Schlagwort-Archive: Gehälter

9. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. Mai 1923

Der Solinger Verwaltungsausschuss verhandelt über die höhere Besoldung der städtischen Beamten und Angestellten. 

     ʘ  Mit den Anträgen der städtischen Beamten und Angestell-
ten auf einen Besoldungsausgleich, zu denen wir in dem Artikel
„Geheimer Kram“ in Nr. 87 des „Solinger Tageblattes“ grund-
sätzlich Stellung genommen haben, beschäftigte sich gestern der
Unterausschuß des Verwaltungsausschusses. Der Unterausschuß
hieß die Anträge mit einigen Veränderungen im wesentlichen
gut. Für die meisten Beamten und Angestellten – es sind etwa
50 bis 60 Prozent – wird dadurch eine Besoldung nach der
nächsthöheren Gruppe erreicht mit der Maßgabe, daß jeder über
24 Jahre alte männliche Beamte und Angestellte mindestens
nach Gruppe 6 besoldet wird. Vor allen Dingen wird also für
die am schlechtesten bezahlten Personen gesorgt, aber auch in den
höheren Gruppen findet ein teilweiser Ausgleich statt. Diese
Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar dieses Jahres in Kraft
treten, aber erst Platz greifen, nachdem das Stadtverordneten-
kollegium darüber beschlossen hat und die Gewißheit besteht, daß
das Reich auch für die Differenzbeträge einen Anteil von 80
Prozent zu seinen Lasten übernimmt. Das Ganze soll nicht an-
gesehen werden als eine höhere Eingruppierung, sondern lediglich
als eine persönliche, jederzeit widerrufliche Zulage. Die Lehr-
personen nehmen an der Regelung nicht teil. Die Angelegenheit
geht jetzt an den Verwaltungsauschuß und dann an das Stadt-
verordnetenkollegium.

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26. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1923

„Die Sonderzuschläge für Beamte im besetzten Gebiet sind höchst ungerecht festgelegt. […] Die Beamten der Städte des oberen Kreises Solingen verlangen mit Recht die gleichen Zuschläge und Zulagen, die in den eng benachbarten Städten gegeben werden.“

                         Beamten-Sonderzulagen.
       Die „K[ölner] Z[eitung]“ meldet:
       Berlin, 25. April. Gestern nachmittag wurden die Verhand-
lungen im Reichsfinanzministerium über die örtlichen Sonderzulagen
für Beamte nach zweimonatiger Dauer abgeschlossen. Der Wirtschafts-
lage der verschiedenen Orte des Reichs entsprechend, sollen mit rück-
wirkender Kraft vom 1. März an als örtliche Sonderzulagen zu dem
gesetzlich festgelegten Grundgehalt und Ortszuschlag Sätze von 26 bis
624 v[on] H[undert] gewährt werden. Die höchsten Sätze erhalten die Orte im
besetzten Gebiet, wo für die örtlichen Sonderzulagen eine völlig neue
Einteilung der Orte erfolgt ist.
                                          *
       Die Sonderzuschläge für Beamte im besetzten Gebiet sind höchst
ungerecht festgelegt. So ist bisher für die Städte Düsseldorf, Ben-
rath, Hilden bis Ohligs ein Sonderzuschlag von 180 Prozent und
eine Ortszulage von 120 Prozent, aber für Ohligs, Solingen, Wald
usw. nur von 150 resp[ektive] 90 Prozent festgelegt worden. Die Beamten
der Städte des oberen Kreises Solingen verlangen mit Recht die
gleichen Zuschläge und Zulagen, die in den eng benachbarten Städten
gegeben werden. Wir werden in den nächsten Tagen auf die völlig
unzureichende Besoldung der Staatsbediensteten zurückkommen. Es ist
ein Skandal, daß diejenigen, die die Arbeit tun, mit Hungergehältern
und Hungerlöhnen abgespeist werden, während den reaktionären Be-
amten der höchsten Besoldungsgruppen für ihr Wühlen gegen die Re-
publik die Taschen gefüllt werden.

16. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 16.4.1923

Der Rat der Bürgermeisterei Griethausen berät und beschließt in seiner Sitzung unter anderem die Anpassungen von Gehältern und die Gewährung von Zuschüssen.

Aus Nah und Fern.
-s. Kellen, 14. April. Bürgermeistereiratssitzung
der Bürgermeisterei Griethausen. Am 13. d[es] M[ona]ts
fand im Lokale Offenberg eine Sitzung des Bürger-
meistereirates unter dem Vorsitz des Bürgermeisters
Hortmann statt. Nachdem die Versammlung mittler-
weile beschlußfähig geworden war, wurde die Sitzung
eröffnet und in die Tagesordnung eingetreten. Zu
Punkt 1 wurde Anschluß der Bürgermeisterei an das
Gewerbe- und Kaufmannsgericht (Sitz Cleve) be-
schlossen. (Bisher war nur die Gemeinde Kellen an-
geschlossen.) Ein Zuschuß zu den Kosten von neuein-
zurichtenden Verwaltungsbeamtenkursen wurde unter
Punkt 2 bewilligt. Punkt 3 der Tagesordnung. Es

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11. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. April 1923

Sollten die Löhne weiter erhöht werden?

      Preisabbau und Lohnabbau.
                 Die Gehälter für April.

     Stabilisierung der Löhne oder Lohnerhöhung
– – das ist die Frage, über die zurzeit die deut-
sche Reichsregierung mit den gewerkschaftlichen
Organisationen verhandelt. Man ringt um die
Gehälter für den Monat April. Die Regierung
hatte schon bei Beginn ihrer Stützungsaktion
zum Zwecke der Markbesserung, Andeutungen
gemacht, daß das Festhalten an den gegenwärtig
erreichten Löhnen und Gehältern, also die Ab-
lehnung weiterer Erhöhungen Bestandteil des
wirtschaftlichen Programms werden müsse, und
vielfach wurden ja auch die Märzbezüge nicht ge-
steigert. In privaten Arbeitgeberkreisen war
schon vorher die Parole ausgegeben worden:
Keine Steigerung der Märzlöhne und Märzge-
hälter. Bei Tarifverhandlungen ließen die Ver-
treter der Unternehmer durchblicken, daß sie nur
die Wünsche der Regierung und soweit ihre pa-
triotische Pflicht erfüllten, wenn sie jede Erhö-
hung verweigerten. Es kam, namentlich in Ber-
lin, in einigen Wirtschaftszweigen zu scharfen
Konflikten, und diese Konflikte drohen sich für
April zu Lohnkämpfen auszuwachsen. Die Re-
gierung weist jedenfalls darauf hin, daß eine all-
gemeine Erhöhung der Löhne und Gehälter Rück-
wirkung auf das gesamte Wirtschaftsleben haben
müsse, die im schroffen Gegensatz zur Markstabi-
lisierung und der angestrebten Preissenkung
stehen würden. Eine allgemeine Lohnherauf-
setzung würde auch ein neues Anziehen aller Wa-
renpreise bedeuten. Dem kann aber nach den Er-
fahrungen der letzten Wochen bereits entgegenge-
stellt werden: Ist denn die deutsche Mark wirk-
lich stabilisiert? Ist denn die Preissenkung all-
gemeine Tatsache? Nach den Feststellungen des
Statistischen Reichsamtes zeigt die Reichsindex-
ziffer für die Lebenshaltungskosten trotz der Dol-
larsenkung für den Monat März doch wieder eine
Erhöhung um 8. v. H. Und wer von diesen
Indexziffern nicht viel hält, weil sie statistische
Spielereien sind, der weiß aus seiner eigenen
Lebensführung, daß Butter, Milch, Eier, Woh-
nung, Heizung, Beleuchtung, Verkehrsmittel usw.
in ihren Preisen lustig weiter geklettert sind und
sich den Teufel um die Stützungsaktion der Re-
gierung gekümmert haben. Mit anderen Wor-
ten: Obwohl die Devisenkurse mehr als die Hälfte
ihres früheren Höchstandes hergegeben haben,
ist der innere Wert der Mark, d. h. ihre Kauf-
kraft im Lande den Waren gegenüber nicht größer
geworden, von verschwindenden einzelnen Aus-

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10. April 1923

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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle Band V-A-006-Bd-01, Sitzung 10. April 1923

Konferenz der Beigeordneten in Solingen: Der Regierungspräsident soll über die Beschlüsse der Nachbarkommunen zur höheren Besoldung ihrer Beamten informiert werden, bevor dies auch in Solingen geschieht.

-Seite 1-

          Verhandelt,
          Solingen, am 10. April 1923.
       In der heutigen Beigeordneten-Konferenz sind
anwesend unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters die
Beigeordneten Schmidhäussler, Krups, Krenzer, Schwarz und
Forkert. Ferner sind anwesend Stadtrentmeister Morsbach
und Obersekretär Zimmermann.
[…]

-Seite 2-

[…]
2.     Der Oberbürgermeister führt aus, dass in den Nachbar-
gemeinden Ohligs, Gräfrath und Wald in letzter Zeit Beför-
derungen von Beamten in höhere Besoldungsgruppen in er-
heblichem Umfange vorgenommen worden seien. Dadurch sei
der Fall eingetreten, dass die Solinger Beamten ungünsti-
ger daständen, wie die Beamten in den genannten Städten.
Der Beamtenausschuss habe gelegentlich einer mündlichen
Vorstellung durch seine Vertreter vorgeschlagen, die Beam-
ten und Angestellten der Stadt Solingen um je eine Gruppe

-Seite 3-

höher zu besolden. Der Oberbürgermeister bezeichnet diesen
Vorschlag jedoch als nicht annehmbar und empfiehlt, zu-
nächst bei dem Herrn Regierungs-Präsidenten Erkundigungen
einzuziehen, was angesichts der Beschlüsse der Nachbar-
städte die Stadt Solingen für ihre Beamten tun könne. All-
gemein wird zum Ausdruck gebracht, dass die Beamten der
Stadt Solingen nicht ungünstiger gestellt werden dürften
wie diejenigen in Remscheid, Elberfeld, Barmen usw. Die
Beigeordneten-Konferenz ist mit dem Oberbürgermeister der
Ansicht, dass der Oberbürgermeister zunächst dem Regierungs-
Präsident von den Besoldungsbeschlüssen der Nachbargemein-
den Mitteilung macht und feststellt, in welcher Weise
eine Besserstellung der Solinger Beamten erfolgen kann ohne
mit der Regierung in Differenzen zu gelangen wegen Zahlung
der Besoldungszuschüsse.
       Dem Verwaltungsausschuss soll in der heute Nachmittag
stattfindenden Sitzung vorgeschlagen werden, der Änderung
der Amtsbezeichnungen der städtischen Beamten und Angestell-
ten durch Annahme der Amtsbezeichnungen der Reichs- und
Staatsbeamten zuzustimmen. Diese neuen Amtsbezeichnungen
sind in Remscheid, Elberfeld, Barmen, Wald, Gräfrath und
Ohligs inzwischen auch zur Einführung gelangt.
[…]

Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 10. April 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solingen: Beigeordnetenkonferenzen 1920-1924

21. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2430 „Schulverwaltung“ 1922-1933

Notiz des Bürgermeisters mit der Bitte an die Kasse das Geld zur Verfügung zu stellen.

Der Bürgermeister     Troisdorf, den 21. März 1923.
J[ournal]-Nummer I 662

G.R. der Gemeindekasse
                                Hier
zur Kenntnis und mit dem Ersuchen um
direkte Erledigung, soweit die Mittel
von der Landesschulkasse zur Verfügung
stehen.

[Vermerk Heller:] zurückgereicht 23/3. 23.
Gemeindekasse Troisdorf   Heller

[Vermerk des Bürgermeisters:]
Erledigt
z.[u] d.[en] A.[kten]    Klev
23/3 1923.

22. Februar 1923

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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-C-02-Bd-12, Sitzung 22. Februar 1923, 7. Tagesordnungspunkt nebst vorangestellter Anlage

Die Stadtverordnetenversammlung in Ohligs beschließt wegen der starken Markentwertung am 22. Februar 1923 eine automatische Anpassung der stätischen Gebühren an die Inflation.

[…]

22. Feb[ruar]                     [Seite 25] 

7.) Einführung einer neuen Verwal-
      tungsgebührenordnung.
      Die starke Entwertung der Mark
macht es notwendig, die Gebühren
zu erhöhen.
      Verwaltung schlägt vor, anstelle
der durch Stadtv[erordneten]-Beschluß vom 27.7.22
und den Nachtragsbeschlüssen vom
16.11.22 und 11.1.23 festgesetzten Ge-
bühren für die Inanspruchnahme
der städt[ischen] Dienststellen die in nach-
stehendem Verzeichnisse aufgeführten
Sätze zu erheben.
      Um den schwankenden Verhält-
nissen Rechnung zu tragen ist vor-
gesehen, daß sich die Gebühren
automatisch erhöhen oder ermäßigen
in dem Umfange, in dem sich
die Gehälter der Beamten erhöhen
oder ermäßigen. Bruchteile unter
20% nach dem Stande des Gehalts
am 1.2.1923 sollen dagegen un-
berücksichtigt bleiben. Dieses
Verfahren wird schon bei anderen
Städten gehandhabt und erscheint
notwendig, damit sich die Stadtv.-
Versammlung nicht dauernd mit
dieser Materie beschäftigen muß
und auch die Gebühren sofort
den Verhältnissen angepaßt
werden können.
      Finanz- und Verw[altungs]-Ausschuß be-
fürworten die Annahme der Vor-
lage und schlagen ferner vor, die Gebühr un-
ter l[au]f[en]de[r]. Nr. 16b auf 50000 M[ark] und unter
lfde. Nr. 55 auf 2000 M. festzusetzen.
      Stadtv.-Versammlung beschließt
der Vorlage gemäß unter gleichzeitiger
Annahme der vom Finanz- u. Verw. Ausschuß
vorgeschlagenen Änderungen.

[…]

Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 22. Februar 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Ohligs: Stadtverordnetenversammlungen 1923-1925

30. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 30. Januar 1923, S. 281-282

Auf der kurzfristig einberufenen Sitzung erklären die Stadtverordneten der Stadt Kleve ihren Protest gegen die Verhaftung des Bürgermeisters Dr. Heinrich Wulff. Ebenso wie er lehnt auch der nachfolgende Beigeordnete Bernhard Baak die Unterbringung der belgischen Zollbeamten ab, wird deshalb am 31. Januar ebenfalls verhaftet und ins Gefängnis nach Krefeld überführt.

[281]

                                           Sitzung
                                              der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am Dienstag,
den 30. Januar 1923
      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einladungs-
schreiben vom 30. Januar 1923. (Die Einladung erfolgte
wegen Dringlichkeit mit abgekürzter Frist § 38 der Städte-
ordnung.)
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde in
öffentlicher Sitzung verhandelt was folgt:
            A. Öffentliche Sitzung
      Der Vorsitzende, Beigeordneter Baak, teilt mit,
daß am verflossenen Abend gegen 11 ¼ Uhr Herr Bür-
germeister Dr. Wulff ohne Angabe von Gründen durch
die Besatzungsbehörde verhaftet und nach Crefeld fort-
geführt worden sei.
      Die Versammlung hörte die Mitteilung ste-
hend an und gab in lebhaften Zurufen ihrer Ent-
rüstung hierüber Ausdruck und erhob einstimmig
folgenden Protest:
      „Gegen die heute Nacht ohne Mitteilung eines
      Grundes geschehene Verhaftung und Fortführung
      des Herrn Bürgermeisters Dr. Wulff, die die
      Bürgerschaft in die größte Erregung versetzt hat,
      erhebt die Stadtverordneten-Versammlung schärf-
      sten Protest. Sie spricht ihm als gewählten
      Bürgermeister der Stadt für seine mannhafte
      Haltung der Gewalt gegenüber ihr vollste
      Anerkennung aus.
      Die Beigeordneten: Die Stadtverordneten.“
Dieser Protest soll dem Kreisdelegierten schriftlich übersandt werden.

            B. Geheime Sitzung
      1. Um die Beamten, Angestellten und Arbeiter
für die bevorstehenden schweren Tage mit den nö-
tigen Geldmitteln zu versehen, beschließt die Stadtver-
ordneten-Versammlung Vorschüsse zu gewähren und
zwar den Beamten und Angestellten in Höhe eines
Monatsgehaltes nach dem Stande vom 1. Januar
d[ieses] J[ah]r[e]s und den Arbeitern in Höhe eines weiteren
14.tägigen Lohnes nach dem heutigen Stande des
Lohnes.
      2. Während der Sitzung ging dem Vorsitzenden
Beigeordneten Baak, von der Besatzungsbehörde [eine]

[282]
Aufforderung zu, sich zu erklären, ob er nun-
mehr bereit sei, den Befehl betr[effend] Unterbringung
der Zollbeamten auszuführen. Er weigerte sich
ebenfalls.
      Die Versammlung sprach ihm für diese
feste Haltung und auch für sein bisheriges
Wirken Anerkennung und Dank aus.
      3. Die unbesoldeten Beigeordneten Fleischhauer,
Brohl und Jaeger geben die Erklärung ab, daß
sie, wenn an sie die Reihe komme, die Ge-
schäfte übernehmen und im gleichen Sinne
führen würden, wie ihre Vorgänger.
      4. Zum Schluß wurde der Antrag gestellt,
die Verwaltung möge feststellen, ob es rich-
tig sei, daß ein Bürger der Stadt Cleve und
ev[en]t[uel]l welcher das Auto gelenkt habe, mit dem
Bürgermeister Dr. Wulff fortgeführt worden sie.

[Unterschriften:]
Fleischhauer
                                          W. Lamers
                                          F. Jennen
                                         Haarhaus

3. Januar 1923

Vorder- und Rückseite eines Notgeldscheins der Stadt Ohligs. Mit der Verlängerung der Umlauffrist ist auch dieser 500-Mark-Schein weiterhin gültig. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1 

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 3. Januar 1923

Seit dem 21. Oktober 1922 hat die Stadt Ohligs eigens hergestelltes Notgeld im Wert von 30 Millionen Mark in Umlauf gebracht.
Durch die Entwertung der Mark fehlt es an Reichsbanknoten im Geldverkehr. 

           [Abt[eilung]] III.    Ohligs, den 3.1.23

1). An den Herrn Regierungspräsidenten in D[üssel]dorf.
       betrifft: Verlängerung der Umlauffrist des Notgeldes.
       Bezug: Verf[ügun]g v[om] 16.12.22 O. No. I O 15034.

       Die Verlängerung der Umlauffrist des Notgeldes ist ent-
       sprechend bekannt gemacht worden.
       Die Stadt Ohligs hat Notgeld im Werte von 30 000000 M[ark]
       ausgegeben. Die Herstellungskosten betragen 253245 M[ark].
       Mit der Ausgabe wurde am 21.10.22 begonnen. Die Notgeldscheine
       wurden langsam in den Verkehr gebracht, hauptsächlich von
       Mitte Dezember 1922 ab. Es wurde sofort ein Sparkonto
       bei der Reichsbanknebenstelle Ohligs, zu Gunsten der Reichs-
       kreditgesellschaft angelegt. Diesem Konto wurden
       zusammen 6 Millionen Mark überwiesen. Der gesamte
       Gegenwert konnte noch nicht überwiesen werden, weil
       sämtliche Barmittel der Stadtkasse vor Weihnachten
       bezw. Ende Dezember 1922 für
       Gehaltszahlungen an Lehrer u[nd] Beamten [sic!] sowie zur Ent-
       löhnung der städt[ischen] Arbeiter verwandt werden mußten. Dazu
       kam, daß große Steuerbeträge rückständig sind, zu
       deren zwangsweisen Beitreibung die Stadtkasse nunmehr
       geschritten ist. Ich werde bemüht sein, den noch fehlen-
       den Betrag so rasch wie möglich dem Sparkonto zu über-
       weisen.

2).  Dokumentenanhang.
Z[u] d[en] Vorgängen.              [Unterschrift]