Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll zur Armenpflege 28. August 1923
Um die Teuerung bei den Lebensbedürfnissen der Bedürftigen zu berücksichtigen, einigen sich die Vertreter der Städte des Solinger Industriebezirks auf das „Höhscheider Verfahren“, nach dem die aktuellen Preise eines fiktiven „Warenkorbes“ die Unterstützungsleistungen bestimmen.
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Betr[ifft] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.
Anwesend:
für Solingen
Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,
Arnz, Flesche, Gerresheim,
für Gräfrath
Beigeordneter Ohliger,
Stadtsekretär Schüttler,
für Höhscheid
Oberstadtsekretär Jentsch,
Frau Stader, Allendorf, Geffgen,
für Ohligs
Stadtsekretär Esser, Reuber,
für Wald
Beigeordneter Lange,
Oberstadtsekretär Freese,
Forst und Rahm.
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Tagesordnung:
1. Erhöhung der Barspende.
2. Aufwertung der Arzneirechnungen.
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Niederschrift
der Verhandlungen des Ausschusses am 28.
August 1923 im Stadthaus zu Solingen.
1. Bei der Nachprüfung der verschiedenen Be-
rechnungsarten für die Barspende haben die
Verwaltungen festgestellt, daß das Höhschei-
der Verfahren, die Spende dem Preise für
den notwendigsten Lebensmittelbedarf anzu-
passen, bei der ständig fortschreitenden
Geldentwertung den Vorzug verdient. Dieser
Ansicht schließt sich die Versammlung an.
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