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4. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1923

Kleingärten werden als probates Mittel angesehen, der Not der „minderbemittelten Bevölkerung“ entgegenzuwirken.

                                     Kleingartenbestrebungen.
       Die Bedeutung des Kleingartenbaues für die städtische Bevölke-
rung in wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht ist be-
reits in den Jahren vor dem Kriege in steigendem Maße erkannt
worden. Unter den Wirkungen des Krieges haben die Arbeiter- und
Schrebergärten wesentlich an Bedeutung gewonen [sic!]. Abgesehen da-
von, daß sie die städtische Bevölkerung zu gesunder Tätigkeit ins
Freie hinausführen und somit Gesundheit und Gemüt günstig beein-
flussen, liefern die Gärten auch nicht unerhebliche Erträge an Obst
und Gemüse und tragen so damit bei, der minderbemittelten Be-
völkerung die Beschaffung nahrhafter Kost wesentlich zu erleichtern.
       Um den Kleingärten einen vollen Schutz ihrer Bestrebungen zu
gewähren, sah sich das Reich genötigt, gesetzgeberische Maßnahmen
zu treffen. Der Schutz wurde gewährt in der Kleingarten- und
Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919.
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