Schlagwort-Archive: Inflation

29. Dezember 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Dezember 1923

Annahme von Notgeldscheinen durch die Kreissparkasse Schleiden ab 01. Januar 1924

Kreissparkasse Schleiden.
Ab 1. Januar nehmen wir nur noch Reichs-
geld, im Regierungsbezirk Aachen umlauf-
fähiges Geld, Kölner Städtegeld, sowie Geld,
welches im ganzen besetzten Gebiet Gültigkeit
hat, in Zahlung.
Alle anderen Zahlungsmittel übernehmen wir
und schreiben dieselben nach Einzug bei den einzelnen
Gemeinden unter Abzug der Spesen gut.

24. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 753 „Fürsorge“ 1918-1936

Der Landeshauptmann der Rheinprovinz wendet sich an den Sieglarer Bürgermeister mit der Bitte die Hälfte der Operationskosten in Höhe von 6 Billionen Mark für das Spicher Kind Christine Brandt zu bezahlen.

[handschriftlich Vorderseite:]
gez. Müller.
beglaubigt.
Jürgens
Verw[altungs] Ass[istent]

Herrn Wolff
zur Rücksprache
Abt. III
D. 10/1 24.

22. Dezember 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Dezember 1923

Brotpreise im Kreis Schleiden ab 23. Dezember 1923

Bäckerinnung des Kreises Schleiden.
Vom 23-29.Dez[ember] beträgt der Preis für
1 Schwarzbrot 500 Milliarden, 1 Feinbrot 600 Milliarden,
1 Graubrot 650 Milliarden.

21. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 21.12.1923

Mitteilung über die Lebensmittelversorgung der Erwerbslosen und die Finanzierung der unentgeldlichen Ausgaben, die ein Bestandteil der Unterstützung der gewachsenen Anzahl an Erwerbslosen im Zuge der Inflation war. Der angegebene Betrag umfasst noch nicht den Preis der ausgegebenen Fleischmengen.

Der Bürgermeister                                                         Eitorf (Sieg), den 21. Dezember 1923        IV Tageb[uch].-N[umme]r. 2889                       Fernsprechanschluß N[umme]r. 8

An den                                                                                                                                                                       Herrn Landrat,                                                                                                                                                                                                                                             Siegburg.

Zur Verfügung vom 17. Dezember 1923, K.W.I.

             Die Ausgabe der mit vorbezeichneter Verfügung überwiesenen                                       Lebensmittel an die Erwerbslosen usw. ist heute erfolgt, ebenso                                                 auch die Ausgabe der bewilligten Fleischmengen. Die Bürgermeisterei                                   hat ihrerseits die andere Hälfte des Preises übernommen und die                                               sämtlichen Lebensmittel unentgeltlich verausgabt.                                                                             Die Gemeindekasse ist angeiwiesen, den Preis der Lebensmittel                                                 insgesamt den Betrag von                                                                                                                                                                              430 Billionen Mark                                                                                                          dorthin zu überweisen. Die Aufwendungen über die Fleischausgabe                                         werde ich in den nächsten Tagen mitteilen.

                                                                                       Weber

20. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, DR 3 (22)

Auszüge aus dem Monatsbericht des Statistischen Amtes Düsseldorf für November 1923. Gezeigt werden u.a. die Düsseldorfer Teuerungszahl für Ernährung, Miete, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung und die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel und Brenn- und Leuchtstoffe für den Zeitraum 19. November bis 17. Dezember.

13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A1 Nr. 120, 13. Dezember 1923

Der Vorsitzende des Kreisausschusses gibt eine Warnung über gefälschtes Notgeld heraus. Er bittet darum, dies in der nächsten Zeitungsausgabe abzudrucken, um die Bevölkerung zu warnen. 

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

K.A.1722

Ich bitte um Aufnahme folgende Notiz unter Lokales in einer der nächsten Ausgaben Ihres Blattes:

Falsches Notgeld: Es sind falsche Notgeldscheine des Landkreises Neuss über 10 Billionen Mark im Umlauf; vor deren Annahme dringend gewarnt wird, da eine Einlösung selbstverständlich nicht in Frage kommt. Die Scheine tragen folgenden Wortlaut in schwarzem Buchdruck auf weissem, hellblau verblümten Papier: „Landkreis Neuss. Gutschein über 10 Billionen Mark. Dieser Gutschein wird von allen öffentlichen Kassen im Landkreise Neuss in Zahlung genommen. Neuss, den 19. November 1923. Der Landrat: Otto Hahn.“ Seitlich tragen die Geldscheine den Stempel: „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis 1. April 1924.“, und in der linken Ecke schwach gedruckt eine Nummer. Die Scheine sind schon insofern als Fälschung leicht zu erkennen, als Notgeld des Landkreises Neuss, das von ihm allein ausgegeben wurde, nicht mehr im Umlauf ist. Lediglich Geldscheine der Gruppe der Landkreise Crefeld, Grevenbroich, Kempen, München-Gladbach und Neuss befinden sich noch im Verkehr.

Gez. Dr. Groener.

An die Geschäftsstelle der a) Neuss-Grevenbroicher Zeitung, b) Neusser Zeitung c) des Freien Sprechers d) der Düsseldorfer Nachrichten.

Abschrift dem Herrn Bürgermeister in Kaarst

Um die Kreisbewohner vor Schäden, die ihnen aus der Annahme des Falschgeldes erwachsen, zu schützen, ersuche ich um sofortige ortsübliche Bekanntmachung.

Dr. Groener.

8. Dezember 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 8. Dezember 1923

Aufruf des Notgeldes des Kreises Schleiden

Bekanntmachung.
Das von der hiesigen Kreisverwaltung
herausgegebene Notgeld wird hiermit
zum 24. Dezember aufgerufen.
Schleiden, den 6. Dezember 1923.
Der Vorsitzende des Kreisaussschusses:
Graf von Spee.

8. Dezember 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 8. Dezember 1923

Neuregelung des Steuerabzuges

Neuregelung des Steuerabzuges.
1. Der Mulitiplikator für die Zeit vom 2. bis 8. Dez.
ist 850 000
2. Die durch Bekanntmachung vom 29. August 1923
mitgeteilte Werte der Sach- und Naturalbezüge find mit
Wirkung vom 6. Dezember ab mit 2 000 000 zu multiplizieren
Gemünd, 1. Dezember 1923.
Finanzamt.

 

8. Dezember 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 8. Dezember 1923

Bestellung des Unterhaltungsblattes für den Kreis Schleiden

An unsere Leser!
Laut einer neuen Verfügung der Reichspost-
Ministeriums ist es den Absatz-Postanstalten unter-
sagt, Zeitungsbestellungen für den Monat Dezember
noch nach dem 1.  Dezember entgegenzunehmen.
Spätere Bestellungen müssen von den Beziehern
unmittelbar an den Verlag gerichtet werden.
Wir bitten unsere Leser, welche es versäumt
haben. bis zum 1.  Dezember unser Blatt zu be-
stellen und deren Bestellungen nach dem 1. De-
8. Dezember 1923 weiterlesen