Schlagwort-Archive: Heiraten

10. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 10. September 1923

Zahlreiche Eheschließungen in Solingen: „Die alte und doch ewig junge Liebe überwindet selbst den Dollarstand und das Wohnungsamt.“

       -ab- Hochbetrieb auf dem Standesamt. Weder die Not der
Zeit noch der Mangel an Wohnungen kann auch heute die hei-
ratsbedürftigen jungen und manchmal auch älteren „Pärchen“
davon abhalten, den Weg zum Standesamt zu suchen und zu
finden. Es ist Tatsache, daß die Lust zur Ehe stark ausgeprägt
ist. Wie auf manche anderen [sic!] Städten, so trifft dies auch auf
Solingen zu. Der Standesbeamte ist recht stark beschäftigt. Der
bekannte „Kasten“ vor dem besonders die holde „Weiblichkeit[“],
wenn sie gerade auf dem Stadthaus etwas zu erledigen hat,
gerne weilt, hängt voll Aufgeboten. Man wird wohl demnächst
anbauen müssen. Fleißig wird jeden Tag „getraut“ und an
Samstagen kann man auch Kutschen und Autos in Reihe stehen
sehen. Die alte und doch ewig junge Liebe überwindet selbst den
Dollarstand und das Wohnungsamt.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 10. September 1923

23. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Juni 1923

Heiratsgesuch

Herzenswunsch!
Zweie ernste Männelein,
sparsam, fleißig, nett und fein,
suchen für die Lebensreis‘
eine Begleit’rin, heiter u. weis‘,
die er nimmt dann an der Hand,
und sie führt in den Ehestand.
Ernstgemeinte Angeb[ote] unt[er]
K. G. 12 an die Geschäfts-
stelle d[e]s Bl[attes]

17. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 17.5.1923

In allen Bereichen werden neue Einnahmen generiert. Die preußischen Ministerien haben die Einführung von Gebühren für Dienstleistungen der Standesämter beschlossen.

Neue Standesamtsgebühren. Auf der Suche
nach neuen Einnahmen für Staat und Gemeinden
haben die zuständigen preußischen Minister bestimmt,
daß für familienrechtliche Geschäfte, zu deren Er-
ledigung die Verwaltungsbehörden zuständig sind,
von den beteiligten Privatpersonen künftig Ge-
bühren einzuziehen sind. Diese neuen Gebühren be-
tragen: für Entscheidungen über Anträge auf Be-
freiung für die Beibringung des für Ausländer vor-
geschriebenen Zeugnisses bei der Eheschließung 4000
Mk., für die Befreiung von Eheaufgeboten 2000
Mk., für die Abkürzung der Aufgebotsfrist 1000 Mk.,
für die Erledigung von Anträgen auf Bestimmung
des zuständigen Standesbeamten 1000 Mk., für die
Beurkundung einer Erklärung über den Namen
einer geschiedenen Frau durch den Standesbeamten
1000 Mk., für die Beurkundung der Erklärung über
eine Namenserteilung 1000 Mk. Werden die An-
träge in den ersten drei Fällen zurückgewiesen, so
ermäßigt sich die Steuer auf die Hälfte. Bei nach-
gewiesener Bedürftigkeit können sie bis auf 20 Mk.
ermäßigt werden. Die neuen Bestimmungen traten
am 13. Mai Kraft. Sie fließen zum Teil an den
Staat, zum Teil den Gemeinden zu.