Schlagwort-Archive: Gewerbe

26. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 359 „Gewerbesteuer” 1923-1944, S. 69

Frau Dittscheid meldet beim Bürgermeisteramt Troisdorf ihr Gewerbe- sie verkauft  Margarine- aufgrund der Verkehrssperre ab.

                                                                                Troisdorf den 26.12.23.

        An das Bürgermeister Amt
                                                                Hier

     Bringe hiermit den Kleinhandel mit
Margarine zur Abmeldung u.[nd] gebe zur Kent-
nisnahme daß ich seit der Verkehrssperre d[e]s […]  
seit März d[ie]s[en] Jahres keinen Handel mehr betrieben
habe. Für die verspätete Abmeldung bitte ich
um gütige Berüksichtigung.
Einliegender Steuerzettel bitte ich in Abrechnung
zu stellen.

                      Achtungsvoll
          Frau Willy Dittscheid
                   Kölnerstr. 141.                 

17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923

Wertbeständiges Notgeld des Landkreises verliert an Akzeptanz

       Ohligs, 17. Dez[ember]. Das Ende des Landkreis-Dollars. Vom Ver-
band für Kleinhandel und Gewerbe wird uns geschrieben: Weite Kreise
des Kleinhandels und Gewerbes sind nicht mehr in der Lage, weiterhin
das „Notgeld“ in Zahlung zu nehmen, trotzdem es in Goldanleihe
umgetauscht wird und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Lieferanten
des Kleinhandels nehmen, seitdem die Stabilisierung der Papiermark
eingetreten ist, fast allenthalben keine Anleihe mehr in Zahlung; 2. der
Kleinhändler kann mit dem Notgeld bezw. Goldanleihe bei den Banken
und Sparkassen keine Papiergeldschulden abdecken, muß vielmehr für
diese täglich bis zu 6 Prozent Zinsen zahlen; 3. der einzige Weg, Gold-
anleihe in Papiermark umzusetzen – Verkauf an der Börse – ist für
den Kleinhändler, dessen Betriebsmittel knapp ist, ungangbar. Der
Kleinhandel wird nach wie vor bemüht sein, der in Notgeld gelöhnten
Verbraucherschaft entgegenzukommen, muß aber zur Aufklärung mit-
teilen, daß dies aus den erwähnten Gründen nicht möglich sein wird.
Zur Beseitigung der Mißstände ist entweder die Beseitigung der ge-
nannten Schwierigkeiten erforderlich oder die Entlohnung der Ver-
braucherschaft darf nicht mehr in wertbeständigem Notgeld des Kreises
erfolgen.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 17. Dezember 1923

22. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung 22.03.1923

Die Rheinlandkommission verbietet die Euskirchener Zeitung für die Dauer von drei Monaten.

                                  Zeitungs-Verbot
                         Die Euskirchener Zeitung
                ist von der Rheinlandkommission
                             vom 22. März 1923 an
                     für die Dauer von 3 Monaten
                                       verboten.
Der Verlag hofft, daß dieses Verbot, das nicht nur
ihn, sondern auch die allgemeinen Interessen unseres
heimatlichen Wirtschaftslebens hart trifft, wieder auf-
gehoben werden wird.
An unsere Leser richten wir die Bitte, uns
in dieser schweren Zeit, die unsere nun über 90 Jahre
erscheinende Zeitung durchzumachen hat, die Treue zu
halten.
Unsere gewerbfleißige Vaterstadt wie unsere ganze
schöne Heimatprovinz standen allezeit im Zeichen der
Arbeit, des Aufstrebens auf allen wirtschaftlichen Ge-
bieten. Hoffen wir alle, daß der Tag des allgemeinen
wirklichen Friedens nicht mehr fern sein möge, der
allen wieder die Möglichkeit bringt zu hemmungslosem
emsigen und freudigen Schaffen, zum Wohle des einzel-
nen, zum Wohl unseres geliebten Vaterlandes.
                            Mit deutschem Gruß!
                 Verlag der Euskirchener Zeitung.
                              Gebr. Doepgen.
             Euskirchen, 22. März 1923.

20. Februar 1923

Alle Scans zum Schreiben

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 303 „Kommunalabgaben“ 1920-1938, Bl. 32-34

Gemeindeverordneter Fritz Flörken, Inhaber eines Kurzwarengeschäftes, setzt sich für Steuererleichterungen in Troisdorf ein.

Gemeindeverord-
neter Flörken
hat von der Ent-
scheidung des
Gemeinde-
rates in der
Sitzung Kennt-
nis erhalten
daher
z.d.A.
3/3 1923.
K
                           Troisdorf, 20. Februar 1923.

Zur nächsten Sitzung der
Finanzkommission
22/2 1923.   K

Titl.
Bürgermeisteramt, Hier.

         In Anbetracht der steigenden Ausgaben
bei der Gemeinde, wurde in der letzten Ge-
meinderatssitzung beschlossen, außer der vom
Kreis verlangte Nacherhebung der Umlage
von 2450%, für die Gemeinde eine nochmalige
Kommunalsteuer-Nacherhebung für 1922,
bei Grund und Gebäude                    1400%
  ”   Gewerbesteuer        Klasse I.    2400%
  ”                   ”                        ”      II.        1400%
  ”                   ”                         ”      III.     1000%
  ”                   ”                         ”      IV.      800%
  ”  Betriebssteuer 1000% eintreten zu lassen.
        Zur Grund u. Gebäudesteuer stelle ich
folgenden Antrag:
       diejenigen Kommunalsteuerpflichtigen,
welche für das Rechnungsjahr 1922 mit einem
Jahreseinkommen unter 200.000 Mk besteuert sind,
von der Nacherhebung zu befreien.
        Es kommen hierbei hauptsächlich
diejenigen in Betracht, welche aus dem Arbeiter-
und Beamtenstand hervorgegangen sind und
sich durch ihren Fleiß ein Eigentum erworben
                                                                            haben

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