Schlagwort-Archive: Geldmangel

27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Vereinbarung 27. Dezember 1923

Die Stadtoberhäupter des Solinger Industriegebietes vereinbaren die gegenseitige Annahme des von ihnen ausgegebenen Notgeldes.

                Sitzung am 27. Dezember 1923.

Anwesend waren die Herren:
Oberbürgermeister Dicke, Bürgermeister Sauerbrey, Bartlau, Seynsche
und Pohlig.

       Durch das Fehlen von wertbeständigen gesetzlichen Zahlungs-
mitteln kommen die Gemeinden mehr oder weniger in Verlegenheit.
Um die Schwierigkeiten, die sich im wirtschaftlichen Leben scharf
fühlbar machen würden, zu beseitigen, wird empfohlen, folgendes Abkommen
für die Städte Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid zu treffen:
       Das Notgeld der genannten Städte wird nach wie vor bei den
städtischen Kassen angenommen und zwar bis auf weiteres. In Aussicht ge-
nommen ist, dass bis zum 31. März 1924 dieser gegenseitige Austausch
stattfinden kann, in der Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt den Städ-
ten wertbeständige Zahlungsmittel durch Vermittlung der Landesbank
beschafft werden können. Damit eine gegenseitige Zinsberechnung vermie-
den wird, findet der Austausch des städtischen Notgeldes von Stadt zu
Stadt in möglichst kurzen Zeiträumen statt. Von diesem Abkommen kann je-
de Stadt jeder Zeit zurücktreten.
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12. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Dezember 1923

Hilfsmaßnahmen für die notleidende Bevölkerung in Gräfrath

Gräfrath, 11. Dez[ember]. Die Not der Gemeinde Gräfrath. In der
letzten Sitzung der vereinigten Finanz- und Verwaltungsausschüsse
gab der Bürgermeister über die Verhältnisse der Stadt und die
durch die Not der Zeit erforderlich gewordenen Maßnahmen ein-
gehende Aufklärung. Zu Beginn seiner Ausführungen wies er
auf die Tatsache hin, daß, wie auch in anderen Städten, der
finanzielle Zusammenbruch Gräfraths gegeben sei, wenn nicht aus
Kredit- oder Anleihemitteln oder erheblichen Steuern der Ge-
meinde Geld zugeführt wird. Infolge der Stillegung der Noten-
pressen sind die Gemeinden, die ihren Finanzbedarf in der Haupt-
sache durch die Notenpresse gedeckt haben, heute in die größten
Schwierigkeiten hineingeraten. Die Deckung des Notgeldes wird
bei seinem Aufruf in vielen Fällen kaum möglich gemacht werden
können. Anders liegen hier die Verhältnisse in Gräfrath, das
infolge seiner Einstellung zu dieser Frage in Schwierigkeiten nicht
kommen kann. Die ausgegebenen rund 25 Billionen Notgeld der
Stadt einzulösen, macht keinerlei Sorgen. Auf die von der Stadt-
verordnetenversammlung vor kurzem zur Milderung der Notstände
beschlossene Anleihe von 100 Billiarden Mark sind 44 Billiarden
Mark aufgebracht worden, mit der Unterbringung des Restes ist
die Verwaltung augenblicklich beschäftigt. Die Knappheit auf dem
Geldmarkt macht hierbei äußerste Schwierigkeiten. Infolge der
geringen Erwerbslosenunterstützung ist der Finanzbedarf beim
Wohlfahrtsamt heute äußerst erheblich, da neben den Wohlfahrts-
unterstützungsempfängern auch den bedürftigen Erwerbslosen ge-
holfen werden muß. Durch die von der Industrie eingeleitete
Aktion wird den Erwerbslosen zum Teil geholfen, da die Lebens-
mittel zu Preisen abgegeben werden, die erheblich unter den
Tagespreisen liegen. Weiter hilft die Stadt aus ihren Mitteln
durch die Volksküche, die in den nächsten Tagen noch erheblich
vergrößert wird, da noch eine Feldküche angekauft ist. Die Ab-
gabe von Brot, Kartoffeln und Brennstoffen an die Bedürftigen
hat ebenfalls eingesetzt, und der Schuhreparaturen ist dadurch ge-
dacht worden, daß mit den erwerbslosen Schuhmachern ein Ab-
kommen getroffen ist, wonach sie zu Selbstkostenpreisen die Repa-
raturen ausführen. Die Not in den Kreisen unserer Bevölkerung
erhellt daraus, daß in den letzten Sitzungen des Unterstützungs-
ausschusses einige hundert Anträge auf Bewilligung von Schuhen
vorlagen. Etwa fünfzig Paar haben bewilligt werden müssen,
die in der nächsten Zeit abgegeben werden. Bei dem Ernst der
Lage wird es notwendig sein, auf allen Gebieten äußerste Spar-
samkeit eintreten zu lassen. In den nächsten Tagen werden sich
die für die verschiedensten Zwecke eingesetzten Ausschüsse mit der
Frage zu beschäftigen haben, wo gespart werden kann. So hart
diese Tatsache ist, so ist die Ausführung dieser Sparmaßnahmen
nicht zu umgehen, wenn man vermeiden will, daß sich andere
Stellen mit dem Abbau auf allen Gebieten beschäftigen.


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30. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923

Solingens Oberbürgermeister August Dicke steht unter Handlungsdruck: Eine neue Verordnung der Reichsregierung, wonach die Reichsbank und ihre Nebenstellen kein städtisches Notgeld mehr annehmen, bringt die Stadt Solingen in Zahlungsschwierigkeiten.

     Notgelddruck und Finanzlage der Stadt Solingen.
Flucht des Oberbürgermeisters an die Oeffentlichkeit. – Vorbereitende Aus-
  sprache über die Gewerbesteuervorlage. – Der Streit um die Staffelung.


       Vor Eintritt in die Beratung der als einziger Punkt auf der
Tagesordnung stehenden Umstellung der Gewerbe- und Grundsteuer
auf Goldmark machte Oberbürgermeister Dicke längere Aus-
führungen über die finanzielle Lage der Stadt. Er knüpfte dabei
an die bekannte Verordnung an, nach der die Reichsbank und ihre
Nebenstellen die Annahme und Einlösung städtischen Notgeldes
vom 26. November an ablehnen. Mehrfache Bemühungen von Ver-
tretern des besetzten Gebietes hätten es nicht vermocht, die Reichs-
bank von ihrem Beschluß abzubringen. Die Stadt Solingen stehe
daher plötzlich ohne Zahlungsmittel da, die sie außerhalb des
eigenen Bezirkes verwerten könne. Da des ferneren ihre ganzen
Einnahmen fast ausschließlich durch den Notgelddruck gedeckt worden
seien und nur hätten gedeckt werden können, weil die Steuer-
einnahmen so gut wie nichts bedeuteten, sei auch die Einnahme-
quelle mit einem Mal verstopft und es müßte nun ein Weg ge-
funden werden, auf dem neue Einnahmen erzielt werden können,
um den Zahlungsverkehr nicht unterbrechen zu lassen. Verausgabt
seien insgesamt an städtischem Notgeld 618 Billiarden Mark. Von
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17. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. November 1923

Die Händler werden nur wenig von ihren Vorräten los, da die Kundschaft nicht zahlen kann und „mit leeren Körben und Taschen“ den Markt verlassen.  

     –ab– Auf dem heutigen Wochenmarkt machte sich die abnehmende
Kaufkraft infolge der fortschreitenden Geldentwertung und die große
Arbeitslosigkeit stark bemerkbar. Es waren reichliche Bestände be-
sonders in Kohlgemüse und Zwiebel angefahren. Der Absatz war
aber recht stockend, sodaß gegen Mittag auf den meisten Ständen noch
große Vorräte vorhanden waren. Viele erschienene Hausfrauen waren
nicht in der Lage, die Preise zu erschwingen und zogen mit leeren
Körben und Taschen ab. Gekauft wurde nur das unbedingt notwendige.
Daß diese Verhältnisse sowohl für Geschäftsleute wie auch für Ver-
braucher recht ungesund sind, braucht wohl nicht näher betont zu
werden. Eine Besserung der Lage ist aber in absehbarer Zeit kaum
zu erwarten. – Die Preise auf dem Markt stellten sich wie folgt
(in Milliarden): Rotkohl 100, Krauskohl 60, Weißkohl 60-100, Zwiebel
140, Möhren 50-60, Rüben 40, Runkelrüben 30, kleine Winteräpfel
300, Kastanien 500, Weintrauben 1 Billion. Fische waren genügend
vorhanden, fanden aber ebenfalls nur schwachen Absatz. Schellfisch
kostete 300-500, Bratfisch 300 Milliarden.


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12. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Bericht 12. Oktober 1923

Als Folge der „Massendemonstrationen der Erwerbslosen“ in Wald werden von der Stadtverwaltung Lebensmittelgutscheine an die Erwerbslosen ausgegeben.

Wald, den 12. Okt[ober] 1923.

         Die gerade in den letzten Tagen ausserordentlich gestiege-
ne Teuerung hat, wie schon in den Nachbargemeinden Ohligs und
Solingen, auch im Laufe des gestrigen Tages in Wald zu Massende-
monstrationen der Erwerbslosen geführt. Die Erwerbslosen lehnten
die Inempfangnahme der zur Zahlung bereitgestellten Unterstützungs-
beträge auf Grund der von uns gestern mitgeteilten Erhöhungen
der Unterstützungssätze mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der
[Reichs]beträge ab. Sie verlangten vielmehr Auszahlung entsprechend der
für die Solinger Erwerbslosen von der Stadt Solingen durchgeführ-
ten besonderen Aktion. Grosse Erwerbslosenmassen umlagerten den
ganzen Vormittag hindurch das Rathaus, wo in Abwesenheit des Bür-
germeisters der Beigeordnete Lange mit den Vertretern der Erwerbs-
losen, insbesondere auch mit einer Deputation der Frauen der Er-
werbslosen, verhandelte. Mit Rücksicht auf den Mangel an Geld-
zeichen und auch einem Wunsche der Erwerbslosen entsprechend, kam
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1. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 1. Oktober 1923

Der Regierungspräsident lehnt den Antrag der Stadt Ohligs auf Ausgabe weiteren Stadtnotgelds ab.

Der Regierungs-Präsident.     Düsseldorf, den 1. Oktober 1923.
  I. D. N[ummer]o 11119.            Postfach.

          Die Genehmigung zur weiteren Ausgabe von Notgeld
wird nicht erteilt, da der Kreis in der Lage ist, den Bedarf zu
decken.
          Ich ersuche gemäss meiner Verfügung vom 16. August
1923 – I D 9130 – zu berichten, wieviel Notgeld ausgegeben und in
welcher Weise und Höhe sichergestellt ist.
                                                                     Im Auftrage:
                                                               gez[eichnet] Wever
                                                                     beglaubigt
An                                                                  Pfeiffer
    den Herrn Bürgermeister                    Reg. Su[?].
                       in
                             Ohligs.

1. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 1. Oktober 1923

Die Stadt Ohligs sieht sich gezwungen, entgegen den Anordnungen des Regierungspräsidenten und des Landrats weiteres Notgeld herstellen zu lassen.

    Bürgermeister                       Ohligs, den 1. Oktober 1923.
  der Stadt Ohligs
    Fernsprecher
Nr. 123, 124 und 125.

     J[ournal]-N[umme]r   III.
Betrifft: Ausgabe von Notgeld.
Bezug: Verf[ügun]g des Herrn Reg[ierungs-]Präs[identen] vom 16.8.23 I.D. 9130.
                    ”                 ”       ”              Landrat                                       ”    31.8.23 K.III.

                    Mit Bericht vom 20.9.1923 habe ich um die
                Genehmigung zur Ausgabe von 5 Billionen M[ar]k
                Notgeld der Stadt Ohligs gebeten. Mit diesem
                Betrage lässt sich die immer noch bestehende
                Knappheit an Zahlungsmitteln im allgemeinen
                Wirtschaftsleben bei weitem nicht beheben. Auch
                bleiben die Ursachen der Zahlungsschwierigkeiten
                der Stadt wie sie in dem Bericht vom 20.9.23
                angeführt sind, nicht allein unverändert beste-
                hen, sondern verschärfen sich viel mehr noch
                von Tag zu Tag.
                Der Not gehorchend ist eine Herstellung von
                zusammen 20 Billionen Mark in Auftrag gegeben
                worden.
                Zur Deckung des Betrages werde ich das Erfor-
                derliche veranlassen.
                Ich bitte die Genehmigung auf den Gesamtbetrag
                von 20 Billionen Mark in Scheinen bis zu
                500 000 000,— Mark ausdehnen zu wollen.
                                                                          In Vertretung.
An den Herrn                                             
Dr. Langhans.
  Regierungs-Präsidenten                  Beigeordneter.
    in Düsseldorf
durch den Herrn Landrat
     in Opladen.

28. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Rundschreiben 28. September 1923

Der Landrat des Kreises Solingen informiert: Die „weitere Ausgabe von Notgeld seitens der Gemeinden“ ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug staatlicher Finanzhilfen.

Der Landrat.             Opladen, den 28. September 1923.
     K. III.

          Der Kreis hat in der laufenden Woche die Nachfrage nach
Zahlungsmitteln glatt befriedigen können und wird auch für die kommende
Woche hierzu in der Lage sein. Dem Drängen einzelner Gemeinden folgend,
habe ich Ende voriger, Anfang dieser Woche mehreren Gemeinden die Be-
fürwortung zur begrenzten weiteren Notgeldherstellung zugesagt. Zur Be-
hebung der Zahlungsmittelnot ist das Drucken seitens der Gemeinden
jedoch keineswegs mehr erforderlich. Der Wirrwar [sic!] im Zahlungsmittelver-
kehr wird dadurch nur vergrössert. Zur Behebung der Kreditnot der Ge-
meinden darf die Notgeldherstellung nicht dienen. Hier muss auf anderem
Wege geholfen werden.
          Aus diesen Gründen muss ich die weitere Ausgabe
von Notgeld seitens der Gemeinden hiermit den mir vom Herrn Regierungs-Prä-
sidenten gegebenen Weisungen entsprechend untersagen. Etwaige Druck-
aufträge sind sofort zurückzuziehen. Noch vorhandene Bestände an Gemein-
denotgeld, das bisher nicht im Verkehr war, sind zurückzulegen, sie
dürfen nur ausgegeben werden, wenn wider Erwarten erneut dringender
Bedarf eintreten sollte und auch dann nur mit meiner Genehmigung. Diese
vorhandenen Bestände sind mir binnen 24 Stunden anzumelden.
          Den Gemeinden, die trotz des Verbots die weitere
Notgeldherstellung und Ausgabe nicht einstellen, solle auf Veranlassung
des Herrn Regierungs-Präsidenten nicht nur die weitere Kreditgewährung,
sondern auch die Zahlung der Besoldungszuschüsse seitens des Reichs
gesperrt werden.-
          Der Bedarf an Kreisnotgeld ist mir Donnerstag jeder
Woche für die folgende Woche in ungefährer Höhe telefonisch anzugeben;
ausserdem ist der tatsächliche Bedarf in der betreffenden Woche min-
destens einen, möglichst zwei Tage vor dem Bedarf telefonisch mitzu-
teilen. (Telefon Opladen 55, Verw[altungs] Oberinspektor Voos). Die Abgabe von
Kreisnotgeld auf Vorschuss ohne Deckung widerspricht den Bestimmungen
und kann deshalb nicht erfolgen.
                                          gez[eichnet] V. Windheim

22. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. September 1923

Kehrtwende des Vereins für Kleinhandel, Handwerk und Gewerbe in Wald: Not- und Lohnschecks werden nun doch wieder vom Handel angenommen. Hat auch die unglückliche Platzierung der Bekanntmachung im Solinger Tageblatt vom 20. September 1923 unter dem patriotischen Aufruf des Landrats zu einem Umdenken des Vereins geführt?

                    Aus dem Landkreise Solingen.
    Wald, 22. Sept[ember]. Der Handel nimmt doch wieder Notschecks und
Lohnschecks an. Der Verein für Kleinhandel, Handwerk und Ge-
werbe in Wald schreibt uns, daß nach Aufgabe seiner Bekanntmachung,
wonach Notgeld privater Firmen sowie Not- bzw. Lohnschecks nicht
mehr als Zahlungsmittel angenommen würden, sich die Verhältnisse
bez[ü]gl[ich] der Beschaffung von Bargeldmitteln plötzlich wieder so ver-
schärft haben, daß der Verein sich gezwungen sieht, seinen Mitgliedern
dringend zu empfehlen, bis auf Weiteres doch noch die vorgenannten
Zahlmittel an Zahlungsstatt anzunehmen. Den einheimischen Firmen
sei es in der laufenden Lohnwoche unmöglich, ohne diese Notbehelfe
die Arbeiter und Angestellten zu entlöhnen. Hierauf müsse jeder
Geschäftsinhaber Rücksicht nehmen. Sobald wieder ausreichend Zah-
lungsmittel vorhanden seien, werde der Verein für Kleinhandel seine
Mitglieder entsprechend unterrichten.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 22. September 1923

20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923

In Solingen herrscht akuter Mangel an Zahlungsmitteln.

      Ꙩ  Ein plötzlicher Mangel an Geldscheinen ist in diesen Tagen
dadurch eingetreten, daß große Geldsendungen, die die Reichsbank
erwartete, nicht eingetroffen sind. Das ist deswegen unerfreulich,
als heute und morgen große Lohn- und Gehaltszahlungen fällig
sind. Es wird daher notwendig sein, daß in diesen Tagen in der
Geschäftswelt alle laufenden Stadtgeldscheine der Notgemeinschaft
in Zahlung genommen werden, damit keine Schwierigkeiten ein-
treten. Auch der Arbeitgeberverband läßt die Geschäftswelt da-
rauf aufmerksam machen, daß es aus den angegebenen Gründen
gerade in diesen Tagen nicht zweckmäßig wäre, Geldscheine zurück-
zuweisen. Die Herstellung städtischen Notgeldes ist aus dem gleich-
chen Grunde beschleunigt worden.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 20. September 1923