Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. November 1923
Nach Beendigung des „passiven Widerstandes“ wird auch für die Solinger Industrie ein Abkommen mit der Interalliierten Rheinlandkommission geschlossen, um den Handel mit dem Ausland und unbesetztem Gebiet wieder in Gang zu bringen.
Abkommen der Solinger Industrie
mit der Rheinlandkommission.
Für alle Firmen, die mit der Rheinlandkommission zusammenarbeiten und sich ihren Vorschriften
unterwerfen, tritt neben anderen Erleichterungen eine wesentliche Ermäßigung der Ausfuhrabgabe ein.
* Nach Vorbesprechungen, die seit einiger Zeit zwischen der
Handelskammer zu Solingen und den Vertretern der englischen
Behörde in Solingen, Ohligs, Köln und Koblenz über die Frage
der Behebung der außerordentlichen Arbeitslosigkeit des Solinger
Bezirks und insbesondere über die Ermäßigung der den Solinger
Bezirk betreffenden Sätze des interalliierten Ausfuhrabgaben-
tarifs abgehalten wurden, haben am vergangenen Samstag vor-
mittags Verhandlungen der Vertreter der Handelskammer Richard
Berg und Dr. Bettgenhaeuser und der Interalliierten Rheinland-
kommission in Koblenz stattgefunden. Die Verhandlungen führten
am Nachmittag zum Abschluß eines Abkommens, das von den
Vertretern der Interalliierten Rheinlandkommission einerseits
und den beiden genannten Herren andererseits unterzeichnet
wurde. Das Abkommen gilt für alle eingetragenen Firmen des
Solinger Handelskammerbezirks, soweit sie zu den in Frage
kommenden Industrie- und Handelszweigen gehören, mit der
Maßgabe, daß diejenigen Firmen, die seine Bedingungen nicht
annehmen wollen, von den Vorteilen ausgeschlossen werden, die
es bietet. Letzteres gilt auch für Firmen, die Aufträge auf Re-
parationslieferungen erhalten, aber nicht ausgeführt haben.
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Schlagwort-Archive: Interalliierte Rheinlandkommission
8. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. November 1923
Nach Einschätzung der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission scheinen in Solingen mehr Polizisten notwendig zu sein, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten.
-m- Verstärkung der Solinger Sicherheitspolizei. Nach einem
Beschluß der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission wird
in den nächsten Tagen der polizeiliche Sicherheitsdienst in So-
lingen einem Kommando von 60 Kölner Staats-Polizeibeamten
übertragen. Das Kommando wird zunächst im „Bürgerhof“
untergebracht, wo bereits 10 von diesen Beamten wohnen, die
schon seit einigen Tagen einen Teil des Sicherheitsdienstes hier
versehen.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 8. November 1923
10. Oktober 1923
Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-10-54.0000
Die Interalliierte Rheinlandkommission und die Zweigverwaltung Düsseldorf-Oberkassel reagieren ab dem 10. Oktober auf die Beschwerde des Ladenbesitzers Nicolaus Barthel.
9. Oktober 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. Oktober 1923
Geldannahme: Notgeld der Stadt und des Kreises Solingen, gültig im ganzen Regierungsbezirk Düsseldorf durch Verordnung der Interalliierten Rheinlandkommission.
Ꙩ Regelung des Notgeldverkehrs und der Notgeldausgabe
durch die Rheinlandkommission. Die Notgeldfrage, die so lange
die Gemüter bewegt hat, soll nunmehr eine durchgreifende Rege-
lung erfahren, und zwar durch eine Verordnung der interalli-
ierten Rheinlandkommission. Diese Verordnung liegt auch der
Solinger Stadtverwaltung seit etwa acht Tagen vor und besagt
im wesentlichen, daß z. B. im Regierungsbezirk Düsseldorf
nur bestimmte Städte, Kreise und Körperschaften (Firmen) zur
Ausgabe von Notgeld berechtigt sind, daß aber deren Notgeld
im ganzen Regierungsbezirk Düsseldorf, soweit er besetzt ist,
umlaufsfähig ist. Die Gültigkeitsfrist für bereits ausgegebenes,
auch für aufgerufenes Notgeld wird nach der Verordnung bis
zum 1. April 1924 verlängert. Berechtigt zur Ausgabe von Not-
geld sollen sein die Städte: Krefeld, Neuß, M[önchen]-Gladbach,
Rheydt, Düsseldorf-Oberkassel, Solingen; die Kreise:
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2. Oktober 1923
Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-10-54.0000
Der Ladenbesitzer Nicolaus Barthel beschwert sich beim Polizeikommissar Oberkassel, dass ihm kein polizeilicher Schutz gewährt werde.
[…]
An
den Herrn
Polizeikommissar zu
Obercassel
Nachdem mir in der Nacht vom 24 zum 25/9 die Schaufensterscheibe
zertrümmert worden, gerade an der Stelle wo ich das Zeitungsorgan “Das freie
Rheinland” zum Verkauf angeheftet hatte, ist mir die vergangene Nacht wiederum
die noch übrige Scheibe mit Farbe vollständig beschmiert und sind verschiedene
Schmähschriften angebracht worden, ebenso der mit Glas bekleidete Eck-
pfeiler. Dies alles konnte nicht in einigen Augenblicken geschehen, sondern
hat längere Zeit erfordert. Ich hatte mich schon gleich nach der Beschädigung
des Schaufensters an Sie wegen Schutz gewandt und heute muß ich mich wiederum
beschweren daß der jedem Bürger zustehende polizeiliche Schutz mir nicht gewährt wird
sonst wäre eine Tat wie in dieser Nacht nicht möglich gewesen.
Ich bitte Sie Herr Kommissar, mir heute noch mitteilen zu wollen welche
Schutzmasregeln ergriffen werden, daß sich diese Vorkommnisse nicht mehr wieder-
holen. Ich bin sonst genöthigt den Schutz der hohen Interallierten Kommission
anzurufen
N Barthel
[…]
25. Juli 1923
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Juli 1923
Verbot des Katholikentages in Köln im August 1923
Köln, 18. Juli. Der Vorsitzende des Lokal-
komitees der 63. Generalversammlung der Katho-
liken Deutschlands, Konsul Heinrich Raus ver-
öffentlicht in der „köln. Volksztg.“ nachstehende
Mitteilung: „Das Lokalkomitee der 63. General-
versammlung der Katholiken Deutschlands, Köln
1923, hat gestern vom Auswärtigen Amt in Berlin
die Mitteilung erhalten, laut welcher die Rhein-
landkommission die Abhaltung des Katholikentages
verbieten werde. Von dieser Nachricht glaubt das
Lokalkomitee ohne Säumen der Oeffentlichkeit
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13. Juni 1923
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1923
Pflicht der Mitführung eines Kraftfahrausweis bei Nutzung von Personenkraftwagen und Motorrädern
Vermischtes.
Schleiden, 9. Juni. (Für Kraftwagen-
besitzer.) Die Interalliierte Rheinlandkommission
hat eine neue Anordnung betreffend den Verkehr
mit Kraftfahrzeugen erlassen. Wer in den besetzten
Gebieten einen Personenkraftwagen, Kraftrad mit
Beiwagen oder Motorrad zu benutzen wünscht,
muß einen Kraftfahrausweis bei sich haben, der
von den Kreisdelegierten der Rheinlandkommission
unter den nachfolgenden Bedingungen ausgestellt
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17. Februar 1923
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Februar 1923
Veröffentlichung von Ordonannzen und Bekanntmachungen der Alliierten und deutschen Behörden in der Presse
Rheinlandkommission und Presse.
Koblenz, 10. Febr. Die Rheinlandkommission
in Koblenz tritt jetzt vielfach an die Zeitungen
des besetzten Gebietes mit dem Ersuchen heran,
amtliche Bekanntmachungen aller Art, namentlich
über Fragen, die mit den neuen Ordonnanzen im
Zusammenhang stehen, zu veröffentlichen. Aus
diesem Anlaß sei daran erinnert, daß die Rhein-
landkommisssion sich mit Schreiben vom 2. Nov.
1920 Nr. 2081 ausdrücklich mit folgender Aus-
legung der in Frage kommenden Bestimmung der
Ordonnanz 97 einverstanden erklärt hat:
17. Februar 1923 weiterlesen
14. Februar 1923
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Februar 1923
Protest-Note des Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete an die Interalliierte Rheinlandkommission gegen das Völkerrecht verstoßende Anweisungen an die deutschen Beamten
Reichskommissar an I[inter] A[lliierte] R[heinland]K[ommission
Berlin, 4. Februar.
Die Interalliierte Rheinlandkommission in
Koblenz hatte den Reichskommissar für die besetzten
rheinischen Gebiete aufgefordert, an die hauptsäch-
lichsten Beamten des besetzten Gebietes ein Rund-
schreiben weiter zu geben, in dem unter Berufung
auf die angebliche Rechtsauffassung des Reichs-
Gerichts die Behauptung auf gestellt wurde, daß die
Ordonnanzen der Interalliierten Rheinlandkom-
mission ganz unabhängig davon, ob sie
gegen das Völkerrecht verstoßen(!), für die
gesamte Bevölkerung und insbesondere für die Be-
amten verbindlich seien. Der Reichskommissar hat
die Weitergabe dieses Rundschreibens mit einer
Note vom 3. Februar an den Präsidenten der i
interalliierten Rheinlandkommission abgelehnt.
Darin heißt es u. a.:
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