Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1923
Die Bergische Arbeiterstimme informiert die in der Stadt Wald zur Impfung aufgerufenen Personen über die Rechtslage hinsichtlich möglicher Zwangsmittel.
Wald.
Achtung, Impfgegner!
H. L. Die hiesige Polizeibehörde, so schreibt uns ein Leser unseres
Blattes, stellt den Impfgegnern polizeiliche Vorladungen zu, versehen
mit dem Polizeistempel Wald (ohne Unterschrift) und der Auffor-
derung: „in der Wohnung des Herrn Dr. Kielhorn zu erscheinen,
zwecks Impfung.“
Es heißt weiter: „1. die gegenwärtige Vorladung ist beim Er-
scheinen vorzuzeigen. 2. Im Nichterfüllungsfalle werden, sofern nicht
Abwesenheit, Krankheit oder diesseitig zulässige Hinderungsgründe
im Wege stehen, die gesetzlichen Zwangsmaßregeln in Anwendung
gebracht.“
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Schlagwort-Archive: Impfgegner
3. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Mai 1923
In Wald wird eine Ortsgruppe des Vereins der Impfgegner gegründet
Wald.
Gründung eines Impfgegnervereins.
Für den 24. April hatte der Impfgegnerverein Solingen, der
schon längere Zeit einen hartnäckigen Kampf gegen die Pocken‐
impfung führt, zu einer Impfgegnerversammlung im Lokale Herken‐
rath eingeladen. Die Interessenten in dieser Frage waren so zahl‐
reich erschienen, daß leider nicht alle Einlaß fanden. Der Vorsitzende
der Ortsgruppe Solingen, Herr Fuchs, erteilte nach einigen ein‐
leitenden Worten dem Kollegen Heinrich Lüttges das Wort
zu dem Vortrage: „Sind die Eltern verpflichtet, ihre
Kinder impfen zu lassen? Die Impfung und ihre
Folgen.“ Redner schilderte die Entstehung des Impfgesetzes auf
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20. März 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. März 1923
Auf einer Versammlung der Solinger Ortsgruppe der Impfgegner werden die weiteren Aktionen geplant.
Versammlungsberichte.
Die vom Impfgegnerverein (Ortsgruppe Solingen) des Reichs-
verbandes zur Bekämpfung der Impfung einberufene Monats-
versammlung war äußerst zahlreich besucht, ein Beweis des immer
größer werdenden Interesses an der Bewegung. Unter „Geschäft-
lichem“ wurden die eingegangenen Schreiben zur Verlesung gebracht
und dann der 2. Punkt der Tagesordnung, „Impffragen“, zur Dis-
kussion gestellt. Dieser Punkt brachte eine besonders rege Aussprache
da wieder mehrere Bürger wegen Nichtimpfens ihrer Lieblinge Straf-
mandate erhalten haben. Es wurde den Mitgliedern Aufklärung ge-
geben über ihr ferneres Verhalten, und soll in der nächsten Versamm-
lung der als 3. Punkt auf der Tagesordnung stehende Vortrag: „Wie
verhalte ich mich gegenüber der Impfung und deren Folgen?”, ge-
halten werden. Es wurde bedauert, daß seitens der Behörden der
Impffrage so wenig Verständnis entgegengebracht wird und die Ge-
fahren der Impfung, welche doch einer Blutvergiftung gleichzustellen
ist, so wenig beachtet werden. Es wurde beschlossen, Aufklärung in
die weitesten Kreise zu bringen, besonders die Gewerkschaften usw.
auf die Gefahren der Impfung aufmerksam zu machen, damit vor
allem das Hauptziel unserer Bewegung: „Einführung der Gewissens-
klausel“, erreicht wird. Zu diesem Zweck wurden für jeden Bezirk
Vertrauensleute gewählt, bei welchen Auskunft in allen die Impfung
betreffenden Fragen einzuholen ist. Auch sind dort Aufklärungs-
schriften zum Verleihen ausgelegt. Unter Verschiedenes wurden noch
eine große Anzahl Mitglieder in den Verein aufgenommen.