Schlagwort-Archive: Gericht

8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Dezember 1923

Britisches Kriegsgericht verkündet Urteile im Zusammenhang mit den Ohligser Unruhen

       Ohligs, 8. Dez[ember]. Nachspiele der Ohligser Unruhen. In der
letzten Sitzung des britischen Kriegsgerichts hatten sich eine Anzahl
von Teilnehmern an den Zusammenstößen mit der Schupo zu verant-
worten. Sie waren wegen des Besitzes verbotener Waffen angeklagt.
Ein Angeklagter, bei dem ein Armeegewehr gefunden wurde, erhielt
11 Monate Gefängnis. Mehrere andere wurden wegen Besitzes von
Schlagringen zu kleineren Freiheitsstrafen verurteilt. Ein Teilnehmer,
dessen Bruder ein Opfer der Unruhen geworden ist, wurde frei-
gesprochen. Weitere Verhandlungen vor den britischen Gerichten in
Ohligs und Köln stehen noch aus.

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17. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. November 1923

Wucheraffäre Ohligs: Beschuldigter aus der Haft entlassen

      Ohligs, 16. Nov[ember]. Aus der Haft entlassen wurde der Händler
Schmidt, der vor Kurzem wegen Bewucherung der Stadt verhaftet
worden war. Ebenso wurde die Beschlagnahme seiner Lagerbestände
aufgehoben. Die gerichtliche Untersuchung ist jedoch noch nicht abge-
schlossen.

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13. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1923

Ein Woche  nach dem Solinger Tageblatt veröffentlicht auch die Bergische Arbeiterstimme die Presseerklärung der Stadtverwaltung Ohligs zu den Dynamit-Verhaftungen in Ohligs, ergänzt um einen Kommentar ihrer Sichtweise auf die Ereignisse.

                                 Ohligs
           Der Dynamit–Transport des faszistischen
                          Mordgesindels.
       Vom Bürgermeisteramt wird uns geschrieben: Ueber die
Verhaftung der am 26. Juni in Ohligs festgenommenen
Deutschen, welche größere Mengen Sprengstoff bei sich führten,
hatte die Verwaltung der Presse aus ganz bestimmten Grün-
den keine Mitteilung zugehen lassen. Da sich die Presse nun-
mehr des Falles trotzdem bemächtigt und teils falsche Mel-
dungen gebracht hat und einige Zeitungen den Fall politisch
auszuschlachten versuchen, muß die Verwaltung aus ihrer, im
Interesse der Deutschen geübten Zurückhaltung heraustreten und
der Oeffentlichkeit das vorliegende Material unterbreiten.
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6. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Juli 1923

Deutsche Sprengstofftransporteure in Ohligs verhaftet: Während in der auswärtigen Presse  die Ohligser Polizisten als  „Schergen Frankreichs“ verleumdet werden, bemüht sich die  Ohligser Stadtverwaltung in einer Presseerklärung um eine sachliche Darstellung der Ereignisse.

       Ohligs, 6. Juli. Zur Verhaftung der Sprengstoff-Transpor-
teure wird uns vom Bürgermeisteramt geschrieben: Ueber die
Verhaftung der am 26. Juni in Ohligs festgenommenen Deutschen,
welche größere Mengen Sprengstoff bei sich führten, hatte die Ver-
waltung der Presse aus ganz bestimmten Gründen keine Mit-
teilung zugehen lassen. Da sich die Presse nunmehr des Falles
trotzdem bemächtigt und teils falsche Meldung gebracht hat,
einige Zeitungen den Fall politisch auszuschlachten versuchen, muß
die Verwaltung aus ihrer, im Interesse der Deutschen geübten
Zurückhaltung heraustreten und der Oeffentlichkeit das vor-
liegende Material unterbreiten.
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30. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. Juni 1923

Mutmaßlich geplanter Sprengstoffanschlag durch Verhaftungen in Ohligs vereitelt.

       -ab-  Ohligs, 30. Juni. Ueber zwei Zentner Dynamit be-
schlagnahmt wurden in der Nacht zum Donnerstag in Ohligs.
Wegen des Verdachtes des Diebstahles nahm die Polizei drei mit
dem Spätzuge eingetroffene Leute fest, die schweres Gepäck tru-
gen. Bei der Durchsuchung desselben wurde festgestellt, daß es
große Mengen Dynamit enthielt. Von den Verhafteten wurde
erklärt, daß das Dynamit zur Sprengung der Neußer Rhein-
brücke bestimmt gewesen sei. Sie sagten weiter aus, daß sie
einem Sprengtrupp angehörten. Von den Franzosen verfolgt,
sei es ihnen gelungen, nach Hagen zu entkommen, wo sie den
Sprengstoff in Empfang genommen und nach Ohligs geschafft
hätten. Der britische Kreisoffizier ordnete die Ueberführung der
Verhafteten nach Köln an. In der Zwischenzeit war bereits ein
französischer General mit Gefolge in Ohligs erschienen, der die
Auslieferung verlangte. Diese ist bisher durch die britische Be-
hörde nicht erfolgt, vielmehr verlautet, daß die Leute sich vor
dem britischen Kriegsgericht wegen unerlaubtem Besitz von
Sprengstoffen zu verantworten haben. Die Verhafteten stammen
aus München, Hagen und einem kleinen westfälischen Ort. Sie
erklärten, dem rechten Flügel der deutschnationalen Partei anzu-
gehören und im vaterländischen Interesse gehandelt zu haben.

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11. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Mai 1923

Preisbildung in Zeiten starker Teuerung: Der „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte e. V. Solingen“ wirft der städtischen Preisprüfungsstelle vor, die Händler „zu Unrecht der Preistreiberei“ zu beschuldigen und öffentlichen „Druck […] auf die Gerichte auszuüben“, um willkürlich und „einseitig Verbraucherinteressen“ zu vertreten.  


                              Aus Stadt und Umgegend.
                                                                            Solingen, 11. Mai.
       Wieder ein Streit um die Solinger Preisprüfungsstelle.
       Der „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
e. V. Solingen“ hat kürzlich an die Handelskammer folgende Ein-
gabe gerichtet:
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5. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Zeitung 5. Mai 1923

Druck auf Einzelhändler: Der Solinger „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte“ beklagt, dass die Preisprüfungsstelle „durch öffentliche Kundgebungen in der Presse und durch Beschlüsse“ die Gerichte beeinflusse, um die Preise zu drücken. Der Einzelhandel verweist auf geltendes Recht und die beschränkten Möglichkeiten der Warenfinanzierung.

                     Aus dem Solinger Einzelhandel.
                                     Solingen, 5. Mai 1923.
         Der Geschäftsgang im Einzelhandel des Solinger In-
dustriebezirks steht seit mehr als Monatsfrist unter dem läh-
menden Einfluß der industriellen Wirtschaftskrise, die die
Ruhrbesetzung hervorgerufen hat. In einzelnen Branchen
des Einzelhandels kann man sogar von einem völligen Dar-
niederliegen des Geschäfts sprechen, daß nur zuweilen vor-
übergehend unterbrochen wurde, wenn plötzlich der Dollar-
kurs steigende Tendenz aufwies. Es ist nämlich eine
auffallende Erscheinung, daß nicht etwa bei steigendem
Markkurs eine Belebung des Einzelhandelsgeschäfts eintritt,
sondern umgekehrt beim plötzlichen Rückgang des Markwer-
tes, daß aber auch diese vermehrte Nachfrage sofort wieder
aufhört, sobald der erhöhte Dollarstand eine gewisse Be-
festigung erlangt hat. Nur wenn weitere Preissteigerungen
befürchtet werden, wird vermehrt gekauft, fallende Preise
bringen in dieser Zeit der schwankenden Kurse keine Bele-
bung des Geschäfts. Und das gilt nicht nur von den Wa-
ren, die man nicht eigentlich zu den allernotwendigsten Le-
bensbedürfnissen rechnen kann, sondern auch von den Ge-
genständen des täglichen Bedarfs. Auch selbst Preisherab-
setzungen bis unter Einkaufspreis bringen beim Stillstand
des Markkurses keine erhöhte Nachfrage – wir leben heute
eben in einer ganz verkehrten Welt. An einer starken Be-
lebung des Geschäfts bei anziehenden Preisen aber hat der
Einzelhandel gar kein Interesse, da das Risiko der Kurs-
schwankungen, das Fabrikant und Großhandel durch ihre
Verkaufs- und Zahlungsbedingungen völlig auf den Einzel-
händler abwälzen, noch von dritter Seite, vom Verbraucher
für ihn verstärkt wird und die Rechtsprechung dem Einzel-
händler die Einstellung des Wiederbeschaffungspreises als
Kalkulationsgrundlage noch immer verbietet.
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25. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. April 1923

Solinger Schneidwarenhersteller wegen Fälschung von „Gilette“-Rasierklingen verurteilt

          Gefälschte Gillettklingen!
       Der Kaufmann K. Niepenberg in Ohligs-
Merscheid, der Kaufmann Hans Schwarz
in Wald, der Händler Max Kratz in Wald
und der Kaufmann Friedrich Adolfs in Köln
sind bestraft worden, weil sie Rasierklingen mit
dem der Gillette Safety Razor Co., G. m.
b. H. in Hamburg geschützten Warenzeichen
„Gillette“ hergestellt haben.
       Die Richtigkeit der Abschrift der Urteils-
formel wird beglaubigt und die Rechtskraft
des Urteils bescheinigt.
       Ohligs, den 13. April 1923.
                gez[eichnet] Büttner, Justizobersekretär
          als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
      Für die Richtigkeit der Abschrift:
                                    Classen, Rechtsanwalt.
                Elberfeld, den 18. April 1923.

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16. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. März 1923

Das Urteil über den „in allen Solinger Kreisen“ bekannten „Schiebermax“ ist gesprochen. Max H. ergaunerte durch kriminelle Geschäfte ein Vermögen.

                                 Aus dem Gerichtssaal.
       Elberfeld, 16. März. Ein 3 Millionendiebstahl, der zum Nach-
teil der Solinger Firma Daniel P. verübt worden war, beschäftigte
gestern die Strafkammer beim Elberfelder Landgericht. Angeklagt
waren wegen Diebstahls die beiden jugendlichen Schlosser K. und
aus Solingen, wegen Verleitung zum Diebstahl bezw. Hehlerei
die Eheleute P. sowie der Althändler Max H. jr. aus Solingen.
Die Verhandlung ergab, daß die jungen Leute von der Ehefrau
zum Diebstahl von Messing im damaligen Werte von 3 Milli-
onen verleitet worden sind. Der Ehemann P. sowie H. haben das
gestohlene Metall dann weit unter dem tatsächlichen Wert gekauft,
bezw. verkauft. Entgegen den früheren Aussagen bemerkten die
Hauptangeklagten in der Verhandlung, daß sie einen bedeutend
erhöhten Preis bezahlt hätten, wie sie bei der Polizei angegeben
haben. Es bestand daher die Vermutung, daß beide im Gefängnis
Gelegenheit gefunden haben, sich gegenseitig zu verständigen und
zu entlasten. Nach langer Verhandlung verurteilte das Gericht
die Angeklagten Eheleute P. und Max H. wegen Verleitung zum
Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei zu je einem Jahre Zucht-
haus. K. und K. erhielten ein Jahr Gefängnis, worauf die Unter-
suchungshaft angerecht [sic!] wurde. Der Andrang der Zuhörer zu dem
Prozeß war aus Solingen überaus stark. Der Sitzungssaal und
die Korridore des Gerichtsgebäudes konnten die Schaulustigen
kaum fassen. – Der Angeklagte H. war unter dem Namen
„Schiebermax“ in allen Solinger Kreisen bekannt[.] Er hatte es
durch umfangreiche Spekulationen und Schiebungen in den Nach-
kriegsjahren zu einem großen Vermögen gebracht, welches er aber
in verhältnismäßig kurzer Zeit durchbrachte.

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2. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1923

Verhaltensregeln für Arbeiter bei Kurzarbeit und Betriebsschließungen

                     Arbeiter, aufgepaßt!
   In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß Unternehmer dazu über-
gehen, ihre Betriebe kurzerhand zu schließen oder verkürzt arbeiten zu
lassen. Leider fallen viele Kollegen auf diesen Leim herein. Wir er-
suchen alle Kollegen, dies Ansinnen der Fabrikanten rundweg ab-
zulehnen. Es kommt nur der gesetzmäßige Weg in Frage. Nach
demselben ist der Unternehmer verpflichtet, bei Arbeitsmangel zunächst
die vorhandene Arbeit zu strecken. Diese Arbeitsstreckung muß
14 Tage vorher an deutlich sichtbarer Stelle bekannt gemacht werden.
Ist dies geschehen und wird weniger wie 24 Stunden wöchentlich
gearbeitet, so können erst Kündigungen vorgenommen werden.
   Wo entgegengesetzt gehandelt wird, sollen die Kollegen das Ge-
werbegericht anrufen. Am besten setzt man sich in diesem Falle
mit der Organisation vorher in Verbindung.
   Die Betriebsräte sollen bei allen Kündigungen wegen Ar-
beitsstreckungen usw. sofort laut § 84 des Betriebsrätegesetzes den
Schlichtungsausschuß anrufen. In allen Fällen
sofort die Organisation benachrichtigen.
   Die von den Unternehmern gemachte Bemerkung, daß in diesen
Fällen „höhere Gewalt“ vorliegt, trifft nicht zu. Die Folgen
der Ruhrbesetzung, Ausfall der Kohlen- und Kokslieferungen, keine
Versandmöglichkeit usw., waren bei Beginn der Ruhrbesetzung voraus-
zusehen. Diesen Standpunkt vertreten nicht nur wir, sondern sämt-
liche Juristen, auch die der Arbeitgeber.