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19. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 19.4.1923

Der Innenminister verfügt, dass auch bei Beerdigungen Kosten gespart werden sollen.

Kostenersparnis bei Beerdigungen. In
einer Verfügung des preußischen Ministers des
Innern wird folgendes ausgeführt: „Im Ein-
vernehmen mit dem Volkswohlfahrtsminister
und dem Kultusminister sollen die bestehen-
den Polizeiverordnungen, Friedhofs-
verordnungen usw. daraufhin durchge-
sehen werden, ob mit Rücksicht auf die Zeit-
verhältnisse einzelne Vorschriften im Interesse
der Kostenersparnis aufgehoben oder erleich-
tert werden können. Die Bevölkerung soll im
weitesten Umfange auf die Wohltaten der
privaten, kirchlichen und gemeindlichen
Sterbekassen hingewiesen werden. Den Ge-
meinden und Gemeindeverbänden, die eigenen
Forsten besitzen, ist zu empfehlen, billiges Holz
zur Herstellung von billigen Särgen abzu-
geben; eine solche Anregung soll gegebenen-
falls bei den Besitzern größerer Privatforsten
erfolgen.