Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Schulchronik Wüschheim, Bestand ON Nr. 1854
Gutschein der Stadt Düren über 1 Milliarde Mark.
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 8, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden und Stolberg vom 25. September 1923
Notgeld der Kommunalverbände
Vorderseite
Dieser Gutschein Reihe A über
EINHUNDERT
MILLIONEN MARK
ist durch Hinterlegung von Reichsschutzanweisungen gedeckt. Er wird
von den kommunalen Kassen u[nd] Sparkassen sowe den Banken der
kreise Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden u[nd] d[es] Stolberg-Eschweiler
Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine
25. September 1923 weiterlesen
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 50, Geldschein des Kreises Schleiden vom 25. September 1923
Notgeld der Kommunalverbände
Vorderseite
Kreis Schleiden.
Gutschein B 6305
über
100 Millionen 100 Millionen Mark 100 Millionen
Dieser Gutschein ist durch Hinterlegung gedeckt. Er wird von allen öffentlichen
Kassen des Kreises Schleiden in Zahlung genommen und verliert seine Gültig-
keit 4 Wochen nach Aufruf in den öffentlichen Blättern des Kreises Schleiden.
Schleiden, den 25. September 1923 Der Landrat [Unterschrift]
Druck: W[ilhelm] Lenz, Gemünd
Rückseite:
Kreis Schleiden
100 Millionen Mark
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 40, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden und Stolberg vom 20. August 1923
Notgeld der Kommunalverbände
Vorderseite
Dieser Gutschein Reihe A
über
Zwanzig Millionen Mark
ist durch Hinterlegung von Reichsschutzanweisungen gedeckt. Er wird von den
kommunalen Kassen u.[nd] Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Eus-
kirchen, Jülich, Schleiden u[nd] d[es] Stolberg-Eschweiler Industriebezirks in Zahlung
genommen. Der Schein verliert seine Gültigkeit mit Ablauf von 2 Wochen nach
20. August 1923 weiterlesen
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 42, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden und Stolberg vom 20. August 1923
Notgeld der Kommunalverbände
Vorderseite
Dieser Gutschein Reihe A über
ZEHNMILLIONEN
MARK
ist durch Hinterlegung von Reichsschutzanweisungen gedeckt. Er wird von den
kommunalen Kassen u.[nd] Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Eus=
kirchen, Jülich, Schleiden u[nd] d.[es] Stolberg=Eschweiler Industriebezirks in Zahlung
20. August 1923 weiterlesen
Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 13.08.1923
Bekanntmachung über die Ausgabe neuer Notgeldscheine für die Kreise Düren, Jülich, Euskirchen und Schleiden
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 52, Gutschein der Mechernicher Gewerkschaft 1923
Notgeldschein der Gewerkschaft Mechernicher Werke
Gewerkschaft Mechernicher Werke
Mechernich
Serie A Gutschein No 14951
über
Hunderttausend Mark
Dieser Gutschein wird an unseren Kassen gegen bankfähigen Check
eingetauscht, oder nach Maßgabe der verfügbaren Reichsbanknoten ein-
gelöst. Mit dem 31. Dezember 1923 verliert dieser Schein seine Gültigkeit.
Mechernich, den 9. August 1923
Gewerkschaft Mechernicher Werke
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 7, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden und Stolberg vom 03. August 1923
Inflationsgeld
Vorderseite:
Dieser Gutschein Reihe A über
Eine Million
M 1,000,000 Mark No 728550
ist durch Hinterlegung von Reichsschatzanweisungen gedeckt. Er wird von den kommunalen
Kassen u. Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden u. d. Stolberg=Eschweiler Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gül=
tigkeit mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
3. August 1923 weiterlesen
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Juli 1923
Jetzt kommt der Zehnmillionenschein.
– Der Zehnmillionenschein kommt! Die
Ausgabe von Zehnmillionenscheinen steht dicht
bevor. Dieser wie auch der Ein- und Fünf-
millionenschein sind Hilfsbanknoten und
auf geripptem Papier gedruckt. Der Haupt-
wert wird auf das Papier und auf andauernde
Erneuerung der großen Scheine gelegt. Die
Druckordnung ist dieselbe wie bei den weißen
Fünfhundertmarkscheinen. Die Millionen-
scheine können am 1. September aufgerufen
(scheine können am 1. Sept. aufgerufen) werden.