Schlagwort-Archive: Handel

18. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Oktober1923

„Die Wucherpolizei wird unverzüglich damit beginnen, in zahlreichen Geschäften Stichproben“ zu nehmen, um neben der Richtigkeit der Preise „auch auf strafbare Warenzurückhaltung, zum Beispiel Geschäftsschließung, Verborgenhalten von Waren“ zu prüfen.
      
                         Aus Stadt und Umgegend.
                                         Solingen, 18. Oktober.
              Staatsanwaltschaft und Preisbemessung.

       Der Oberstaatsanwalt in Köln veröffentlicht das folgende:
      „Die Preisgestaltung der letzten Zeit läßt erkennen, das Groß- und
Einzelhandel bei der Preisberechnung sich nicht in den gesetzlich zu-
lässigen Grenzen halten. Insbesondere hat auch das durch Beschluß
der Preisprüfungsstelle geschaffene Multiplikatorsystem in seiner Aus-
wirkung zu den gleichen Bedenken Anlaß gegeben. Die Preisprüfungs-
stelle wird nunmehr einen neuen Multiplikator, welcher der Ver-
schlechterung oder Besserung der Kaufkraft des Geldes weitgehend
Rechnung trägt, zur Anwendung bringen und in der bisherigen Weise
täglich bekanntgeben. Die Verbindung dieses Multiplikators mit den
Grundpreisen sichert dem Handel einen sich in den zulässigen Grenzen
haltenden Gewinn, ohne die berechtigten Ansprüche der Verbraucher
zu gefährden.
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6. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 6. Oktober 1923

Verbot der Kartoffelausfuhr aus dem Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 Tit. 17 T. II des All-
gemeinen Landrechts wird bis zur weiteren Klärung
der Lage die Kartoffelausfuhr aus dem
Kreise Schleiden verboten.
Zuwiderhandlungen unterliegen – soweit nicht
andere Strafen verwirkt sind – d[e]n B[e]stimmungen
des § 132 ff des Gesetzes über die Allgemeine
Landesrechtverwaltung vom 30 Juli 1883 mit den
dazu ergangenen ergänzenden Bestimmungen des
§ 6 Art[ikel] III des Notgesetzes vom 24. Fe-
bruar 1923
Schleiden, den 1. Oktober 1923
Der Landrat. Graf von Spee.

29. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 29. September 1923

In einer Besprechung von Vertretern der Preisprüfungsstellen, der Gewerkschaften und des Einzelhandels des oberen Kreises Solingens wird festgestellt, dass Goldmarkpreise im Einzelhandel nur bei Einführung des Goldmarklohnes sinnvoll sind.

               Goldmarkpreise im Solinger Einzelhandel?
       Mit der „Preiskalkulation der Waren im Kleinhandel“ be-
schäftigte sich gestern abend eine im Sparkassengebäude tagende
Sitzung der Preisprüfungsstellen des oberen Kreises Solingen.
Anwesend waren die Vertreter der Gewerkschaften, des Einzel-
handels, der amtlichen Prüfungsbehörden (Polizeiverwaltungen,
Amtsanwaltschaft) und eine Anzahl weiterer Vertreter der ört-
lichen Preisprüfungsstellen.
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22. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. September 1923

Kehrtwende des Vereins für Kleinhandel, Handwerk und Gewerbe in Wald: Not- und Lohnschecks werden nun doch wieder vom Handel angenommen. Hat auch die unglückliche Platzierung der Bekanntmachung im Solinger Tageblatt vom 20. September 1923 unter dem patriotischen Aufruf des Landrats zu einem Umdenken des Vereins geführt?

                    Aus dem Landkreise Solingen.
    Wald, 22. Sept[ember]. Der Handel nimmt doch wieder Notschecks und
Lohnschecks an. Der Verein für Kleinhandel, Handwerk und Ge-
werbe in Wald schreibt uns, daß nach Aufgabe seiner Bekanntmachung,
wonach Notgeld privater Firmen sowie Not- bzw. Lohnschecks nicht
mehr als Zahlungsmittel angenommen würden, sich die Verhältnisse
bez[ü]gl[ich] der Beschaffung von Bargeldmitteln plötzlich wieder so ver-
schärft haben, daß der Verein sich gezwungen sieht, seinen Mitgliedern
dringend zu empfehlen, bis auf Weiteres doch noch die vorgenannten
Zahlmittel an Zahlungsstatt anzunehmen. Den einheimischen Firmen
sei es in der laufenden Lohnwoche unmöglich, ohne diese Notbehelfe
die Arbeiter und Angestellten zu entlöhnen. Hierauf müsse jeder
Geschäftsinhaber Rücksicht nehmen. Sobald wieder ausreichend Zah-
lungsmittel vorhanden seien, werde der Verein für Kleinhandel seine
Mitglieder entsprechend unterrichten.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 22. September 1923

12. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. September 1923

Den Haushalten wird empfohlen, sich bereits jetzt mit Kartoffeln für den Winter einzudecken.

                  Ratschläge für die Kartoffelversorgung.
      Von amtlicher Seite wird uns geschrieben:
      Die schwierige Finanzlage des Kartoffelhandels läßt den Handel
mit Kartoffeln in diesem Jahre garnicht zur Entfaltung kommen.
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1. September 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 1. September 1923

Verbot von Preistreiberei und Verkauf gegen Devisen

Bekanntmachung.
Es wird bei mir lebhafte Klage darüber ge-
führt, daß seitens einzelner Geschäfte die Abgabe
von Waren gegen Zahlung in Reichswährung
verweigert, vielmehr für die Lieferung andere Ware
oder gar fremde Währung gefordert wird.
 Ich mach darauf aufmerksam, daß diese Forde-
rungen unzulässig und strafbar sind und erwarte
von dem vaterländischen Sinne der Geschäftswelt
des Kreises, daß sie sich von solch unlauteren Ge-
pflogenheiten fernhält und die Waren jederzeit gegen
die gesetzlichen Zahlungsmittel verkauft.
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24. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. August 1923

Um die Transparenz im Geschäftsverkehr für die Kundschaft zu gewährleisten, müssen die Preise für bestimmte Waren auf Schildern und in Verzeichnissen angegeben werden.

        –s– Die neue Preisschilderverordnung. Preisschilder und Preis-
verzeichnisse ab 16. August sind auf Grund der mit diesem Tage in
Kraft tretenden Verordnung des Reichsernährungs- und des Reichs-
wirtschaftsministeriums vorgeschrieben für Brot, Brötchen, Zwieback,
Eis, Fleisch- und Wurstwaren, Gemüse und Gemüsekonserven, Milch-
und Milchpräparate, Butter, Margarine, Eier, Mehl, Grieß, Graupen,
Hülsenfrüchte, Teigwaren, frisches Obst, Honig, Kunsthonig, Marmeladen.
Mit Preisschildern sind eine große Anzahl weiterer Gegenstände des
täglichen Bedarfs zu versehen, u. a. Fische und Fisch- und Räucher-
waren, Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse, Kaffee und Kaffee-
mischungen, Tee und Teemischungen, Kakao, Schokolade, Zucker und
Zuckerwaren, Salz, Gewürze, Futtermittel. Holz, Kohlen jeder
Art, Torf, Benzin, Petroleum, Brennspiritus, Kerzen, Streich-
hölzer, Berufskleidung, Männer-, Frauen- und Kinderbekleidungs-
stücke, Leib-, Unter-, Bett- und Haus-Wäsche, Zwirn, Strickwolle,
Nähgarn, Hüte, Mützen, Schuhwaren, Leder- und Lederersatz-
waren, Möbel für den Haushalt, notwendige Haus- und Küchengeräte,
Reinigungsmittel, Haushaltsseifen, Schreib- und Papierwaren, Schul-
artikel, Tabak, Pfeifen, Handwerkszeug.

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9. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. August 1923

In Solingen besteht ein großer Mangel an Lebensmitteln, Waren, Bargeld und Kaufkraft. Eine von Oberbürgermeister Dicke einberufene Sitzung berät über die Verbesserung der Versorgungslage.

                               Aus Stadt und Umgegend.
                                                                            Solingen, 8. Aug[ust]
                     Der große Warenmangel in Solingen.

       Mit den Schwierigkeiten in der Versorgung der Bevölkerung
mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen beschäftigte sich
heute vormittag eine vom Oberbürgermeister einberufene gemein-
schaftliche Sitzung der Lebensmittelkommission, Preisprüfungs-
stelle und des Ausschusses der Preisprüfungsstelle.
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26. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. Juli 1923

Sind 50-Markscheine nichts weiter als „nur unnötiger Ballast“?

        -ab- Die Annahme von „Kleingeld“, wie 50 und 20 Markscheine,
wird in letzter Zeit sehr häufig von Geschäftsleuten, Händlern usw.,
verweigert. Meistens wird die Verweigerung damit begründet, daß
die „kleinen“ Geldscheine nur unnötiger Ballast seien und den Geschäfts-
betrieb erschweren. Derartige Maßnahmen sind unzulässig. Solange
das Geld noch Kurswert hat und nicht aus dem Verkehr zurückgezogen
ist, muß es angenommen werden.

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25. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. Juni 1923

„So viel ist aber sicher: Von einzelnen Ausnahmen abgesehen, verarmt unser Volk immer mehr. Und wenn es so weiter geht, ist mit Sicherheit damit zu rechnen, daß der Ruin vieler Existenzen des Mittelstandes nur noch eine Frage der Zeit ist.“

                         Wirtschaftlicher Teil.
                                         –
                         Zur Wirtschaftslage.
       Die ungeheuren Devisensprünge, die vor etwa 14 Tagen ihren
Anfang nahmen und von niemanden in diesem Umfange geahnt
wurden, haben auf dem Wirtschaftsmarkt Erschütterungen ge-
bracht, die in ihrer Tragweite noch nicht zu übersehen sind. Wie
jedesmal beim Anziehen der Valuta, setzte sofort eine Kaufwut
ein, die alles bisher Dagewesene in ihren Auswirkungen übertraf.
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