Schlagwort-Archive: Gustav Adolf Lucas

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Einziehung des Notgeldes: Bis zum 18. Januar 1924 kann der sogenannte Lucas-Dollar umgetauscht werden.   

                     Landkreis Solingen.
       Aufruf des wertbeständigen Notgeldes
                             des Kreises.
       Das wertbeständige Notgeld des Kreises
wird hiermit aufgerufen. Es wird bis zum
18. Januar einschließlich täglich vormittags
von 9–1 Uhr mit Ausnahme der Samstag-
vormittage bei der Kreiskommunalkasse gegen
Goldschatzanweisungen oder einen gleichwertigen
Barbetrag, nach Wahl der Kreiskommunalkasse,
eingetauscht.
       Opladen, den 17. Dezember 1923.
                                              Der Landrat: Lucas.


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6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 6. Dezember 1923

Entgegen der Weisung des Landrats hat die Stadt Ohligs das städtische Notgeld nicht aufgerufen, um es aus dem Verkehr zu ziehen.

Abt[eilung] III.       Ohl[igs] den 6.12.23.

1). An den Herrn Landrat in Opladen.
        Betr[effend] Notgeld.
        Bez[üglich] Verf[ügun]g v[om] 22.11.23.
                                       ______

Die Aufrufung des ausgegebenen Notgeldes ist zur
Zeit wegen Mangels anderer Zahlungsmittel noch nicht
möglich. Ich habe jedoch Anweisung erteilt, kein
neues Notgeld mehr in den Verkehr zu bringen
und die umlaufenden Scheine allmählich
aus dem Verkehr zu ziehen. Auf diese Weise hoffe ich
am besten der Einlösung des Notgeldes näher zu kommen.

2).  [?] an die Stadtkasse
       zur gefl[issentlichen] Kenntnis.
                       7/12.23.
                 Die Stadtkasse
               I[n] V[ertretung]      D[er] B[ürgermeister]
                  [Unterschrift]               Sa[uerbrey]

6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923

Geldverkehr im Landkreis Solingen: „Im allgemeinen freut man sich darüber, daß endlich wertbeständige Verhältnisse eintreten und dem Geldentwertungsfaktor, der eine so große und schädliche Rolle spielte, nunmehr der Garaus gemacht werden kann.“

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                          Solingen, 6. Dezember.
              Eine Vorlesung über den Landkreis-Dollar.
       Der Landrat bittet uns um Veröffentlichung folgenden
Artikels. Er ist das Ergebnis von Besprechungen, die reichlich
spät zum Abschluß gekommen sind, auf die wir aber auch in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ schon hinweisen
konnten.
       „Ueber die Bewertung des wertbeständigen Notgeldes, das der
Landkreis Solingen in Verbindung mit der Handelskammer So-
lingen herausgegeben hat, bestehen Unklarheiten. Der Kreis löst
das Geld nach Aufruf ein gegen Goldschatzanweisungen oder einen
wertbeständigen Barbetrag, etwa Rentenmark. Das Notgeld ist
in vollem Umfange durch Devisen und Goldschatzanweisungen ge-
deckt. Für den Kreis kommt eine Einlösung in Papiermark nicht
in Frage. Sondern nur eine Einlösung in wertbeständigen Zah-
lungsmitteln. Darin liegt gerade der Sinn und Vorzug des wert-
beständigen Geldes, daß es uns von den Schwankungen der Papier-
mark befreit. Allerdings hat sich in den letzten Tagen die Papier-
mark etwas gebessert. Aber es wäre ein verhängnisvoller Irrtum,
daraus den Schluß zu ziehen: Jetzt sind die wertbeständigen Zah-
lungsmittel überflüssig. Erstens einmal ist eine Besserung der
Papiermark gerade deshalb eingetreten, weil die wertbeständigen
Zahlungsmittel, vor allem Goldanleihe und Rentenmark, große
Papiergeldmengen aufgesogen haben. Dann aber ist die Wert-
beständigkeit selbst dann ein Vorteil, wenn auch die schwankende
Mark einmal für ein paar Tage sich bessert, denn das Gleich-
bleibende und Sichere ist der Gewinn gegenüber dem Schwankenden
und Spekulativen.
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23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. November 1923

Zur unterschiedlichen Bewertung des sogenannten Lucas-Dollars

       Was ist der „Lucas-Dollar“ wert? Diese Frage bewegt die Ge-
müter seit dem Tage seiner ersten Ausgabe. Die einen wollen ihn
als Devise bewertet haben entsprechend den hinterlegten Werten und
entsprechend dem Aufdruck von z. B. 4,20 Mark = 1 Dollar. Das
war nicht möglich, weil das spekulative Element von den Scheinen
ferngehalten werden mußte und auf der anderen Seite für den In-
haber keine Möglichkeit besteht, für einen solchen Schein einen Dollar
zu erstehen. Für die Zahlung als Lohn bewerten ihn die Solinger
Arbeitgeber nach dem Multiplikator, d. h. eine Mark des Scheines =
einer Grundmark des Lohnes. Die Geschäfte dagegen, die einige Tage
lang den Schein nach dem Multiplikator des Einzelhandels
bewertet hatten, nehmen ihn heute zum Teil nur noch nach
dem Kurs der Rentenmark, der bekanntlich niedriger steht, in Zahlung.
Derjenige also, der den Schein als Lohn erhält, hat zur Zeit daran
einen nicht unerheblichen Verlust. Die ausgebende Stelle, der
Landkreis, und die Handelskammer haben sich bisher nicht über die
richtige Bewertung des Landkreisnotgeldes geäußert. Wenn die Scheine
aber überhaupt den Charakter eines Zahlungsmittels behalten sollen
und ihre allgemeine Zurückweisung vermieden werden soll, so halten
wir eine aufklärende Aeußerung der genannten beiden Stellen für
dringend erforderlich. Dabei ist vor allen Dingen darauf Gewicht zu
legen, gegen welche gesetzlichen Zahlungsmittel später die Einlösung
erfolgt. Erst dann ist das Geld praktisch verwendbar.


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22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. November 1923

Der Landrat „erinnert“ den Bürgermeister von Ohligs daran, dass das von den Städten des Kreises Solingen ausgegebene Notgeld bis Weihnachten 1923 „aus dem Verkehr verschwinden“ muss.

Der Landrat                            Opladen, den 22. November 1923
       Nach der Ihnen mitgeteilten Verordnung Nr. 212 der
Interalliierten Rheinlandkommission muss das von den Gemeinden
herausgegebene Notgeld bis zum 25. November 1923 aus dem Verkehr
verschwinden. Ich habe bisher noch nichts von einem Aufrufen durch
die Gemeinden in den Zeitungen gelesen und ersuche, dies sofort
nachzuholen. Spätestens nach 8 Tagen erwarte ich Nachricht, was
in der Angelegenheit geschehen ist.
                                                         Lucas.

   An den
            Herrn Bürgermeister
                                          in Ohligs.

22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923

„Sie haben nur Platzpatronen, drauf auf die Feiglinge!“ Landrat Adolf Lucas veröffentlicht einen Bericht über die Vorgänge der Ohligser Unruhen am 17. November 1923. Die Beerdigung der beiden Todesopfer findet auf dem Kommunalfriedhof in Ohligs statt.

        Ohligs, 22. Nov[ember]. Nochmals die Samstagsunruhen. Im Hinblick
auf die verschiedenartigen Darstellungen des Samstagsvorfalles in
Ohligs und die Folgerungen, die daran geknüpft werden, hält Landrat
Lucas es für angezeigt, seinerseits nach Feststellung des Sachverhalts
folgendes zu erklären: „Erwerbslose und Neugierige hatten sich schon
morgens gegen 9 Uhr zu etwa 3000 Mann vor dem Rathaus in Ohligs
versammelt und nahmen eine immer bedrohlichere Haltung ein. Sie
redeten von „Rathaus stürmen“ und beschimpften in lauten Rufen
Bürgermeister und andere. Die Polizeiverwaltung in Ohligs sah sich
angesichts der so großen Menge und ihrer Haltung nicht in der Lage,
die Sicherheit im Rathause mit ihren Kräften allein zu gewährleisten.
Der Verkehr auf der Straße war gänzlich gestört. Sie forderte daher
das Schupokommando im Gasthof Viktoria auf, sich bereit zu halten.
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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Protokoll 16. November 1923

Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen treffen sich Vertreter des Landrats und die Stadtoberhäupter der Kommunen des oberen Kreises Solingen unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten, um über die Forderungen der Unterstützungsbedürftigen zu beraten. Einen „Hauptgrund“ für die „unhaltbaren an Aufruhr grenzenden Zustände im oberen Solinger Kreis“ sehen die Verantwortlichen „in der unglaublich hetzerischen Tätigkeit der ,Bergischen Arbeiterstimme‘.“


– Seite 1 –

                                        Niederschrift
                    zur Sitzung vom 16. November 1923.
                                           – – – – – – –
       Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen waren eingeladen
und unter Vorsitz des Regierungspräsidenten vertreten:
Arbeitgeberverband Solingen,
Landrat Opladen,
Oberbürgermeister Solingen,
Bürgermeister Höhscheid, Ohligs, Gräfrath, Wald.

       Sowohl seitens des Arbeitgeberverbandes wie seitens des Vertreters
des Landrats wurde heftig darüber geklagt, daß unter dem Druck der Erwerbs-
losen die Städte der oberen Kreise Solingen die staatlichen Erwerbslosen-
sätze überschreiten, unter Benutzung der Notendruckerei einmalige Zuschüs-
se aus städtischen Mitteln leisten, erhebliche Sonderzulagen an Lebensmit-
teln geben, sich dadurch gegenseitig hochtreiben u[nd] die Erwerbslosen tat-
sächlich besser stellen als die in den Betrieben arbeitenden Arbeitnehmer.
       Die Notwendigkeit einer Abhülfe wurde von allen Kommunen anerkannt.
Sie erklärten sich bereit, in Zukunft nur in gegenseitigem Einvernehmen zu
handeln, jedoch lehnten sie es ab, eine Erklärung dieses Inhalts hand-
schriftlich zu unterzeichnen.
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13. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 13. Oktober 1923

Der Landrat widerspricht Berichten, wonach der Landkreis nicht genügend Zahlungsmittel in Umlauf bringen könne.


                                      Abschrift.
      Der Landrat.           Opladen, den 13. Oktober 1923.
             K. III.

            Zur Berichtigung. Die Behauptung in der Freitags-
nummer der Bergischen Zeitung über das Versagen des Landratsamtes
in der Bereitstellung von Notgeld ist durchaus falsch. Das Land-
ratsamt ist schon seit 2 Wochen jeden Augenblick in der Lage ge-
wesen, jede angeforderte Summe herbeizuschaffen, natürlich nur
gegen Deckung, weil das Geld nicht verschenkt werden kann. Es
kann darüber auch bei der Walder Behörde oder Walder Firmen
nicht der geringste Zweifel bestehen. Offenbar handelt es sich
bei den Artikel nur darum, die weitere Herstellung eigenen Not-
geldes durch die Stadt zu erzwingen, was aus höheren Gesichts-
punkten heraus nicht statthaft und von der Regierung verboten
ist.
            Jeder, der mit dem Landratsamt in vorstehender Frage
verkehrt hat, wird bestätigen können, dass dort ohne Rücksicht
auf Tag- und Nachtzeit berechtigten Wünschen in weitgehender Wei-
se entsprochen wird.
 
                                                    gez: Lucas.
         An die Bergische Zeitung Wald.

28. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Rundschreiben 28. September 1923

Der Landrat des Kreises Solingen informiert: Die „weitere Ausgabe von Notgeld seitens der Gemeinden“ ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug staatlicher Finanzhilfen.

Der Landrat.             Opladen, den 28. September 1923.
     K. III.

          Der Kreis hat in der laufenden Woche die Nachfrage nach
Zahlungsmitteln glatt befriedigen können und wird auch für die kommende
Woche hierzu in der Lage sein. Dem Drängen einzelner Gemeinden folgend,
habe ich Ende voriger, Anfang dieser Woche mehreren Gemeinden die Be-
fürwortung zur begrenzten weiteren Notgeldherstellung zugesagt. Zur Be-
hebung der Zahlungsmittelnot ist das Drucken seitens der Gemeinden
jedoch keineswegs mehr erforderlich. Der Wirrwar [sic!] im Zahlungsmittelver-
kehr wird dadurch nur vergrössert. Zur Behebung der Kreditnot der Ge-
meinden darf die Notgeldherstellung nicht dienen. Hier muss auf anderem
Wege geholfen werden.
          Aus diesen Gründen muss ich die weitere Ausgabe
von Notgeld seitens der Gemeinden hiermit den mir vom Herrn Regierungs-Prä-
sidenten gegebenen Weisungen entsprechend untersagen. Etwaige Druck-
aufträge sind sofort zurückzuziehen. Noch vorhandene Bestände an Gemein-
denotgeld, das bisher nicht im Verkehr war, sind zurückzulegen, sie
dürfen nur ausgegeben werden, wenn wider Erwarten erneut dringender
Bedarf eintreten sollte und auch dann nur mit meiner Genehmigung. Diese
vorhandenen Bestände sind mir binnen 24 Stunden anzumelden.
          Den Gemeinden, die trotz des Verbots die weitere
Notgeldherstellung und Ausgabe nicht einstellen, solle auf Veranlassung
des Herrn Regierungs-Präsidenten nicht nur die weitere Kreditgewährung,
sondern auch die Zahlung der Besoldungszuschüsse seitens des Reichs
gesperrt werden.-
          Der Bedarf an Kreisnotgeld ist mir Donnerstag jeder
Woche für die folgende Woche in ungefährer Höhe telefonisch anzugeben;
ausserdem ist der tatsächliche Bedarf in der betreffenden Woche min-
destens einen, möglichst zwei Tage vor dem Bedarf telefonisch mitzu-
teilen. (Telefon Opladen 55, Verw[altungs] Oberinspektor Voos). Die Abgabe von
Kreisnotgeld auf Vorschuss ohne Deckung widerspricht den Bestimmungen
und kann deshalb nicht erfolgen.
                                          gez[eichnet] V. Windheim

20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923

Annahme von Notgeld im Kreis Solingen. Eine Entscheidung zwischen „vaterländischer Pflicht“ und wirtschaftlichen Erwägungen.

                                  Notgeld!
        Es ist vaterländische Pflicht eines jeden, durch
Entgegenkommen bei der Annahme des Notgeldes
einen völligen Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs zu
verhüten. Das Notgeld der nachstehend aufgeführten
Kreise und Gemeinden wird bei allen Gemeinden- und
Sparkassen des Kreises Solingen in Zahlung genommen:
        Landkreise: Solingen, Düsseldorf, Mettmann und
                              Lennep.
                Städte: Cöln, Düsseldorf, Solingen, Rem-
                              scheid, Elberfeld, Barmen, Duisburg,
                              Ohligs, Wald, Gräfrath, Höhscheid,
                              Opladen, Wiesdorf, Leichlingen, Bur-
                              scheid und Gemeinde Schlebusch.
        Es besteht für niemanden die geringste Veranlassung,
das Notgeld der genannten Verbände zurückzuweisen.
        Opladen, den 19. September 1923.
                                                             Der Landrat: Lucas.
20. September 1923 weiterlesen