Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. August 1923
Gegenseitige Annahme von Notgeld: Solingen beteiligt sich an der „Notgeldgemeinschaft“ verschiedener Städte.
Erweiterung der Notgeldgemeinschaft.
–sn– Die Solinger Stadtverwaltung teilt mit:
Zwischen den Gemeinden Elberfeld, Barmen, Remscheid, Cronen-
berg, Haan, Vohwinkel und den Gemeinden des oberen und unteren
Kreises Solingen sowie des Landkreises Lennep besteht eine Not-
gemeinschaft.
Sämtliche städtische Kassen nehmen das in den Verkehr gebrachte
Notgeld dieser Gemeinden in Zahlung. Außerdem wird aus praktischen
Gründen auch das Notgeld der Städte Düsseldorf und Köln ange-
nommen.
Die von der Stadtgemeinde Vohwinkel herausgegebenen 500 000
Serie A rotes Papier Nr. 1 – 18 000 ist zum 1. September 1923 auf-
gerufen und von diesem Tage ab außer Kurs gesetzt.
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Schlagwort-Archive: Haan
15. August 1923
Vorder- und Rückseite eines Lohngutscheins des Arbeitgeberverbandes im Nennwert von 200 Mark bzw. 2 Millionen Mark. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6216
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. August 1923
Solinger Industriegebiet: Annahmeverweigerungen und Kleingeldmangel stören den Zahlungsverkehr.
-ab- Annahme von Notgeld auf der Straßenbahn. Von ver-
schiedenen Seiten wird Beschwerde darüber geführt, daß die Stadt- und
Kreisbahn die Annahme von Notgeld der Stadt Haan ablehnt. Da im
Solinger Industriegebiet, besonders in Wald und Ohligs, sehr viel
Haaner Notgeld im Umlauf ist, dürfte es am Platze sein, wenn die
Direktion der Straßenbahnen für die Folge die Annahme des Haaner
Stadtgeldes anordnen würde.
-ab- 160 Milliarden neues Notgeld. Zur Behebung des immer
noch großen Kleingeldmangels hat die Stadtverwaltung die noch von
früher vorhandenen Lohngutscheine des Arbeitgeberverbandes zu 200 M[ark]
mit einem Ueberdruck versehen und als Zweimillionenscheine in Verkehr
gebracht. Die Geschäftsleute werden ersucht, das Notgeld in Zahlung
zu nehmen.
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