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30. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Juni 1923

Ein Bauarbeiter wird wegen des Diebstahls von Bronzegegenständen verurteilt.

     Spich, 29. Juni. Ein Bauarbeiter stand
in Köln wegen Friedhofsschändung vor Gericht.
Er war mit einem Arbeitlosen nach Spich ge-
fahren. Bei ihrer Rückkehr vom Bahnhof tru-
gen sie einen Rucksack bei sich. Da sie verdächtig
erschienen, wurden sie bei ihrer Ankunft in Köln
verhaftet. In dem Rucksack fand man einige
bronzene Christusfiguren und in einem Paket
zwei bronzene Blumentöpfe. Der Angeklagte
behauptete, die Bronzegegenstände mit dem Ruck-
sack am Bahndamm gefunden zu haben, und wies
nach, daß sie am hellen Tage zwischen 4 und
5 Uhr unmöglich die Bronzefiguren als Orts-
fremde hätten abmeißeln können. Das Gericht
nahm auch an, daß der Rucksack am Bahndamm
„gefunden“ worden sei; da sie aber aus dem Ge-
wahrsam des wirklichen Diebes genommen wor-
den seinen, handele es sich doch um einen Diebstahl.
Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Zuchthaus
verurteilt.

27. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Mai 1923

Eine Diebesbande aus Spich und die dazugehörigen Hehler wurden verurteilt. Sie hatten aus Eisenbahnwaggons Waren im Wert von mehreren Millionen Mark erbeutet.

     Mtb. Troisdorf, 25. Mai.   Recht ge-
rissen benahmen sich auf dem hisigen Bahnhof
drei Eisenbahnangestellte, ein Hilfsschaffner und
zwei Bahnunterhaltungsarbeiter, alle aus Spich.
Sie erbrachen Eisenbahnwaggons und legten neue
Plomben an, wodurch sie lange ihr Diebeswesen
treiben konnten. Wahl- und sinnlos, sagte der
Staatsanwalt stahlen sie hauptsächlich Kaffee, Zi-
garren und Champagner. 32 Kisten entfielen
auf einem Raubzug auf jeden Beteiligten.
Schließlich vergriffen sie sich sogar an Metalltei-
len der Wagen; Hemdentuche und Nessel fiel so-
viel in ihre Hände, daß beim Verteilen 3 bezw.
2 Ballen auf jeden Teilnehmer kamen. Wegen
Bandendiebstahls waren sie angeklagt; die Plom-
ben hatten sie in Buer gestohlen. Es war für
mehrere Millionen Mark gestohlen worden.
Mitangeklagt waren als Hehler zwölf Perso-
nen, von denen 8 freigesprochen wurden, die
übrigen Hehler erhielten Strafen von 4 bis 6 und
2 Monaten Gefängnis. Die drei Spitzbuben
wurden aber zu je 2 Jahren Zuchthaus verurteilt
und sofort verhaftet.

24. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Mai 1923

Bedürftige Erwerbstätige: „Gerade hier in Solingen liegen die Verhältnisse sehr im Argen, und man scheint bei der Verwaltung keinerlei Verständnis für die Not der Handwerker und Gewerbetreibenden zu haben.“

                                      Wer ist minderbemittelt?
       :  Zu dem unter dieser Ueberschrift in Nr. 115 des „Solinger
Tageblattes“ veröffentlichten Artikel wird uns aus unserem Leserkreise
folgendes geschrieben:
       „Es wäre freudig zu begrüßen, wenn die Anregungen des Ver-
fassers bei unseren Behörden ein offenes Ohr finden würden, denn
gerade die Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden werden von
der Steuerlast fast erdrückt. Nur halte ich es nicht für richtig, daß
den Wohlfahrtsämtern die Prüfung der Bedürfnisfrage überlassen
werden soll. Die ganze Sache würde dann nach Almosen schmecken,
und dazu haben unsere Handwerker und Gewerbetreibenden doch noch
zu viel Stolz. Richtig wäre es nach meiner Auffassung, wenn die
Anträge auf Stundung oder Ermäßigung der Steuern oder sonstigen
Abgaben von einer Kommission geprüft würden, deren Mitglieder direkt
aus den interessierten Kreisen gewählt würden. Gerade hier in So-
lingen liegen die Verhältnisse sehr im Argen, und man scheint bei der
Verwaltung keinerlei Verständnis für die Not der Handwerker und
Gewerbetreibenden zu haben. Ich gebe ohne weiteres zu, daß die
Verwaltung zur Bestreitung der ungeheuren Ausgaben Geld haben
muß, daß dieses jedoch auf Kosten Minderbemittelter beschafft werden
muß, ist mir nicht verständlich. Es gibt doch noch ganz andere Mög-
lichkeiten, etwaige Steuerausfälle hereinzubringen. Vielleicht lohnte
es sich, wenn die Verwaltung sich etwas mehr um die Schieber und
verwandte Berufe kümmern würde. Es ist doch stadtbekannt, daß diese
Auchgewerbetreibenden ihr Geschäft überhaupt nicht angemeldet haben
und demzufolge auch keine Steuern zahlen. Wenn diese Leute mal
rücksichtslos herangeholt würden, dann könnte mancher Ermäßigungs-
antrag berücksichtigt werden. Daß diese Leute wirklich hohe Ein-
nahmen erzielen, kann man am besten beurteilen, wenn man mal bei
verschiedenen Cafés einen Rundgang unternimmt. Hier wird manch-
mal in einer Nacht mehr verzecht als ein ehrlicher Handwerker in
einer Woche verdienen kann. Auch die Anregung betreffs Bezuges
von verbilligter Milch und Heizungsmaterial halte ich für unrichtig.
Ein solches Beginnen würde wieder den Charakter eines Almosens
an sich haben und viele Minderbemittelte zurückhalten. Vielleicht
tragen diese Zeilen dazu bei, daß sich die Handwerker und kleinen
Gewerbetreibenden fest zusammenschließen, um vereint ihre berechtigten
Ansprüche zu vertreten. Gerade am Stande dieser sogenannten Min-
derbemittelten hat die Gemeinde das größte Interesse, daß er erhalten
bleibt.                                                 Sch.“

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 24. Mai 1923

20. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Mai 1923

Anziehende Preise und großer Andrang kennzeichneten den Kölner Hauptmarkt. Ein Spargelhändler wurde wegen Hehlerei verhaftet.

     –  Mtb. Kölner Hauptmarkt vom 18. Mai.
Heute war ein teurer Hauptmarkt zu verzeichnen.
Die Zufuhren waren gering. Die Nachfrage
war angesichts des bevorstehenden Festes natur-
gemäß groß. Die Preise zogen daher allent-
halben erheblich an. Bei kalter Witterung ver-
schicken die Holländer ihre Erzeugnisse nach
Schweden, Norwegen, usw., wo höhere Preise
erzielt werden, während bei warmem Wetter das
die Haltbarkeit der Sendungen gefährdet, mehr
das Rheinland bedacht wird. Blumenkohl kostete
7000 Mk., Salat 900 Mk. der Kopf. Auf dem
Spargelmarkt stiegen die Preise auf 4000 Mk.
das Pfund. Ein Händler, dessen Spargel er-
heblich billiger war, machte sich der Wucherpolizei
verdächtig. Es stellte sich bei der Untersuchung
heraus, daß die Ware gestohlen war. Die letzten
fünf Körbe wurden beschlagnahmt und Anzeige
wegen Hehlerei erstattet. Auf dem Fischmarkt
stiegen die Preise gleichfalls. Der Andrang war
so groß, daß die Polizei eingreifen mußte, um
die Ordnung aufrecht zu erhalten. Auch auf dem
Geflügelmarkt herrschte bei anziehenden Preisen
rege Nachfrage. Butter kostete 8500 bis 9000
Mk. das Pfund, Eier 500 Mk. das Stück.

10. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Mai 1923

Zwei Arbeiter und ein Althändler wurden wegen Diebstahl bzw. Hehlerei von Fernsprechdrähten verurteilt.

   Troisdorf, 9. Mai.   Zwei Arbeiter von
hier wurden wegen Diebstahl von Fernsprech-
drähten vor der Bonner Strafkammer zu Ge-
Gefängnisstrafen von 2 Jahren bezw. 1 Jahr
und 3 Monaten verurteilt; ein Althändler aus
Köln, der den Draht angekauft hatte, erhielt
wegen Hehlerei 6 Monate Gefängnis, soll aber
mit Rücksicht auf seinen leidenden Zustand gegen
Zahlung von 300 000 Mark Geldbuße Straf
aufschub erhalten.

16. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. April 1923

Vor dem Landgericht in Elberfeld fanden drei Prozesse wegen umfangreicher Diebstähle in Solingen statt. Insbesondere die Hehler der gestohlenen Waren wurden vom Gericht mit schwereren Strafen belegt.

       -sn- Warnung für Hehler. Umfangreichen Lebensmitteldiebstählen
kam die hiesige Kriminalpolizei im Januar d[iesen] J[ahre]s auf die Spur. Die
Firma Robert Löhmer von hier wurde seit langer Zeit von ihrem
ersten Lageristen Hugo Sch. und dem Fuhrmann Franz R. erheblich
bestohlen. Das gestohlene Gut wurde an den Spezereiwarenhändler
Karl G. von hier weit unter Preis abgesetzt. Die Beschuldigten Sch.
und G. wurden damals in Haft genommen. Bei den damaligen Durch-
suchungen wurden allein bei G. Lebensmittel im Werte von über
1 000 000 M[ar]k beschlagnahmt, desgleichen bei Sch. und R. erhebliche
Vorräte an Lebensmittel, die sämtlich aus den Diebstählen herrührten.
Am 12. d. Mts. hatten sich sämtliche Angeklagte vor der Strafkammer
in Elberfeld zu verantworten: sie gaben zu, daß sie seit Januar 1922
ihrem Arbeitgeber fortgesetzt Lebensmittel entwendet hatten, die stets
an G. abgesetzt wurden. Es wurden verurteilt: Hugo Sch. zu 1 ½ Jahren,
Franz R. zu 9 Monaten Gefängnis[,] der Hehler G. zu 1 Jahr
Zuchthaus. Das Gericht ging über den Antrag des Staats-
anwaltes erheblich hinaus. Es wurde ausdrücklich bei der Urteils-
begründung hervorgehoben, daß den Angeklagten in weitestem
Maße mildernde Umstände zugebilligt worden seien. – Vor
der 2. Strafkammer des Landgerichtes Elberfeld hatten sich am
11 d. Mts. der Fuhrmann K. K. und der Lebensmittelhändler R. W.
von hier wegen fortgesetzten Diebstahls bezw. Hehlerei zu verantworten.
K., der bei der Bäckereieinkaufsgenossenschaft in Stellung war, hatte
dieser im Laufe eines Vierteljahres fortgesetzt Mehl in Säcken im
Werte von etwa 1 000 000 Mark entwendet und für einen Spottpreis
an den W. verkauft. Durch einen Zufall wurde der Fuhrmann beim
Abladen des Mehles bei dem W. beobachtet, und kamen die Diebstähle
ans Tageslicht. K. erhielt wegen Diebstahl 6 Monate Gefängnis.
W., der als Anstifter zu der Tat zu bezeichnen ist, wurde mit
10 Monaten Gefängnis bei sofortiger Strafvollstreckung bestraft. –
In der Schöffengerichtssitzung vom 13 d. Mts. wurden 2 hiesige Schrot[t]-
händler, W. R. und W. V. wegen Hehlerei zu Geldstrafen von 100 000
bezw. 150 000 Mk. verurteilt. Die Hehler hatten von jugendlichen
Personen Eisenschrot[t], den diese entwendet hatten, angekauft. Die Diebe,
die Gebrüder W. B. und J. B. wurden, weil sie erheblich vorbestraft
waren, zu 6 Monaten bezw. 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis, der noch
nicht vorbestrafte J. M. von hier zu 100 000 Mk. Geldstrafe verurteilt.
Der ebenfalls an diesen Diebstählen beteiligte mehrfach vorbestrafte
jugendliche Arbeiter Jak. M. jr. von hier ist bereits am 11. d. Mts. vom
hiesigen Jugendgericht zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden. –
In sämtlichen Urteilsbegründungen wurde von den Vorsitzenden betont,
daß gegen die Hehler nunmehr mit den schwersten Strafen vorgegangen
würde, da alle Ermahnungen usw. anscheinenend [sic!] nicht fruchteten und
auf der anderen Seite die Diebstähle durch das Verhalten der Hehler
in der letzten Zeit in erschreckender Weise zugenommen hätten, insbe-
sondere bei jugendlichen Personen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 16. April 1923

16. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. März 1923

Das Urteil über den „in allen Solinger Kreisen“ bekannten „Schiebermax“ ist gesprochen. Max H. ergaunerte durch kriminelle Geschäfte ein Vermögen.

                                 Aus dem Gerichtssaal.
       Elberfeld, 16. März. Ein 3 Millionendiebstahl, der zum Nach-
teil der Solinger Firma Daniel P. verübt worden war, beschäftigte
gestern die Strafkammer beim Elberfelder Landgericht. Angeklagt
waren wegen Diebstahls die beiden jugendlichen Schlosser K. und
aus Solingen, wegen Verleitung zum Diebstahl bezw. Hehlerei
die Eheleute P. sowie der Althändler Max H. jr. aus Solingen.
Die Verhandlung ergab, daß die jungen Leute von der Ehefrau
zum Diebstahl von Messing im damaligen Werte von 3 Milli-
onen verleitet worden sind. Der Ehemann P. sowie H. haben das
gestohlene Metall dann weit unter dem tatsächlichen Wert gekauft,
bezw. verkauft. Entgegen den früheren Aussagen bemerkten die
Hauptangeklagten in der Verhandlung, daß sie einen bedeutend
erhöhten Preis bezahlt hätten, wie sie bei der Polizei angegeben
haben. Es bestand daher die Vermutung, daß beide im Gefängnis
Gelegenheit gefunden haben, sich gegenseitig zu verständigen und
zu entlasten. Nach langer Verhandlung verurteilte das Gericht
die Angeklagten Eheleute P. und Max H. wegen Verleitung zum
Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei zu je einem Jahre Zucht-
haus. K. und K. erhielten ein Jahr Gefängnis, worauf die Unter-
suchungshaft angerecht [sic!] wurde. Der Andrang der Zuhörer zu dem
Prozeß war aus Solingen überaus stark. Der Sitzungssaal und
die Korridore des Gerichtsgebäudes konnten die Schaulustigen
kaum fassen. – Der Angeklagte H. war unter dem Namen
„Schiebermax“ in allen Solinger Kreisen bekannt[.] Er hatte es
durch umfangreiche Spekulationen und Schiebungen in den Nach-
kriegsjahren zu einem großen Vermögen gebracht, welches er aber
in verhältnismäßig kurzer Zeit durchbrachte.

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