Schlagwort-Archive: Handelskammer Stolberg

2. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 39, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden und Stolberg vom 03. November 1923

Notgeld der Kommunalverbände

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ZWEI BILLIONEN MARK
ist durch Hinterlegung von Reichsschutzanweisungen gedeckt. Er wird von den kommunalen
Kassen u.[nd] Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden, u.[nd]
d.[es] Stolberg=Eschweiler Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schrein verliert seine Gül-
tigkeit mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf i[n] d.[en] Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden, Stolberg, Eschweiler, 7. November 1923.
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25. September 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 8, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden und Stolberg vom 25. September 1923

Notgeld der Kommunalverbände

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EINHUNDERT
MILLIONEN MARK
ist durch Hinterlegung von Reichsschutzanweisungen gedeckt. Er wird
von den kommunalen Kassen u[nd] Sparkassen sowe den Banken der
kreise Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden u[nd] d[es] Stolberg-Eschweiler
Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine
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20. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 40, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich,  Schleiden und Stolberg vom 20. August 1923

Notgeld der Kommunalverbände

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über
Zwanzig Millionen Mark
ist durch Hinterlegung von Reichsschutzanweisungen gedeckt. Er wird von den
kommunalen Kassen u.[nd] Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Eus-
kirchen, Jülich, Schleiden u[nd] d[es] Stolberg-Eschweiler Industriebezirks in Zahlung
genommen. Der Schein verliert seine Gültigkeit mit Ablauf von 2 Wochen nach
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20. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV  42, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich,  Schleiden und Stolberg vom 20. August 1923

Notgeld der Kommunalverbände

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ZEHNMILLIONEN
MARK
ist durch Hinterlegung von Reichsschutzanweisungen gedeckt. Er wird von den
kommunalen Kassen u.[nd] Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Eus=
kirchen, Jülich, Schleiden u[nd] d.[es] Stolberg=Eschweiler Industriebezirks in Zahlung
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18. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1923

Ausgabe von Notgeldscheinen für die Kreise Düren,Jülich, Euskirchen und Schleiden

Bekanntmachung
betreffend Ausgabe von Notgeld seitens der Kreise Düren, Jülich, Euskirchen, Schleiden,
Der Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgebung E. V. und der Handelskammer in Stolberg.
Die noch anhaltenden Schwierigkeiten in der Beschaffung der Zahlungsmittel hab die Kreise
Düren, Jülich, Euskirchen, Schleiden, die Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgegend E. V.
und die Handelskammer Stolberg veranlasst
                                   Notgeldscheine im Nennwert von fünfhunderttausend 
                                                                und eine Million Mark
zur Ausgabe zu bringen. Es gelangen in den nächsten Tagen bis zu 600 Millionen Mark Notgeld zur
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3. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 7, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler,  Düren, Euskirchen, Jülich,  Schleiden und Stolberg vom 03. August 1923

Inflationsgeld

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Eine Million
M 1,000,000 Mark No 728550
ist durch Hinterlegung von Reichsschatzanweisungen gedeckt. Er wird von den kommunalen
Kassen u. Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden u. d. Stolberg=Eschweiler Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gül=
tigkeit mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
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18. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, EU I Band 449: Notgeld der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich 1922-1927: Bekanntmachung vom 16. Juli 1923 in der Euskirchener Zeitung vom 18. Juli 1923

Bekanntmachung über die Ausgabe von Notgeld

Bekanntmachung
betreffend Ausgabe von Notgeld seitens der Kreise Düren, Jülich,
Euskirchen und der Vereinigung der Industriellen von Düren und
Umgegend e. V. und der Handelskammer in Stolberg.
Die zurzeit außerordentlichen Schwierigkeiten in der Beschaffung der Zahlungsmittel haben die
Kreise Düren, Jülich, Euskirchen, die Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgegend e. V. und
die Handelskammer Stolberg veranlaßt, Notgeldscheine im Nennwert von Fünfzigtausend Mark zur Aus-
gabe zu bringen. Es gelangen in den nächsten Tagen bis zu 10 Milliarden Mark Notgeld zur Ausgabe,
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15. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 2

Gemeinsamer Notgeldschein über 500.000 Mark der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich sowie der Städte Stolberg und Eschweiler, der Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgebung sowie der Handelskammer Stolberg

Dieser Gutschein Reihe A über
Fünfhunderttausend
Mark
Mk. 500 000                     No 023918
ist durch Hinterlegung von Reichsschatzweisungen gedeckt. Er wird von den kommunalen
Kassen und Sparkassen, sowie den Banken der Kreises Düren, Euskirchen, Jülich und des
Stolberg-Eschweiler Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gültig-
keit mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
Düren, Euskirchen, Jülich, Stolberg, Eschweiler, 15. Febr[uar] 1923
Die Landräte und Mitglieder der Kreisausschüsse                    BC
[Unterschriften]

Vereinigung der  Industriellen                        Handelskammer Stolberg
von Düren u[nd] Umgebung              [Unterschriften]
[Unterschrift]

15. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 1

Gemeinsamer Notgeldschein über 50.000 Mark der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich sowie der Städte Stolberg und Eschweiler, der Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgebung sowie der Handelskammer Stolberg

Dieser Gutschein Reihe A No 618118 über
50000 Mark
ist durch Hinterlegung von Reichsschatzweisungen gedeckt. Er wird von
den kommunalen Kassen und Sparkassen, sowie den Banken der Kreises Düren, Euskirchen, Jülich und des Stolberg-Eschweiler Industriebezirks in
Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gültigkeit mit Ablauf von
2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
Düren, Euskirchen, Jülich, Stolberg-Eschweiler, 15. Febr[uar] 1923
Die Landräte und Mitglieder der Kreisausschüsse                 
[Unterschriften]
Vereinigung der Industriellen von Düren u[nd] Umgebung
[Unterschriften]                
Handelskammer Stolberg
[Unterschrift]
WX

Rückseite:
50000
Schleicher & Schüll, Düren