Schlagwort-Archive: Geschäfte

24. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Oktober 1923

Die Siegburger Ortsgruppe des Deutschen Wirtschaftsverbands setzt Verkaufszeiten für Geschäfte fest.

                             Geschäftszeit.
   Im Einverständnis mit der Preisprüfungsstelle wird
ab heute folgende Verkaufszeit festgesetzt:
1. Lebensmittelgeschäfte:  vorm. 9–12
                                                          nachm. 3–6
2. alle anderen Geschäfte:  vorm. 10–12
                                                           nachm. 3–6
Freitag und Samstag:            vorm. 10–12
                                                          nachm. 3–6
Deutscher Wirtschaftsverband-Ortsgruppe Siegburg.
                                    Der Vorstand.

16. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-17900.0000

Antrag des Metzgers Carl Arning auf Entschädigung der durch Tumulte am 13. Oktober verursachten Zerstörungen an seinem Geschäft.

Schadensmeldung                                                    Düsseldorf 16.10.1923
An
das Oberbürgermeisteramt
zu Düsseldorf
Carl Arning hier Metzgerei
Ellerstraße No 45
des bei dem Tumult am 13. Octbr 1923
erlittenen Schadens + Verlust u. zugleich
um eine einstweilige Unterstützung zur Fort-
führung des Geschäftes
Zu vorstehendem Antrage
Am 13 Octb. 1923 drangen gegen 10 Uhr ein Haufen Arbeiter und sonstige
Personen die sich zusammen gerottet hatten mit Gewalt in mein Geschäft Eller
straße No   ein und raubten mit Gewalt nachstehende Waaren bzw. plünderten
mein Geschäft vollkommen aus. Es wurden geraubt bei dem Tumult
148 lb Rindfleisch 14 Kuhköpfe [?] a 7 lb = 98 lb zusammen =  246 lb Rindfleisch
25 lb Nierenfett; 5 lb Pfeffer 2 Ctr Kartoffel, 2 lb Margarine zu folgenden
Preißen (Selbstkostenpreiß)
1) 246 lb Rindfleisch a 400 Millionen        98400 Millionen
2) 25 lb Nierenfett a 500 Millionen             12500 ”
3) 2 Ctr. Kartoffel a 500 Milliarden             100000 “
4) 2 lb Margarine a 800 Millionen               1600 “
S[umma] 112500 Millionen
5) Hierzu kommen noch 5 lb Pfeffer deren Werth noch angegeben werden soll.
Ich [?] folge dieses Tumultschadens bin ich vollkommen ruinirt und haben
weder Geld noch Waare um mein Geschäft fortsetzen zu können noch um
leben zu können, so daß ich dem Verhungern mit meiner Familie ausgesetzt bin.
Ich bitte und beantrage mir den Schaden zu ersetzen und mir wenigstens
einen Theil des Schadens zu ersetzen bzw. vorab auszufolgen damit ich mein
Geschäft wieder anfangen kann und mit meiner Familie vor dem Hunger bewahrt
werde, bzw. meine Existenz neu errichten kann.
Carl Arning
Metzger
Ellerstraße 45

14. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-17900.0000

Antrag der Geschwister Alf auf Entschädigung der durch Tumulte am 13. Oktober verursachten Zerstörungen an ihrem Geschäft.

Düsseldorf, den 14.10.23

[…]
An die Stadtverwaltung Düsseldorf
[…]
Am Samstag den 13.10. abends gegen 7 Uhr
drangen eine Anzahl Menschen ungefähr 30 Mann
gewaltsam in unseren auf der Eisenstr. 85
gelegenen Laden ein und forde[r]ten unter
Drohungen die unentgeldliche Hergabe
der im Geschäft vorätigen Waaren.
Wir sind 2 Schwestern, alleinstehend, und waren
nicht in der Lage den Forderungen der
aufgeregten Masse Wiederstand entgegen
zu setzen. Als wir nicht freiwillig die
Waaren hergeben wollten, hat man alles
mit Gewalt genommen. (Zeugen vorhanden)
Nach vorläufiger Schätzung dürfte der Schaden
sich auf 90 Milliarden belaufen, deren Ersatz
wir von der Stadt fordern.
Hochachtend
Geschw[ister] Alf
Eisenstr. 85

13. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1923

Geldstrafen für Geschäftsleute in Andernach wegen Mißachtung der vorgeschriebenen Preisausweisung

Andernach, 7. Juni          Etwa fünfzig Personen
von hier, zumeist Geschäftsleute, Gastwirte und
Gasthofbesitzer, standen vor dem französischen Mi-
litärgericht, weil sie der Verordnung über das
Anbringen von Preisschildern in Geschäften nicht
nachgekommen waren. Es wurden Geldstrafen
von 75 000, 100 000, 150 000, 200 000 und
250 000 Mark verhängt.