Schlagwort-Archive: Goldwährung

28. Dezember 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 319-322

Der Gemeinderat von Troisdorf berät und beschließt die Ausführung der Verordnung über die Neuregelung der Gewerbesteuer. Ferner werden der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1924 auf Goldbasis aufgestellt sowie vorab einige Gebühren auf Goldbasis erhoben. Von Tanzlustbarkeiten an Silvester sei abzusehen.

                                                                                                            Verhandelt
                                                                                                                   Troisdorf den 28. Dezember 1923.

Anwesend
Beigeordneter
Hagen
als Vorsitzender
und die Mitglieder:

Hamacher
Schlimgen
Georg
Dr. v. d. Laan
Kutzner
Dr. Trier
Schneider
Friedrich
Müller Jos.
Müller Frz.
Schüthuth
Birkhäuser

       Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung vom
24. Dezember 1923 hatte sich heute der Gemeinderat in
der Anzahl von 13 Mitgliedern, wie solche nebenstehend
genannt sind, also in beschlußfähiger Anzahl ver-
sammelt, um über die in der Einladung
näher bezeichneten Punkte zu beraten und Be-
schluß zu fassen:

1) Beschlußfassung über die Ausführung der Verordnung
über die vorläufige Neuregelung der Ge-
werbesteuer vom 23. November 1923 (G. S.
S. 519 für 1923.)

2) Erhebung der Gemeindesteuern und der Ge-
bühren und Beiträgen auf Goldbasis.

3) Antrag des Erwerbslosenrates:
a) auf Abgabe von verbilligten Schuhwaren
an die Erwerbslosen.
b) auf Abgabe von verbilligten Briketts.

c) Unentgeltliche oder verbilligte Speisung
von Familien mit 4 und mehr
Kinder unter 16 Jahren an der Volksküche.
d) Übernahme von 10 % Kosten für Arznei-
mitteln, welche bisher von den Erwerbs-
losen getragen wurden, auf die Ge-
meinde.
4) Abgabe von Lebensmittel, Brennmaterial pp
an die bedürftigen Witwen und Waisen
Sozial- und Kleinrentner.
5) Mitteilungen.

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27. Dezember 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 294 „Protokollbuch Finanzkommission“ 1919-1926, S. 170-174

Die Troisdorfer Finanzkommission berät und beschließt über die verordnete Neuregelung der Gewerbesteuer sowie die künftige Erhebung der Gemeindesteuern und -gebühren auf Goldbasis. Anträge des Erwerbslosenrats, unter anderem auf verbilligte Schuhwaren und Brennmaterial, sollen am Folgetag im Kreishaus gesondert behandelt werden. Des Weiteren empfiehlt die Kommission dem Gemeinderat, Bedürftigen – nach Prüfung ihrer Bedürftigkeit – auch im nächsten Jahr unentgeltlich Naturalien abzugeben.

                                                                            Verhandelt,
                                                                                                   Troisdorf, den 27. Dezember 1923.

Anwesend
Dr. Mannstädt
als Vorsitzender
Georg
Kutzner
Schneider
Schüller
Schüthuth

In der heutigen Sitzung der
Finanzkommission waren die
nebenbezeichneten Mitglieder
anwesend, welche um über die
nachstehende Tagesordnung
zu beraten und Beschluß zu
fassen:
1.) Beschlußfassung über die Aus-
führung der Verordnung über die
vorläufige Neuregelung der Gewerbe-
steuer vom 23. November 1923 (G.S.S.519)
2) Erhebung der Gemeindesteuern
und der Gebühren und Beiträge
auf Goldbasis.
3) Antrag des Erwerbslosenrates
a) auf Abgabe von verbilligten
Schuhwaren an die Erwerbslosen,
b) auf Abgabe von verbilligten
Briketts,
c) Unentgeltliche oder verbilligte
Speisung von Familien mit 4 und
mehr Kindern unter 16 Jahren an
der Volksküche.
d) Uebernahme von 10% Kosten für Arznei-
mitteln, welche bisher von den Erwerbs-
losen getragen wurden, auf die Gemeinde.
4.) Abgabe von Lebensmitteln,
Brennmaterial pp., an die bedürf-
tigen Witwen und Waisen, Sozial-
und Kleinrentner.
5) Abstellung der in den Räumen
der Gemeindekasse vorgefundenen
baulichen Mängel.
Beigeordneter Dr. Mannstädt
eröffnete die Sitzung.
                                              Zu 1

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27. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Oktober 1923

Nur eine schnelle Einführung einer Goldwährung kann die Währung retten.

                   Das neue Geld.
      Die Stückelung der Goldanleihe.

   Ein volkswirtschaftlicher Mitarbeiter schreibt
uns: Die Währungsnot hat einen unerträglichen
Grad erreicht. Die Schrecken und Verluste der
Geldentwertung rasen wie Furien durch das Land.
In diesem Augenblick, wo dei Rettung schon
zu spät zu kommen scheint, ist die Regierung
endlich so weit, wertbeständiges Geld in größe-
rem Umfange in den allgemeinen Verkehr zu
bringen. Das neue Geld besteht in der Stücke-
lung der deutschen Goldanleihe. Abschnitte der
Goldanleihe zu 1, 2 und 5 Dollar werden heute
in größerer Zahl ausgegeben. Da aber der ge-
wöhnliche deutsche Verbraucher in seiner grauen-
haften Verarmung – man wird das erst jetzt
deutlich erkennen – mit den stolzen Dollar-
scheinen nichts anfangen kann, geht man in der
Stückelung herunter bis zu Beträgen von einem
halben, einem viertel und einem zehntel Dollar,
also bis 210, und 105 und 42 Goldpfennigen.
So hofft man Geld für Lohnzahlungen an
Arbeitnehmer zu haben.

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