Schlagwort-Archive: Geldannahme

23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. November 1923

Die Kassen der Reichsbank nehmen kein städtisches Notgeld mehr an.

                                Aus Stadt und Umgegend.
                                                              Solingen, 23. November.
               Maßnahmen der Reichsbank gegen das Notgeld.
       –wtb– Die Reichsbankleitung hat ihre sämtlichen Haupt- und
Nebenkassen angewiesen, die Annahme von Notgeld jeder Art an ihren
Kassen einzustellen, und zwar schon von Donnerstag früh an. Für
Köln und das besetzte Gebiet wird, wie wir hören, die Annahme noch
bis Samstag zulässig sein. Diese Maßnahme der Reichsbank bezieht
sich auch auf Notgeld von Städten und Gemeinden. Mit der Reichs-
bahn schweben wegen des von ihr ansgegebenen [sic!] Notgeldes noch Ver-
handlungen. Voraussichtlich wird auch für das Reichsbahnnotgeld noch
eine gewisse Frist bis zur Einstellung der Annahme festgesetzt werden.
       Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß die Umlauffähigkeit des Not-
geldes an sich durch die Maßnahme der Reichsbank nicht beeinträch-
tigt wird. Die Ausgabe von Notgeld ist bekanntlich gestattet und
gültig, soweit sie unter Befolgung der gesetzlichen Vorschriften hin-
sichtlich der Deckung usw. erfolgt ist. Lediglich die Kassen der Reichs-
bank verweigern künftig die Annahme. Für die Einlösung haftet ver-
ständlich nach wie vor die Stelle, die das Notgeld ausgegeben hat.
Es ist also kein Grund für Beunruhigung für die im Besitz von Not-
geld befindlichen Personen vorhanden, und vor allem keine Ursache,
einen Ansturm auf die notgeldausgebenden Stellen zu veranstalten.
Immerhin dürfte der Schritt der Reichsbank zur Folge haben, daß
alsbald eine Einschränkung des Notgeldumlaufs durch Rückfluß an
die ausgebenden Stellen einsetzt, was besonders im Interesse der
Währungsumstellung begrüßt werden muß. Die starke Verbreitung
des Notgeldes müßte selbstverständlich überaus schädlich und inflatio-
nistisch wirken, zumal, wenn die Deckungsvorschrift nicht genügend be-
folgt wurde. Zu wünschen ist jedoch, daß Hand in Hand mit dem all-
mählichen Zurückströmen des Notgeldes und der Einschränkung des
Notendruckes eine möglichst rasche Versorgung des Verkehrs mit dem
neuen wertbeständigen Zahlungsmittel geht, damit eine neue
Zahlungsmittelknappheit vermieden wird.
                                              *          *          *


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19. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. November 1923

Stadt Köln sichert Annahme des wertbeständigen Solinger Notgeldes zu

      Ꙩ  Annahme des wertbeständigen Solinger Notgeldes in Köln.
Es ist für die Solinger Bürgerschaft von Wichtigkeit zu erfahren, daß
die Stadt Köln die Annahme des wertbeständigen Geldes des Land-
kreises Solingen an allen Kölner Kassen zugesichert hat. Damit werden
die Uebelstände beseitigt, die man mit dem bisherigen Solinger Not-
geld in Köln gemacht hat.

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6. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. November 1923

Notgeldannahme: Solinger Finanzamt lehnt Düsseldorfer Stadtgeld ab
     
     
Ꙩ  Abweisung gültigen Notgeldes durch das Finanzamt. Wie
uns aus unserem Leserkreise mitgeteilt wird, weist das hiesige
Finanzamt eine ganze Reihe auswärtiger Notgeldscheine bei der
Begleichung von Steuerschulden zurück. Soweit das Notgeld ent-
legener Gemeinden in Frage kommt, läßt sich dieses Verhalten
verstehen. Unangebracht ist es jedoch, wenn das Finanzamt auch
Notgeld mit dem Aufdruck „Umlauffähig im ganzen altbesetzten
Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf“ zurückweist, was dieser
Tage der Fall gewesen ist. Es handelt sich um Scheine der Stadt
Düsseldorf. Es ist ja nicht ausgeschlossen, daß es sich bei dieser
Zurückweisung um ein Versehen handelt. Es liegt jedoch im
Interesse einer geregelten Steuerzahlung, daß das Amt die hier
aufgestellte Frage bald klarstellt.

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9. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. Oktober 1923

Geldannahme: Notgeld der Stadt und des Kreises Solingen, gültig im ganzen Regierungsbezirk Düsseldorf durch Verordnung der Interalliierten Rheinlandkommission.

      Regelung des Notgeldverkehrs und der Notgeldausgabe
durch die Rheinlandkommission. Die Notgeldfrage, die so lange
die Gemüter bewegt hat, soll nunmehr eine durchgreifende Rege-
lung erfahren, und zwar durch eine Verordnung der interalli-
ierten Rheinlandkommission. Diese Verordnung liegt auch der
Solinger Stadtverwaltung seit etwa acht Tagen vor und besagt
im wesentlichen, daß z. B. im Regierungsbezirk Düsseldorf
nur bestimmte Städte, Kreise und Körperschaften (Firmen) zur
Ausgabe von Notgeld berechtigt sind, daß aber deren Notgeld
im ganzen Regierungsbezirk Düsseldorf, soweit er besetzt ist,
umlaufsfähig ist. Die Gültigkeitsfrist für bereits ausgegebenes,
auch für aufgerufenes Notgeld wird nach der Verordnung bis
zum 1. April 1924 verlängert. Berechtigt zur Ausgabe von Not-
geld sollen sein die Städte: Krefeld, Neuß, M[önchen]-Gladbach,
Rheydt, Düsseldorf-Oberkassel, Solingen; die Kreise:
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8. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Oktober 1923

Die Stadt Solingen hat eine Umtauschstelle für ortsfremdes Stadtgeld eingerichtet.

           Die Notgeld-Umtauschstelle bei der Stadthalle,
die wir seit gut einer Woche immer wieder mit guten Gründen
gefordert haben, ist jetzt geschaffen. Und die Stadtverwaltung, die bis
vor einigen Tagen sich nur ungern und widerstrebend mit dem Ge-
danken befaßte, fühlt sich heute veranlaßt, von sich aus die Bürger-
schaft auf die Einrichtung der Stelle aufmerksam zu machen. Wir
buchen diesen Sinneswechsel nicht nur als einen Erfolg unserer fort-
laufenden Bemühungen, sondern auch als einen Sieg der Vernunft
und des Pflichtbewußtseins über die Trägheitsgesetze, denen büro-
kratische Verwaltungsapparate nun einmal unterworfen sind. Wir
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2. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 2. Oktober 1923

Verweigerung der Annahme ortsfremden Notgelds durch den Einzelhandel: Einkaufende Hausfrauen bleiben auf ihrem Geld sitzen und müssen „mit leeren Körben“ nach Hause gehen.

     Ein Ausweg aus der Notgeld-Not. In der gestrigen Ausgabe
des „Solinger Tageblattes“ machten wir Mitteilung von der Annahme-
verweigerung auswärtigen Notgeldes durch den Lebensmittel-Einzel-
handel. Am heutigen Morgen erschienen auf unserer Redaktion die
ersten Hausfrauen, die zum Lebensmitteleinkauf in die Stadt gegangen
waren, aber mit leeren Körben wieder fortgeschickt wurden, weil sie
z[um] T[eil] kein Geld aus den 5 Gemeinden des oberen Kreises und des
Reiches, sondern nur noch Scheine aus den benachbarten Städten be-
saßen, die ja auf Grund der bisherigen Regelung im hiesigen Bezirk
Umlaufsfähigkeit besaßen. Damit ist die erwartete akute Sachlage ge-
schaffen, und es ist nunmehr eine der vornehmsten Aufgaben der Ge-
meindebehörde, helfend und vermittelnd einzugreifen, und sie ist u[nseres] E[rachtens]
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1. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. Oktober 1923

Die Akzeptanz fremden Stadtgeldes scheitert auch an der „jämmerlichen Notgeldpolitik“ von Städten wie Solingen, die einen „Austausch sogar bewußt sabotiert“ haben.

       Das Ende der Notgeldgemeinschaft bedeutet eine Mitteilung,
um deren Veröffentlichung wir von seiten des Lebensmitteleinzel-
handels gebeten werden. Danach erklärt sich der Einzelhandel außer-
stande, in Zukunft andere Notgeldscheine als die der Städte des
oberen Kreises Solingen, also der Gemeinden Solingen, Höhscheid,
Wald, Gräfrath und Ohligs, in Zahlung zu nehmen. Er begründet
diese Stellungnahme damit, daß die Banken dazu übergegangen seien,
bei Einzahlung aller anderen Scheine eine Gebühr in Höhe des
Portos für ihre Übersendung in die Heimatstadt zu erheben,
die der Einzelhandel nicht einseitig tragen könne. Die Bevöl-
kerung tut also gut, fremdes Geld möglichst nicht nach Solin-
gen hereinzubringen, da es erfahrungsgemäß nicht möglich ist,
irgend jemand zur Annahme dieses oder jenes Scheines zu zwingen.
Wir sehen den Tag kommen, an dem auch in Solingen nur noch
Solinger Notgeld neben dem Reichsgeld umlaufsfähig ist, wie es z.
B. in Köln schon seit Wochen der Fall ist. Das wäre dann ein Tag,
an dem die geradezu jämmerliche Notgeldpolitik der westlichen
Provinzen auch in Solingen mit aller Deutlichkeit erkannt würde.
Den größten Teil der Schuld an den unhaltbaren Zuständen tragen
die Städte, die auch über den dringendsten Bedarf hinaus Notgeld
zur Ausgabe gebracht, aber nicht fertig gebracht haben, sich über einen
gegenseitigen Austausch zu verständigen. Die Städte haben einen
solchen Austausch sogar bewußt sabotiert, indem sie – was auch in
Solingen der Fall ist, – eine dahin gehende Verfügung des Re-
gierungspräsidenten trotz mehrfacher Anfragen durch die Presse der
Bevölkerung einfach vorenthalten haben.

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22. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. September 1923

Kehrtwende des Vereins für Kleinhandel, Handwerk und Gewerbe in Wald: Not- und Lohnschecks werden nun doch wieder vom Handel angenommen. Hat auch die unglückliche Platzierung der Bekanntmachung im Solinger Tageblatt vom 20. September 1923 unter dem patriotischen Aufruf des Landrats zu einem Umdenken des Vereins geführt?

                    Aus dem Landkreise Solingen.
    Wald, 22. Sept[ember]. Der Handel nimmt doch wieder Notschecks und
Lohnschecks an. Der Verein für Kleinhandel, Handwerk und Ge-
werbe in Wald schreibt uns, daß nach Aufgabe seiner Bekanntmachung,
wonach Notgeld privater Firmen sowie Not- bzw. Lohnschecks nicht
mehr als Zahlungsmittel angenommen würden, sich die Verhältnisse
bez[ü]gl[ich] der Beschaffung von Bargeldmitteln plötzlich wieder so ver-
schärft haben, daß der Verein sich gezwungen sieht, seinen Mitgliedern
dringend zu empfehlen, bis auf Weiteres doch noch die vorgenannten
Zahlmittel an Zahlungsstatt anzunehmen. Den einheimischen Firmen
sei es in der laufenden Lohnwoche unmöglich, ohne diese Notbehelfe
die Arbeiter und Angestellten zu entlöhnen. Hierauf müsse jeder
Geschäftsinhaber Rücksicht nehmen. Sobald wieder ausreichend Zah-
lungsmittel vorhanden seien, werde der Verein für Kleinhandel seine
Mitglieder entsprechend unterrichten.

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20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923

Annahme von Notgeld im Kreis Solingen. Eine Entscheidung zwischen „vaterländischer Pflicht“ und wirtschaftlichen Erwägungen.

                                  Notgeld!
        Es ist vaterländische Pflicht eines jeden, durch
Entgegenkommen bei der Annahme des Notgeldes
einen völligen Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs zu
verhüten. Das Notgeld der nachstehend aufgeführten
Kreise und Gemeinden wird bei allen Gemeinden- und
Sparkassen des Kreises Solingen in Zahlung genommen:
        Landkreise: Solingen, Düsseldorf, Mettmann und
                              Lennep.
                Städte: Cöln, Düsseldorf, Solingen, Rem-
                              scheid, Elberfeld, Barmen, Duisburg,
                              Ohligs, Wald, Gräfrath, Höhscheid,
                              Opladen, Wiesdorf, Leichlingen, Bur-
                              scheid und Gemeinde Schlebusch.
        Es besteht für niemanden die geringste Veranlassung,
das Notgeld der genannten Verbände zurückzuweisen.
        Opladen, den 19. September 1923.
                                                             Der Landrat: Lucas.
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20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923

In Solingen herrscht akuter Mangel an Zahlungsmitteln.

      Ꙩ  Ein plötzlicher Mangel an Geldscheinen ist in diesen Tagen
dadurch eingetreten, daß große Geldsendungen, die die Reichsbank
erwartete, nicht eingetroffen sind. Das ist deswegen unerfreulich,
als heute und morgen große Lohn- und Gehaltszahlungen fällig
sind. Es wird daher notwendig sein, daß in diesen Tagen in der
Geschäftswelt alle laufenden Stadtgeldscheine der Notgemeinschaft
in Zahlung genommen werden, damit keine Schwierigkeiten ein-
treten. Auch der Arbeitgeberverband läßt die Geschäftswelt da-
rauf aufmerksam machen, daß es aus den angegebenen Gründen
gerade in diesen Tagen nicht zweckmäßig wäre, Geldscheine zurück-
zuweisen. Die Herstellung städtischen Notgeldes ist aus dem gleich-
chen Grunde beschleunigt worden.

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