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11. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1923

Die Bergische Arbeiterstimme informiert die in der Stadt Wald zur Impfung aufgerufenen Personen über die Rechtslage hinsichtlich möglicher Zwangsmittel.

                                                   Wald.
                                     Achtung, Impfgegner!
       H. L. Die hiesige Polizeibehörde, so schreibt uns ein Leser unseres
Blattes, stellt den Impfgegnern polizeiliche Vorladungen zu, versehen
mit dem Polizeistempel Wald (ohne Unterschrift) und der Auffor-
derung: „in der Wohnung des Herrn Dr. Kielhorn zu erscheinen,
zwecks Impfung.“
       Es heißt weiter: „1. die gegenwärtige Vorladung ist beim Er-
scheinen vorzuzeigen. 2. Im Nichterfüllungsfalle werden, sofern nicht
Abwesenheit, Krankheit oder diesseitig zulässige Hinderungsgründe
im Wege stehen, die gesetzlichen Zwangsmaßregeln in Anwendung
gebracht.“
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