstaltungen aller Art verboten sind.
Unter dieses Verbot fallen insbesondere: „Die
Veranstaltung öffentlicher karnevalistischer Um-
züge und sonstige karnevalistische Veranstaltungen
unter freiem Himmel; die Veranstaltung öffent-
licher karnevalistischer Aufführungen, öffentlicher
karnevalistischer Vorträge und öffentlicher kar-
nevalistischer Tanzlustbarkeiten in geschlossenen
Räumen. Verboten ist ferner auf öffentlichen
Straßen und Plätzen, in öffentlichen Lokalen, bei

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