Schlagwort-Archive: Hausdurchsuchung

25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1923

Verhaltensregeln für „jeden Kommunisten“ bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen

          Wichtig für jeden Kommunisten.
   Wird ein Kommunist wegen seiner politischen Tätigkeit ver-
haftet, so darf er unter keinen Umständen durch seine Aussagen an-
dere Genossen belasten, er soll sich auch nicht beirren lassen, wenn ihm
vorgehalten wird, daß andere Genossen schon ausgesagt haben.
Schweigen ist die oberste Pflicht, solange man nicht Ge‐
legenheit gehabt hat, mit seinem Anwalt zu sprechen. Vor der
Kriminalpolizei mache man keine Aussagen.
   Bei Haussuchungen muß die Legitimation und die Auf‐
tragsanweisung der mit der Haussuchung betrauten Beamten ver‐
langt werden. Ferner ist zu verlangen, daß mindestens ein er‐
wachsener Zeuge bei der Haussuchung anwesend ist. Wird bei der Haus‐
suchung Material mitgenommen, so ist von dem Beamten sofort eine
Bescheinigung mit genauer Angabe der beschlagnahmten Sachen zu
verlangen.

14. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 1441, Polizeibericht 14. September 1923

Polizei durchsucht Wohnung eines mutmaßlichen Sonderbündlers in Wald.

                           Wald, den 14. September 1923
         Betrifft: Beschlagnahmung von Sonderbündler-Broschüren von
                 Jean Wilhelm Hebel hier Hauptstr. Nr. 63

Der Landrat                 Opladen, den 29. September 1923
J[ournal] N[umme]r 4639    Zur Verfügung der Regierung in Düsseldorf vom 24 d[ieses] M[onat]s
                                                  I. C. 4298 betr[effend] Durchsuchung bei Jean Wilhelm Hebel
                                                       G. R. nebst 2 Anlagen
                                                                 dem Herrn Bürgermeister
                                                                                        in
                                                                                     Wald
                                    zum sofortigen Bericht
                                         I[n] V[ertretung]
                                      gez[eichnet] Rohde.

1. Bericht des Polizei-Oberkommissars Naumann
           Die Durchsuchung wurde seiner Zeit auf meine Anordnung hin
vorgenommen. Aus der Bürgerschaft und besonders aus Arbeiterkreisen kamen
Beschwerden, dass in der Hebel‘schen Wohnung allerhand Verkehr herrsche.
Es wurde vermutet, dass dort eine Geheimorganisation bestehe und dass
in der Hebelschen Wohnung evtl. Waffen und Munition verborgen sei.
Bei der Durchsuchung wurde derartiges nicht vorgefunden, wohl aber Pa-
piere, aus denen hervorging, dass Hebel j[unio]r Mitglied des Rheinischen
Pfadfinderklubs war, der s[einer] Z[ei]t. der s. Zt. [sic!] gerade von der H[ohen] I[nteralliierten] Rheinland-
kommission verboten wurde. Hebel sen[ior] hatte allerhand Werbeschriften für
die Rheinische Republick [sic!] im Besitz, u. a. auch eine Einladung zu der Ver-
sammlung der sonderbündler [sic!] in Koblenz im Juni oder Juli c[u]r[rentis]. Die Papiere
sollte Hebel auch nach Durchsicht auch [sic!] zurückerhalten, sie wurden aber
kurz nachdem von der britischen Behörde eingezogen, wo sie sich anschei-
nend noch befinden. Hebel ist seiner Zeit bereits von mir gewarnt worden, seine Be-
strebungen zu unterlassen, weil in der Arbeiterschaft eine grosse Er-
bitterung gegen ihn herrscht, die sich eines schönen Tages für ihn unan-
genehm bemerkbar machen könne.
                           gez. Naumann, Polizei-Oberkommissar.