Schlagwort-Archive: Gemeindefinanzen

15. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 924 „Gemeindeverwaltung“ 1901-1928

In einem Vermerk wird auf die „traurigen Finanzverhältnisse“ in der Gemeinde Sieglar aufmerksam gemacht. Es soll sparsam mit Ressourcen umgegangen werden und unnötige Telefonate sind zu vermeiden.

Abtlg I                     Sieglar, den 15. Aug. 1923.

Nachdem nunmehr die Benutzung
des Telefons wieder freigegeben worden
ist, erachte ich es als mit Rücksicht auf die
ungemein traurigen Finanzverhältnisse und
zur Erziehung einer größtmöglichsten Sparsam-
keit im Verwaltungsbetrieb, als meine
Pflicht, erneut darauf hinzuweisen, daß jede
unnötige Benutzung des Telefons, insbesondere
die Erledigung belangloser Sachen unbedingt
zu unterbleiben hat. Sodann ist erneut darauf
aufmerksam zu machen, daß Privatgespräche
während der Dienstzeit grundsätzlich verboten sind.
Als Leiter der Rechnungsabteilung muß ich mir,
wie dies bereits früher durch Herrn Brgmstr. Lindlau
angeordnet war, die eine Nachprüfung der Tele-
fongespräche sowie auch der zur Abrechnung kom-
menden Gesprächzettel, vorbehalten.

                                                   Haas
                                                Verw. Assistent.

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11. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Juli 1923

Fortsetzung des Artikels vom 7. Juli 1923

Die von den Gemeinden eingenommenen Steuern sind so gering, dass sie für die Erledigung ihrer Aufgaben auf Reichszuschüsse angewiesen sind. Die „Möglichkeit einer finanziellen Selbstverwaltung“ der Kommunen ist damit eingeschränkt, denn das Reich legt die Bedingungen für die Auszahlung von Zuschüssen fest.

                   Die Finanzwirtschaft der Gemeinden
                           in Gegenwart und Zukunft.
                Von Oberbürgermeister Dr. Külz, M. d. R.
                                           (Schluß.)
       Da die steuerlichen Zuweisungen und steuerlichen Möglich-
keiten völlig ungenügend waren und sind, werden vom Reich
darüber hinaus Dotationen in Form von Besoldungszuschüssen
gegeben. Die seit November vorigen Jahres in Gestalt von Vor-
schüssen geleisteten Zahlungen sind jetzt in feste Zuschüsse ver-
wandelt worden. Die Länder erhalten für sich und ihre Gemein-
den Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent der Mehraufwendungen,
die für die Erhöhungen der Beamtengehälter, der Versorgungs-
bezüge der Ruhegehaltsempfänger, der Wartegeldempfänger und
der Beamtenhinterbliebenen sowie der Vergütungen der Ange-
stellten seit dem 1. Januar 1921 erwachsen. Beamte und Ange-
stellte der Verwaltungen der werbenden Betriebe bleiben außer
Betracht; Sparkassen gelten nicht als werbende Betriebe. Ver-
gütungen für Arbeiter, auch soweit sie nicht zu den Betriebs-
verwaltungen gehören, werden also nicht gewährt. Aber auch
Beamte und Angestellte, die über den Stand vom 1. April 1922
hinzugekommen sind, werden bei den Zuschüssen nicht berücksichtigt.
Da dieser Sperrtermin in der Praxis zu den ungeheuerlichsten
Folgen führen mußte, hat man seine starre Handhabung durch
Ausnahmen durchbrochen, und zwar im Interesse der Weiterent-
wicklung kultureller Einrichtungen und bei Zuweisung neuer
Aufgaben.
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7. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. Juli 1923

Zu den Folgen der Inflation für die Finanzen der Gemeinden äußert sich der Oberbürgermeister von Dresden, Dr. Wilhelm Külz.

                           Aus Stadt und Umgegend.
                                                        * Solingen, 7. Juli.
                  Die Finanzwirtschaft der Gemeinden
                           in Gegenwart und Zukunft.
               Von Oberbürgermeister Dr. Külz, M. d. R.
       Für die finanziellen Erschütterungen der Gemeindefinanzen macht
man im allgemeinen ausschließlich das Reich verantwortlich, das aus
äußerstem Selbsterhaltungstrieb heraus der kommunalen Selbstver-
waltung ihr Kernstück, die finanzielle Selbsterhaltung, entzog. So
schwer die Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechtes der Ge-
meinden durch das Vorgehen des Reiches auch sind, in mindestens
gleich starker Weise übt ein zweites Moment seine zerrüttende Wirkung
auf die Gemeindefinanzen aus, d. i. die steigende Geldentwertung.
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14. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 294 „Protokollbuch Finanzkommission“ 1919-1926, S. 147

Die Troisdorfer Finanzkommission ist nicht beschlussfähig und kann seine Sitzung vom 11. Juni nicht fortführen. Die Vorberatung der Haushaltspläne wird verschoben.

                                        Verhandelt wie vor, am 14. Juni 1923.
Anwesend
Hagen
Beigeordneter
als Vorsitzender
Huber
Kutzner
Schüthuth

Zur Fortsetzung der Tagesordnung
vom 11. Juni 1923 hatte sich heute die
Finanzkommission wie neben-
stehend angegeben versammelt.
Die Finanzkommission war
nicht beschlußfähig. Da eine
Vorberatung notwendig ist,
soll eine Beratung erst nach
der nächsten Sitzung stattf des
Gemeinderates stattfinden und
mit der Vorberatung der Haus-
haltspläne verbunden werden.

Vorgel. gen. & unterschr.
Kutzner Huber Schüthuth

9. April 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 294 „Protokollbuch Finanzkommission“ 1919-1926, S. 137-141

Die Troisdorfer Finanzkommission beschließt in der Sitzung die Vorlage des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1923 zu verschieben. Eine Lohnerhöhung wird für den Totengräber beschlossen.

Verhandelt,
Troisdorf, den 9. April 1923

Anwesend
Klev
Bürgermeister
und die
Mitglieder
Huber

Kutzner
Mannstädt
Schneider
Schüthuth

Auf Einladung vom 5. d. Mts. versammelte
sich die Kommission, wie nebenstehend
angegeben, zur Erledigung folgender
                       Tagesordnung
1) Antrag der Stierhalter auf Erhöhung

der Vergütung um den 100fachen Betrag
rückwirkend.
2) Niederschlagung uneinziehbarer
Beträge an Gas- und Wassergeld
3) Erhöhung der Pauschalvergütung für
die Medicinaluntersuchungen.
4) Versicherung des Gemeindewaldes.
5) Antrag des Ignaz Klein auf Befreiung
von der Zahlung der Hundesteuer.
6) Ueberführung der Dauerangestellten
in ein Beamtenverhältnis.
7) Anderweitige Festsetzungen des Wertes
der freien Wohnung und sonstiger Be-
züge verschiedener Gemeindebeamten.
8) Hinausschiebung der Festsetzung der
Haushaltspläne für 1923.
9) Abänderung älterer Ortsbestimm-
ungen.
10) Antrag des Arztes Dr. Welter auf
Zulassung als Armen- und Schularzt.
11) Antrag des Beamtenausschusses auf
Abänderung der Ortsbestimmungen
betr. Anstellung, Besoldung und Ver-
sorgung der Gemeindebeamten.
                       Zu 1
Vorgeschlagen wird, den Stier-

besitzern Hagen Franz und
Wilhelm Lohmar vom 1. Oktober
1922 ab eine jährliche Vergütung
                                                          von

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14. März 1923

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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Stadt Wald W 663, Kreditantrag 14. März 1923

Die aktuelle Finanznot der Stadt Wald: Trotz der ausführlich beschriebenen „günstigen Vermögenslage“ benötigt die Kommune einen Kredit von 200 Millionen Mark, um ihre Verbindlichkeiten bedienen zu können.

-Seite 1-

Abt. II.                     

Antrag auf Gewährung eines Landeskre-
dits von 200 000 000 M[ar]k.
                     –
Verfügung vom 8. März cr. I. D.
               2305/06.
                     –

       Wald, den 14. März 1923.
1) An den Herrn
            Reg[ierungs]präs[identen]
                                     in D[üssel]dorf.

[unleserlich]

       Unterm 2. und 12. März d[iese]s J[ahre]s
habe ich die außerordentliche finanz-
zielle Notlage der Stadtgemeinde Wald
eingehend geschildert und eine regie-
rungsseitige Unterstützung beantragt.
Insbesondere ist von mir hervorgehoben
worden, daß die eigenen Betriebsmittel
der Stadtkasse längst erschöpft sind
und die Gemeinde in nächster Zeit ihre
Verbindlichkeiten zu erfüllen nicht mehr
in der Lage sein wird.
       Hervorgerufen wird dieser Geld-
mangel dadurch, daß
1. für die Veranlagung der verbliebenen
    wichtigsten Gemeindesteuern (der
    Gewerbesteuer) die Erträge aus 1921
    zu Grunde gelegt werden, demzufolge
    auch die wiederholten Nachtragsumla-
    gen bei weitem nicht soviel ein-
    bringen, um bei der ungeheueren Mark-
    entwertung auch nur annährend den
    Aufgaben der Stadt gerecht werden zu
    können.
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16. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 328 „Gemeindekasse“ 1917-1937, Bl. 5

Gemeinderentmeister Philipp Heller erinnert den Troisdorfer Bürgermeister Klev an ein Schreiben aus dem vorigen Jahr und bittet um baldige Erledigung in der Angelegenheit Geschäftszimmer der Gemeindekasse.

Geschäftszimmer der Gemeindekasse
betreffend.

Herrn Bürgermeister
Troisdorf.

Troisdorf, den 16. Januar 1923.

Am 29. Aug. vor. Jhrs. stellte ich den nebenbezeichneten An-
trag, welchen ich Ihnen auch gestern mündlich
vorrechnete, da ich bi bisher bin ich leider von Ihnen
ohne jeden Bescheid geblieben bin, muß ich

heute Sie nun um, eine baldige schriftliche und be-
st… Erklärung über die Angelegenheit
bitten.
Sie sagten mir gestern, daß Sie wegen der
… in der Finanzkommission sprechen wollten.
Ich bitte Sie hierdoch davon abzusehen.

                          Heller, Gemeinderentmeister.