Schlagwort-Archive: Goldmark

22. Dezember 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Dezember 1923

Diebstahl bei der Eifeler Pappenfabrik Gemünd

100 Goldmark
Sichern wir demjenigen zu, der uns den Dieb angibt,
welcher uns am Sonntag, den 16. d[isen] M[onats], zwischen
6 und 7 Uhr morgens 3 Lederriemen, 2 Stck.
60 mm, 1 Stck. 100 mm breit 8 – 10 m lang, aus
unserem Betrieb gestohlen hat.
Eifeler Pappenfabrik,
G. m. b. H, Gemünd.

 

19. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landkreis Bonn, 19.12.1923

Anlage zu einer Mitteilung des Reichsministers für Finanzen vom 19.12.1923 betreffend “Goldrechnung im Besteuerungsverfahren und im Steuerstrafverfahren”. Ein Auszug aus dem Geldstrafengesetz vom 27. April 1923 in der Fassung der Verordnung vom 23. November 1923. Die Geldstrafenverordnung war Teil einer umfassenden Reform des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Die Reform 1923 beinhaltete die Schaffung eines eigenen Jugendstrafrechts und die Umgestaltung der Geldstrafe.

Auszug aus dem Geldstrafengesetz vom 27. April 1923 (Reichsgesetzbl[att]. I S[eite]. 254) in der   Fassung der Verordnung vom 23. November 1923 (Reichsgesetzbl[att]. I S[eite]. 1117).

Artikel I.

……………………..

Artikel II.

(1) Bei Geldstrafen, die nicht bei Verbrechen, Vergehen oder Übertretungen angedroht sind oder werden, insbesondere bei Zwangsstrafen und Ordnungsstrafen, beträgt, soweit nicht höhere Beträge oder Geldstrafe in unbeschränkter Höhe angedroht sind oder werden, der Mindestbetrag eine Goldmark und der Höchstbetrag eintausend Goldmark. 19. Dezember 1923 weiterlesen

15. Dezember 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Dezember 1923

Preissenkung für den Bezug des Unterhaltungsblattes Schleiden

Der Bezugspreis für das
Unterhaltungsblatt und Anzeiger
amtl. Kreisblatt
verbilligt sich für den Monat Januar 1924 auf
eine Goldmark
Bestellungen bitten wir frühzeitig bei den Brief-
boten oder der Post zu bewerkstelligen, damit keine
Unterbrechung in der Zustellungen eintritt.
Der Verlag
des Unterhaltungsblatt u. Anzeiger.

13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Dezember 1923

Verhandlungen zwischen Regierungs- und Beamtenvertretern über Gehaltsanpassungen angesichts der Inflation blieben bislang ohne Einigung. Strittig seien nicht nur die Umstellung der Gehälter auf Goldbasis, sondern auch das Verhältnis zu Vorkriegsgehältern sowie dem Lohnniveau der Arbeiter. Notwendige Prämisse sei in jedem Fall, dass der Regierung eine allgemeine Preisstabilisierung gelinge.

                  Goldgehälter.
     Regierung Marx und die Beamten.

Man schreibt uns aus Beamtenkreisen: Noch
Ende November, mitten in der Stresemannkrise
hatte das Reichsfinanzministerium mit den Be-
amtenvertretern über die Umstellung der Ge-
hälter auf Goldbasis zu verhandeln begonnen.
Bei Errechnung des Beamtengehalts in Gold-
mark wollte man anknüpfen an das Abkom-
men, das eine Woche vorher mit den Staats-
arbeitern getroffen worden war. Vor allem sollte
ein Trennungsstrich zwischen Lohn und Gehalt
gezogen werden, wie es in der Vorkriegszeit
der Fall war, während neuerdings z. B. der
Arbeiter von der Lohngruppe 5 mit seinem Ein-
kommen weit in die Besoldungsgruppe 7 des
Beamten hineinreichte. Der Abstand des Loh-
nes vom Gehalt sollte wieder friedensmäßig wer-
den. Dagegen setzen sich allerdings die freien
Gewerkschaften in Kampfstellung. Die verlan-
gen möglichste Gleichsetzung von Lohn und Ge-
halt.

13. Dezember 1923 weiterlesen

16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. November 1923

Der Bezugspreis für das Siegburger Kreisblatt liege nun bei 4,30 Goldmark.

               An unsere Bezieher
                      auf dem Lande!

   Zu unserer gestrigen Notiz betr. Bezahlung in
Lebensmitteln, müssen wir berichtigend mitteilen,
daß sich der Bezugspreis für Dezember auf Grund
eines neuen Beschlusses des Vereins Rheinischer
Zeitungsverleger auf
                           4,30 Goldmark
stellt. Es ist hierdurch der Erhöhung des Ber-
liner Kurses sowie der dadurch entstandenen Ab-
änderung des Multiplikators Rechnung getragen
worden.
         Verlag des Siegburger Kreisblattes.

13. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. November 1923

Das Schulgeld an den höheren Schulen beträgt 4 Goldmark pro Monat.

       – Wtb. Das Schulgeld an den höheren Lehr-
anstalten einschließlich Aufbauschulen, Aufbauklas-
sen beträgt ab 16. November 4 Goldmark monat-
lich, für die zweite Novemberhälfte also 2 Gold-
mark. Für die Zahlung in Papiermark ist der
Stand der Goldmark nach der amtlichen Berliner
Notierung von dem, dem ersten jedes Monats
nächstvorhergehenden Werktage, für die zweite
Novemberhälfte nach der Notierung vom 15.
November zu erechnen

10. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. November 1923

Strafen für falsche Preisauszeichnungen im Handel

Aachen, 2.Nov. (eine Warnung für die
Geschäftswelt) eine ganze Reihe von Ladenbezirken
aus Mechernich hatten sich vor dem hiesigen
belgischen Polizeigericht zu veranworten: es handelt
sich darum, das sie bei dem Preisangaben in Gold-
mark den Multiplikator nicht angegebe bezw.
Preistafeln unvollkommen oder garnicht im Schau-
fenster ausgehängt hatten. Die von Justizrat
Meyer-Aachen verteidigten Angeklagten wurden zu
7 bzw. 10 Goldmark Geldstrafe verurteilt.

9. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. November 1923

Im Reich wachse bei fortschreitender Geldentwertung die Not: Hunger, Plünderungen und politische Hetzreden grassierten. Es brauche von der Politik endlich feste Vorgaben, was den Umtausch von Papiermark in Goldmark anbelange, und eine klare Vorstellung davon, wie die Goldmark wertbeständig erhalten werden solle.

      Die Einlösung der Papiermark.
               Der Umtausch-Kurs.

   Die Not wächst, die Hitze der politischen Er-
regung steigt. Plünderungen und Pogrome in
den verschiedensten Stadtvierteln Berlins, wech-
seln miteinander ab. Tausende von hungernden
Menschen laufen verzweifelt durch die Straßen
Kommunistische und antisemitische Hetzagenten
schüren das Feuer. In den Familien herrscht
lähmendes Entsetzen über die wahnwitzig ge-
stiegenen Preise. Was tun die Behörden? Wo
ist die Regierung? Warum wird dem Grunde
der Teuerung, dem Währungselend nicht endlich
entschlossen zu Leibe gegangen? Wozu dieses
Zögern Tag für Tag? Wie kommt es, daß die
Papiermark trotz der Ausgabe wertbeständigen
Geldes immer noch nicht stabilisiert ist und was
wird mit der Rentenmark geschehen? Diese Fra-
gen bewegen jeden Deutschen, der noch wach und
aufrecht genug ist, um über seine trostlose Lage
nachzudenken. Man muß ihm antworten:

9. November 1923 weiterlesen

8. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. November1923

Wie werden die wertbeständigen Löhne und Gehälter in Solingen berechnet und wie erfolgt die Auszahlung?

                       Aus Stadt und Umgegend.
                                    Solingen, 8. November.
     Die wertbeständigen Lohnzahlungen in Solingen.
Die dieswöchentlichen Lohnzahlungen für die Fabrik- und
Heimarbeiter der Solinger Industrie werden, wie wir erfahren,
wertbeständig erfolgen. Der ausgezahlte Betrag errechnet sich
nach dem Dollarkurs des Vortages.
       Für die Angestellten ist die Regelung getroffen, daß in dieser
Woche ein Fünftel des alten November-Grundgehaltes mal Dollar-
geldkurs des Vortages, geteilt durch 4,20 ausgezahlt wird. Die
Auszahlung muß vormittags stattfinden, nachmittags kommt der
Dollarkurs des laufenden Tages zur Berechnung. Weiter sind
von der so errechneten Summe weitere 25 Prozent als Ausgleich
für vorige Woche zur Auszahlung zu bringen. Die Angestellten-
verbände haben diese Regelung angenommen.
       Der Solinger Einzelhandel hat mit den kaufmännischen An-
gestelltenverbänden ebenfalls eine Vereinbarung, zunächst für den
Monat November, getätigt. Nach dem Abkommen sind bestimmte
Grundgehälter in Goldmark für die einzelnen Berufsjahre des
bisherigen Tarifes festgesetzt worden. Diese monatlichen Grund-
gehälter werden gefünfteilt und zum Dollarkurs amtlicher Berliner
Notierung ausgezahlt: in der ersten Woche (das ist die laufende)
mit einem Fünftel, in der zweiten Woche mit einem weiteren
Fünftel, in der dritten Woche mit dem dritten Fünftel, in der
vierten Woche mit den beiden letzten Fünfteln. Die Zahlung
hat möglichst Dienstags, spätestens aber Freitags jeder Woche zu
erfolgen: wenn bis mittags, zum Dollargeldkurs des Vortages,
wenn erst am Nachmittag, zum Dollargeldkurs des Zahlungs-
tages — der Dollar zu 4,20 Mark gerechnet. Die in der vorigen
Woche geleistete Zahlung in Höhe eines vollen Oktobergehaltes
dient zur Abgeltung der letzten Tage des Oktobers und der sprung-
haften Preissteigerung in derselben Woche, kommt also auf das
Novembergehalt nicht zur Anrechnung. Dagegen werden alle wei-
teren, Vorschußzahlungen nach vorstehendem Modus auf die No-
vembergehaltszahlungen angerechnet.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 8. November 1923