Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1923
Verhaltensregeln für „jeden Kommunisten“ bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen
Wichtig für jeden Kommunisten.
Wird ein Kommunist wegen seiner politischen Tätigkeit ver-
haftet, so darf er unter keinen Umständen durch seine Aussagen an-
dere Genossen belasten, er soll sich auch nicht beirren lassen, wenn ihm
vorgehalten wird, daß andere Genossen schon ausgesagt haben.
Schweigen ist die oberste Pflicht, solange man nicht Ge‐
legenheit gehabt hat, mit seinem Anwalt zu sprechen. Vor der
Kriminalpolizei mache man keine Aussagen.
Bei Haussuchungen muß die Legitimation und die Auf‐
tragsanweisung der mit der Haussuchung betrauten Beamten ver‐
langt werden. Ferner ist zu verlangen, daß mindestens ein er‐
wachsener Zeuge bei der Haussuchung anwesend ist. Wird bei der Haus‐
suchung Material mitgenommen, so ist von dem Beamten sofort eine
Bescheinigung mit genauer Angabe der beschlagnahmten Sachen zu
verlangen.