Schlagwort-Archive: Geldannahme

29. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 29. Dezember 1923

Die Stadt Höhscheid tritt der Vereinbarung über die gegenseitige Annahme des von den Städten des Solinger Industriegebietes ausgegebenen Notgeldes bei.

Der Bürgermeister. 
                                                   Höhscheid, den 29. Dezember 1923.
Tageb[uch]-N[umme]r    


          Dem Abkommen vom 27. d[ieses] M[ona]ts betr[effend]
   weitere gegenseitige Annahme des Städte-
   Notgeldes wird beigetreten und dem Erlass   
   einer gemeinschaftlichen Bekanntmachung
   zugestimmt.
                     
                                     gez[eichnet] Pohlig.
                                         Begl[aubigt]
                                           Sauer
                                  Verwaltungsdirektor-

         Z[u] d[em] Vorg[ang]
                          P[o]h[lig]  4/1.24.

28. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. Dezember 1923

Die Städte des Solinger Industriegebietes nehmen das von ihnen ausgegebene Notgeld gegenseitig wieder an.

      Das Notgeld der 5 Städte wird wieder angenommen. Die
Bürgermeister von Solingen, Höhscheid, Wald, Ohligs und Gräf-
rath kamen in ihrer gestrigen Besprechung dahin überein, daß in
jeder der 5 Städte das Notgeld der anderen wieder angenommen
werden soll. Auch die Fraktionsführer des Solinger Stadtver-
ordnetenkollegiums haben sich am heutigen Vormittag mit dieser
Regelung einverstanden erklärt. Nachdem auch die Stadtverord-
neten der übrigen Städte ihre Zustimmung gegeben haben wer-
den, wird (voraussichtlich morgen) die Vereinbarung amtlich be-
kannt gemacht.

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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Vereinbarung 27. Dezember 1923

Die Stadtoberhäupter des Solinger Industriegebietes vereinbaren die gegenseitige Annahme des von ihnen ausgegebenen Notgeldes.

                Sitzung am 27. Dezember 1923.

Anwesend waren die Herren:
Oberbürgermeister Dicke, Bürgermeister Sauerbrey, Bartlau, Seynsche
und Pohlig.

       Durch das Fehlen von wertbeständigen gesetzlichen Zahlungs-
mitteln kommen die Gemeinden mehr oder weniger in Verlegenheit.
Um die Schwierigkeiten, die sich im wirtschaftlichen Leben scharf
fühlbar machen würden, zu beseitigen, wird empfohlen, folgendes Abkommen
für die Städte Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid zu treffen:
       Das Notgeld der genannten Städte wird nach wie vor bei den
städtischen Kassen angenommen und zwar bis auf weiteres. In Aussicht ge-
nommen ist, dass bis zum 31. März 1924 dieser gegenseitige Austausch
stattfinden kann, in der Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt den Städ-
ten wertbeständige Zahlungsmittel durch Vermittlung der Landesbank
beschafft werden können. Damit eine gegenseitige Zinsberechnung vermie-
den wird, findet der Austausch des städtischen Notgeldes von Stadt zu
Stadt in möglichst kurzen Zeiträumen statt. Von diesem Abkommen kann je-
de Stadt jeder Zeit zurücktreten.
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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Zusammenkunft der Bürgermeister des Solinger Industriegebietes, da die gegenseitige Annahme der Stadtgelder wieder einmal nicht reibungslos verlief.

      Ꙩ Die leidige Notgeldfrage, die durch die Zurückweisung des
Geldes der Nachbarstädte durch die Stadt Solingen gerade vor
den Feiertagen aufs neue brennend geworden war, soll nun in
einer am heutigen Nachmittag stattfindenden Zusammenkunft der
Bürgermeister der fünf Gemeinden geregelt werden. Man hat
also offenbar eingesehen, daß die Repressalienpolitik einer Ver-
waltung gegen die andere doch die Allgemeininteressen schwer
schädigt und zu unhaltbaren Zuständen führen muß. Es war keine
besondere Freude, wenn man am Weihnachtsabend in manchen
Solinger Geschäften kein Walder und Höhscheider Geld mehr in
Zahlung geben konnte. Man hörte dann von den Geschäftsleuten
zu seinem Erstaunen, daß die Stadt Solingen entgegen ihrer Be-
kanntmachung schon am 24. Dezember die auswärtigen Scheine
zurückwies. Inzwischen wird das Geld wieder angenommen und
auch die Straßenbahnen nehmen es wieder in Zahlung, wie es
sich gehört. Man hofft nun am heutigen Nachmittag die Ange-
legenheit aus der Welt schaffen zu können. Auf wie lange?

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22. Dezember 1923

Vorder- und Rückseite eines Notgeldscheines der Stadt Solingen mit dem Stempel “Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis zum 1. April 1924”. Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1 

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Dezember 1923

Die Stadt Solingen wird ab Weihnachten kein Notgeld ohne besondere Kennzeichnung mehr annehmen.

    Ꙩ  Die Unterbindung eines geregelten Notgeldverkehrs nimmt
in verschärfter Form ihren Fortgang. Heute macht die Stadt
Solingen amtlich bekannt, daß sie vom ersten Weihnachtstage ab
kein Notgeld mehr in Zahlung nehmen wird, das nicht den Auf-
druck „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teil des Re-
gierungsbezirkes Düsseldorf“ trägt. Die Maßnahme richtet sich
allem Anschein nach gegen die Städte des oberen Kreises, die den
Umtausch Solinger Notgeldes neuerdings verweigern. Hier mögen
die Interessen der Verwaltungen der beteiligten Städte richtig
vertreten werden. Die Interessen der Bürgerschaft aber, die höher
stehen sollten, werden durch die neue Maßnahme abermals gröblich
verletzt und mißachtet.


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17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923

Wertbeständiges Notgeld des Landkreises verliert an Akzeptanz

       Ohligs, 17. Dez[ember]. Das Ende des Landkreis-Dollars. Vom Ver-
band für Kleinhandel und Gewerbe wird uns geschrieben: Weite Kreise
des Kleinhandels und Gewerbes sind nicht mehr in der Lage, weiterhin
das „Notgeld“ in Zahlung zu nehmen, trotzdem es in Goldanleihe
umgetauscht wird und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Lieferanten
des Kleinhandels nehmen, seitdem die Stabilisierung der Papiermark
eingetreten ist, fast allenthalben keine Anleihe mehr in Zahlung; 2. der
Kleinhändler kann mit dem Notgeld bezw. Goldanleihe bei den Banken
und Sparkassen keine Papiergeldschulden abdecken, muß vielmehr für
diese täglich bis zu 6 Prozent Zinsen zahlen; 3. der einzige Weg, Gold-
anleihe in Papiermark umzusetzen – Verkauf an der Börse – ist für
den Kleinhändler, dessen Betriebsmittel knapp ist, ungangbar. Der
Kleinhandel wird nach wie vor bemüht sein, der in Notgeld gelöhnten
Verbraucherschaft entgegenzukommen, muß aber zur Aufklärung mit-
teilen, daß dies aus den erwähnten Gründen nicht möglich sein wird.
Zur Beseitigung der Mißstände ist entweder die Beseitigung der ge-
nannten Schwierigkeiten erforderlich oder die Entlohnung der Ver-
braucherschaft darf nicht mehr in wertbeständigem Notgeld des Kreises
erfolgen.

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15. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. Dezember 1923

Die Solinger Einzelhändler beklagen, dass sich ihre Situation und die der Verbraucher durch die Weigerung verschiedener öffentlicher Stellen, das Stadtnotgeld anzunehmen, verschlechtert.

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                    Solingen, 15. Dezember.
              Gegen die Erschwerung des Geldverkehrs,
die durch die Annahmeverweigerung von Städtenotgeld seitens
der öffentlichen Kassen, insbesondere der Post, eingetreten ist,
hat sich nunmehr der Solinger Einzelhandel mit Recht aufge-
lehnt, indem er mit einer Eingabe an das Reichswirtschaftsmi-
nisterium herangetreten ist, in der er auf die Unhaltbarkeit der
augenblicklichen Lage mit aller Dringlichkeit hinweist. Trotzdem
er zunächst natürlich nur für sich selbst spricht, besorgt er mit
seiner Eingabe doch auch die Geschäfte der breiten Oeffentlich-
keit, insbesondere die der Verbraucher, die in der Geldfrage aufs
engste mit dem Handel verbunden sind. Die Eingabe weist vor
allem darauf hin, daß es nicht angängig sei, daß gerade die Post
das Notgeld nicht mehr annimmt. Dadurch entstehe für den
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7. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. Dezember 1923

Banken im Solinger Industriebezirk schränken Geldannahme ein

Ab Montag, den 10. d[ieses] M[ona]ts nehmen
              die unterzeichneten Kassen
                     nur noch das Notgeld
 folgend[er] Städte gebührenfrei in Zahl[ung]:
       Solingen, Gräfrath, Höhscheid,
              Ohligs, Wald und Haan,
       Notgeld des Landkreises Solingen
    u. der Landesbank der Rheinprov[inz]
   Städt[ische] Sparkassen Solingen, Ohligs,
       Wald, Gräfrath, Haan u. Höhscheid.


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5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 5. Dezember 1923

Wo und unter welchen Bedingungen kann Notgeld im Kreis Solingen umgetauscht oder eingelöst werden?

      Ꙩ  Umtauschstellen für das Landkreisnotgeld sollen demnächst bei
der Solinger Handelskammer und der Kreiskommunalkasse in
Opladen eingerichtet werden. Diese sollen die Scheine unter Zu-
grundelegung des Einzelhandelmultiplikators annehmen, damit
der Umlauf des Geldes endlich geregelt wird. Auch die Post
wird in Zukunft das Geld in Zahlung nehmen, wobei es aller-
dings noch ungewiß ist, zu welchem Kurs. Die Annahme des
übrigen Städtenotgeldes durch die Post wird dagegen bei den
Postanstalten bezw. Agenturen in Solingen, Burg, Kohlfurter-
brücke und Widdert auf die Scheine folgender Städte beschränkt:
Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid. Die Umlaufs-
fähigkeit dieses Notgeldes wird weiter dadurch eingeschränkt, daß
auch die Eisenbahn seine Annahme im allgemeinen ablehnt.
Nur die Fahrkartenschalter nehmen es noch an gegen die Lösung von
Fahrkarten aber nur von Einwohnern des besetzten Gebietes. Dabei
soll der Personalausweis als Legitimation dienen. Die Güter-
kassen nehmen überhaupt kein Notgeld mehr an.

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30. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923

Solingens Oberbürgermeister August Dicke steht unter Handlungsdruck: Eine neue Verordnung der Reichsregierung, wonach die Reichsbank und ihre Nebenstellen kein städtisches Notgeld mehr annehmen, bringt die Stadt Solingen in Zahlungsschwierigkeiten.

     Notgelddruck und Finanzlage der Stadt Solingen.
Flucht des Oberbürgermeisters an die Oeffentlichkeit. – Vorbereitende Aus-
  sprache über die Gewerbesteuervorlage. – Der Streit um die Staffelung.


       Vor Eintritt in die Beratung der als einziger Punkt auf der
Tagesordnung stehenden Umstellung der Gewerbe- und Grundsteuer
auf Goldmark machte Oberbürgermeister Dicke längere Aus-
führungen über die finanzielle Lage der Stadt. Er knüpfte dabei
an die bekannte Verordnung an, nach der die Reichsbank und ihre
Nebenstellen die Annahme und Einlösung städtischen Notgeldes
vom 26. November an ablehnen. Mehrfache Bemühungen von Ver-
tretern des besetzten Gebietes hätten es nicht vermocht, die Reichs-
bank von ihrem Beschluß abzubringen. Die Stadt Solingen stehe
daher plötzlich ohne Zahlungsmittel da, die sie außerhalb des
eigenen Bezirkes verwerten könne. Da des ferneren ihre ganzen
Einnahmen fast ausschließlich durch den Notgelddruck gedeckt worden
seien und nur hätten gedeckt werden können, weil die Steuer-
einnahmen so gut wie nichts bedeuteten, sei auch die Einnahme-
quelle mit einem Mal verstopft und es müßte nun ein Weg ge-
funden werden, auf dem neue Einnahmen erzielt werden können,
um den Zahlungsverkehr nicht unterbrechen zu lassen. Verausgabt
seien insgesamt an städtischem Notgeld 618 Billiarden Mark. Von
30. November 1923 weiterlesen