Schlagwort-Archive: Heizmittel

5. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 5. Juli 1923

Der städtische Waldbestand leidet unter der illegalen Abholzung durch die Bevölkerung. 

       Schonet die Wälder. Die für die minderbemittelten Kreise
fast unerschwingbaren Preise für Brennmaterialien und die vom Ober-
bürgermeister angekündigte Rationierung von Brennstoffen treibt,
genau so wie im Kriege, die Bevölkerung hinaus in die Wälder, um
mit Säge und Beil Bäume und Sträucher zu fällen und in Gebündel
oder auf kleinen oder großen Wagen und Karren das Holz nach Hause
zu schaffen. Bei einem Preis von 30 000 Mark pro Zentner Brenn-
holz lohnt sich dieses Geschäft, billiger kann man nicht an die Ware
kommen. Ein großer Teil der Menschen mag sich vielleicht nicht be-
wußt sein daß ein solches Tun, das Diebstahl und Forstfrewel ist,
strafbar sei. Sie sind der Ansicht, daß Wälder, die der Stadt, also der
Allgemeinheit gehören, von jedem steuerzahlenden Bürger abgeholzt
werden dürfen. Strafbar erscheint für sie nur das Abholzen privater
Waldungen. Den meisten „Raubbau treibenden Holzsammlern“ aber
ist es gleichgültig, wem die Waldungen gehören, sie „säbeln“ dort den
Waldbestand ab, wo er ihnen am bequemsten liegt. Unsere Polizei-
und Forstleute aber mögen ein wachsames Auge auf diese Sorte von
Holzfäller haben, die nicht bloß stehlen, sondern auch unsere stark ge-
lichteten Wälder noch mehr verschandeln.

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23. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. April 1923

Solingen bekommt weiterhin kein Gas aus dem Ruhrgebiet geliefert.

      -ab- Mit einer besseren Gasbelieferung in Solingen ist in ab-
sehbarer Zeit wohl nicht zu rechnen. Dis Zufuhr von Gas von den
Zechen des Ruhrgebietes ist nach wie vor eingestellt. Wie aus Mel-
dungen von Essen hervorgeht, verweigern die Franzosen zum Teil den
leitenden Zechenbeamten den Zutritt zu den von ihnen beschlagnahmten
Zechen, wodurch ein geordneter Arbeitsbetrieb ausgeschlossen ist.

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28. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Gräfrath G 2044, Anzeige 28. Februar 1923

Polizei Gräfrath: Schüler Emil Joest wird wegen Kohlendiebstahls „ernstlich verwarnt“.

-Seite 1-

Polizeiverwaltung Gräfrath.
                       –
Anzeige,
Betreffend: Kohlendiebstahl 

Täter: Emil Jost hier wohnhaft
hier Gerberstr. 2 geb. am
22.8.1910 

Ort: Gräfrath 

Wert: ·/.

[…]

Gräfrath, den 28. Februar 1923 

     Am Samstag den 24.
Februar d[es] J[ahres] hat der Neben-
genannte Kohlen (Briketts)
vom hiesigen Güterbahnhof
entwendet.
    Pol[izei] Betr[iebs]ass[istent] Weinand und
ich haben die Briketts etwa
20 Pfund auf Veranlassung
des Herrn Polizei-Oberkommissar
Heißing in der Wohnung
des Jost beschlagnahmt und
auf der Polizei Verwaltung
abgeliefert. Ein Teil der Briketts
waren schon verbrannt.
Eigentümer der Briketts
ist die Stadt Gräfrath.
Jost ist wegen Kohlendieb-
stahl schon öfters zur Anzeige
gebracht worden. 28. Februar 1923 weiterlesen

19. Februar 1923

mehrseitiges Dokument  – bitte hier klicken Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle Band V-A-006-Bd-01, Sitzung 19. Februar 1923

Stadtverordnetenversammlung Solingen: Städtische Bedienstete beantragen Vorschüsse zur Beschaffung von Wintervorräten Kohlen und Kartoffeln.

-Seite 1-

             Verhandelt,
             Solingen, am 19. Februar 1923.

            Anwesend sind unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters
      die Beigeordneten Schmidhäussler, Krups, Schaal, Krenzer,
      Schwarz, Forkert und Mohrmann.

1.     Der Angestellte Thätjenhorst hat den Antrag gestellt,
      ihm zur Beschaffung von Heizmaterialien einen Vorschuss
      von 80.000 M[ark] zu gewähren, den er in monatlichen Teilbeträ-
      gen von 20.000 M ab 1. April zurückzuzahlen bereit ist.
      Wie Beigeordneter Krenzer bemerkt, sind bisher eine Reihe
      gleichartiger Anträge, die von Arbeitern gestellt worden
      sind, abgelehnt worden, weil die Kommission den Standpunkt
      angenommen habe, dass im vorigen Herbst für alle Arbeiter,
      Angestellten und Beamten die Möglichkeit vorhanden gewe-
      sen sei, durch Inanspruchnahme eines Vorschusses den Win-
      terbedarf an Kohlen u. Kartoffeln einzukellern. Bei der Be-
      sprechung wird zum Ausdruck gebracht, dass es nicht rich-
      tig sei, auf derartige Anträge jetzt noch einzugehen,
      sondern dass die Beamten pp. sich an der Aktion im Herbst
      hätten beteiligen müssen. Th. soll deshalb mitgeteilt wer-
      den, dass die Verwaltung nicht in der Lage sei, seinem
      Antrage zu entsprechen.
      […]

-Seite 2-

4.     Der Oberbürgermeister führt aus, dass er beabsichtige,
      die in der letzten Sitzung des Verwaltungs-Ausschusses sei-
      tens einiger Mitglieder des Ausschusses erwähnte Verfügung
      betreffend das Verbot der Vornahme von Besichtigungen städti-
      scher Einrichtungen ohne Wissen und Genehmigung des Ober-
      bürgermeisters oder seiner Vertreter aufzuheben, weil die
      Verfügung zu Missverständnissen Anlass gegeben habe. In einer
      neuen Verfügung wolle er darauf hinweisen, dass die Stadt-
      verordneten das Recht und die Pflicht der Kontrolle hätten.
    
[s. auch Beitrag vom 12. Januar 1923] 

-Seite 3-

      Den Stadtverordneten stehe daher jederzeit eine Besichti-
      gung städtischer Einrichtungen oder Läger u. dergl[eichen] zu.
      Nur sei dafür Sorge zu tragen, dass die Besichtigungen unter
      Zuziehung sachverständiger Beamten vorgenommen würden und
      dass von diesen Besichtigungen den zuständigen Dezernenten
      sofort Mitteilung gemacht werde. Den Text der neuen Verfü-
      gung werde er dem Verwaltungs-Ausschuss vor Abgang der
      Verfügung mitteilen.
         Die Beigeordneten-Konferenz stimmt dem zu.
     […]

-Seite 4-

10.    Beigeordneter Schaal führt aus, dass angeregt wor-
      den sei, dass zur Sicherstellung der Lebensmittelver-
      sorgung der Stadt Solingen für den Fall einer Lebens-
      mittelknappheit in den kommenden Monaten nach dem Vor-
      gehen anderer Städte die Stadt gewisse Lebensmittel
      in grösseren Mengen einkaufen solle. Eine hiesige Firma
      habe sich angeboten, Freimehl bis zu 300 Millionen Mark
      für die Stadt anzukaufen. Die Nachbarstadt Remscheid
      wolle dem Vernehmen nach einen Betrag von 1,8 Milliar-
      den Mark, der ihr mit Hilfe des Arbeitgeberverbandes
      zum Diskontsatz der Reichsbank bereitgestellt worden
      sei, zum Einkauf grösserer Mengen wichtiger Lebensmittel
      verwenden. Beigeordneter Schaal bemerkt weiter, dass
      die Reichsgetreidestelle hinsichtlich der Mehlversor-
      gung wiederholt versichert habe, dass das besetzte Ge-
      biet nicht in Verlegenheit kommen werde.
         Die Konferenz spricht sich dahin aus, zunächst
      noch genaue Informationen bei Grosshändlern darüber

-Seite 5-

      einzuziehen, ob die augenblickliche Zeit zum Ankauf grös-
      serer Mengen Lebensmittel geeignet sei und sodann die
      Angelegenheit der Lebensmittelkommission zu unterbreiten,
      die in der Sache Beschluss fassen soll.
      […]

Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 19. Februar 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solingen: Beigeordnetenkonferenzen 1920-1924

10. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 10. Februar 1923

Polizeiverwaltung Wald: Auch Kinder werden bei Waldfrevel angezeigt.

       Wald, 10. Februar. Waldfrevel. Von der Polizeiverwaltung
wird uns geschrieben: Infolge der Brennmaterialteuerung kann
in neuerer Zeit wieder häufiger beobachtet werden, daß Kinder
mit Axt und Beil unsere dürftig bewaldeten Talabhänge auf-
suchen, um für die Mutter Holz zu holen. Sie wollen alle Stubben
ausroden oder abhacken. Daß die Kinder hierbei vielfach Schaden
anrichten wird von den Eltern nicht bedacht. Im Krausener Tal
sind mehrere Bäume ihrer Wurzel und unten am Stamm der
Rinde beraubt, so daß die Bäume eintrocknen müssen. Die Namen
dieser Uebeltäter sind festgestellt. Sie haben eine exemplarische
Strafe zu erwarten. Unsere dürftigen Waldbestände müssen vor
derartigen Freveltaten unbedingt geschützt werden. Die Polizei-
beamten sind angewiesen, diejenigen Personen, auch Kinder, die
im Busch mit Hauwerkzeugen usw. betroffen werden, zur Anzeige
zu bringen. Eltern und Lehrer, warnt die Kinder. Waldfrevel
wird schwer bestraft.

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31. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 31. Januar 1923

Der „Ruhrkampf“ bringt auch in Gräfrath die Versorgung der Verbraucher mit Steinkohle zum Erliegen. Nur Braunkohlenbriketts können „bei größter Sparsamkeit“ die Energieversorgung noch „einigermaßen sicherstellen“.

                                       Aus dem Landkreise Solingen.

       Gräfrath. 30. Jan[uar]. Einschränkung der Kohlenversorgung. In-
folge der politischen Wirren im Ruhrgebiet ist der Eisenbahnbetrieb
dort vollständig lahmgelegt. Abgesandte Steinkohlenzüge liegen auf
der Strecke und können dem Handel nicht zugeführt werden. Das einzige
Brennmaterial, das die Brennstoffversorgung bei größter Sparsamkeit
einigermaßen sicher stellen kann, sind die Braunkohlenbriketts, die auch
noch nach eingezogenen Erkundigungen wie zuvor eingeführt werden
können. Die durch den Ausfall von Steinkohlen entstandenen Schwierig-
keiten haben die Ortskohlenstelle veranlasst, die fuhrenweise Anfuhr
von Braunkohlenbriketts vorläufig zu untersagen und den Händlern
lediglich zu gestatten, an lebenswichtige Betriebe, wie Bäckereien und
Metzgereien, karrenweise zu liefern. Die Bevölkerung wird darauf auf-
merksam gemacht, daß diese Anordnung eine vorübergehende Erschei-
nung ist und Ausnahmen nur in durchaus dringenden Notfällen gemacht
werden können. Die zentnerweise Abgabe von Briketts an die Ver-
braucher erfolgt an den bekannten Verkaufstagen von den Lägern
der Händler. 

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24. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Januar 1923

Aus Mangel an Brennmaterial werden Bäume von der Bevölkerung wild abgeholzt. Ob die neue Polizeiverordnung dies wirklich verhindern wird?   

                                           Polizeiverordnung
zur vorläufigen Sicherung der Baumbestände im Regierungsbezirk
     Düsseldorf mit Ausnahme der dem Siedlungsverbande Ruhr-
           kohlenbezirk angehörenden Stadt- und Landkreise.
       Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allge-
meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G[esetzes] S[ammlung] S[eite] 195), der
§§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11.
3.1850 (G. S. S. 265), des § 10 Teil II Artikel 17 des Allgemeinen
Landrechts und des § 13 des Gesetzes zur Erhaltung des Baumbe-
standes und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen der im In-
teresse der Volksgesundheit vom 29. Juli 1922 (G. S. S. 213) wird
für das Gebiet des Regierungsbezirkes Düsseldorf, mit Ausnahme
der Stadtkreise Duisburg, Essen, Hamborn, Mülheim (Ruhr),
Oberhausen, Sterkrade und der Landkreise Dinslaken, Essen, Gel-
dern und Moers folgende Polizeiverordnung erlassen, und zwar,
da ein Fall vorliegt, welcher keinen Aufschub zuläßt, vor Ein-
holung der Zustimmung des Bezirksausschusses:
                                                         § 1.
       Zum Schutze der im Interesse der Volksgesundheit zu erhal-
tenden Baumbestände ist jede Abholzung von Baumbeständen, auch
von Baumreihen und einzelnen Baumgruppen innerhalb des nicht
dem Siedlungsverbande angehörenden Teiles des Industriebezirkes
– (das ist des Regierungsbezirkes mit Ausnahme der in der Ein-
leitung der Polizeiverordnung bezeichneten Kreise, ferner mit
Ausnahme der Landkreise Cleve, Rees, Kempen und Grevenbroich)
– ferner innerhalb eines Umkreises von 8 km. um die Großstädte,
sowie um die Stadt Cleve als Kurort, ohne besondere Genehmi-
gung des zuständigen Landrats in Landkreisen bezw. der zuständi-
gen Ortspolizeibehörden in Stadtkreisen untersagt.
                                                         §2.
       Jede Uebertretung dieser Polizeiverordnung wird, soweit nicht
allgemeine strafgesetzliche Bestimmungen eine schärfere Strafe zu-
lassen, mit Geldstrafe von 1 bis 1500 Mark, an deren Stelle im
Unvermögensfalle entsprechende Haft tritt, und mit Haft bis zu 1
Monat oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Die zwangsweise Durchführung dieser Polizeiverordnung er-
folgt nach Maßgabe der §§ 132 ff. des Gesetzes vom 30. Juli 1883
über die allgemeine Landesverwaltung unabhängig von der Be-
strafung.
                                                         §3.
       Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in
Kraft und tritt mit der endgültigen Feststellung des Verzeichnisses
gemäß §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Erhaltung des Baumbestandes
und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen vom 29. Juli 1922,
spätestens aber 12 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes,
wieder außer Kraft.
       Düsseldorf, den 23. Oktober 1922.
                                              Der Regierungspräsident: Grützner.
       Vorstehende Polizeiverordnung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
       Die Lokal-Polizeiverordnung vom 13. Juli 1922 zum Schutze
der Gesundheit der Bevölkerung für den Umfang des Stadtkreises
Solingen wird hierdurch aufgehoben.
       Solingen, den 19. Januar 1923.
                                              Der Oberbürgermeister: Dicke.

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15. Januar 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klicken

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7487.0000

Schreiben des Elektrizitätswerks an das Besatzungsamt mit der Bitte um Weiterleitung an die Besatzungsbehörde, dass der Kohlenmangel weiter zugenommen hat. Weiterer Schriftverkehr bis zum 22. Januar. Transkribiert wurden v.a. die handschriftlichen Texte.

[Transkription Blatt 21 letzter Absatz und Rückseite erster Absatz:]

[…] Diese Verhältnisse, die offenbar mit den durch die Besetzung
des Ruhrgebietes eingetretenen Schwierigkeiten im Zusammenhang stehen, können zu den schwer-
wiegendsten Folgen für den Fortgang des hiesigen Wirtschaftslebens, für die Ver-
sorgung der Krankenhäuser und sonstiger lebenswichtiger Betriebe führen.
Auch muss bei einer weiteren Einschränkung der öffentlichen Be-
leuchtung damit gerechnet werden, dass die Unsicherheit weiter
um sich greift. 15. Januar 1923 weiterlesen

1. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-E-01-Bd-10, Sitzung 1. Januar 1923

Dringlichkeitssitzung der Höhscheider Stadtverordneten an Neujahr: „Da die Not, die uns der Bau der Gasanstalt bereitet, nichts weniger als eine Folgeerscheinung oder dem Grunde nach als eine Fortsetzung des Krieges zu betrachten ist, dürfte die außergewöhnliche Tagung ohne weiteres gerechtfertigt sein.“

                                               Höhscheid, den 1. Januar 1923.

         Zur heutigen Sitzung haben sich die nebenbezeichneten Beigeordne-
ten und Stadtverordneten eingefunden. Nach den vorliegenden Beschei-
nigungen sind die Einladungen bis zum 29.12.22 zugestellt worden.
Die Sitzung wurde um 11¼ Uhr vorm[ittags] eröffnet.
Die Dringlichkeit der Beratung der zur Tagesordnung stehenden Gegen-
stände wird einstimmig anerkannt.
    Hierauf wird folgendes beraten bezw. beschlossen:
I. Beschaffung der Mittel für den Gaswerks-Neubau zu Brücke.
Der Vorsitzende führt aus:
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Stadtverordneten-Sitzung
und entbiete Ihnen sowie den übrigen Mitbürgern die herzlichsten Wünsche
und Grüße zum neuen Jahre. Das vergangene war für Sie und die Beam-
tenschaft ein arbeitsreiches und vom kommunalwirtschaftlichen Standpunkte aus
betrachtet, ein recht schweres. Die Schwierigkeiten lagen besonders auf finanz-
wirtschaftlichem Gebiete, die aber im Laufe des Jahres nicht etwa vermindert
vielmehr durch die mit nie geahnter Schnelligkeit fortgeschrittene Geldentwer-
tung größer und ich muß sagen, für den Bau der neuen Gasanstalt gerade
katastrophal geworden sind. Es erschien deshalb geboten, die erste Sitzung
1923 und zwar nach eingehender Beratung mit dem städtischen Verwaltungs-
und dem Finanzausschuß, die am 28 v[origen] M[onats] stattfand, auf heute Vormittag
anzuberaumen. Ich danke den beiden Ausschüssen, daß sie die Begründung
meines Vorschlages hinsichtlich dieser Sitzung einstimmig würdigten und
Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich, daß Sie in beschlußfähiger
Anzahl erschienen sind. Ich bitte namens der beiden Ausschüsse die Notwendig-
keit der heutigen Tagung und die Dringlichkeit der beiden Beratungspunkte
anzuerkennen. Während des Krieges mußte der Not gehorchend, auch an
Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Da die Not, die uns der Bau
der Gasanstalt bereitet, nichts weniger als eine Folgeerscheinung oder dem
Grunde nach als eine Fortsetzung des Krieges zu betrachten ist, dürfte die außer-
gewöhnliche Tagung ohne weiteres gerechtfertigt sein.
[…]

Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 1. Januar 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Höhscheid: Stadtverordnetenversammlungen 1920-1926