Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. November1923
Wie werden die wertbeständigen Löhne und Gehälter in Solingen berechnet und wie erfolgt die Auszahlung?
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 8. November.
Die wertbeständigen Lohnzahlungen in Solingen.
Die dieswöchentlichen Lohnzahlungen für die Fabrik- und
Heimarbeiter der Solinger Industrie werden, wie wir erfahren,
wertbeständig erfolgen. Der ausgezahlte Betrag errechnet sich
nach dem Dollarkurs des Vortages.
Für die Angestellten ist die Regelung getroffen, daß in dieser
Woche ein Fünftel des alten November-Grundgehaltes mal Dollar-
geldkurs des Vortages, geteilt durch 4,20 ausgezahlt wird. Die
Auszahlung muß vormittags stattfinden, nachmittags kommt der
Dollarkurs des laufenden Tages zur Berechnung. Weiter sind
von der so errechneten Summe weitere 25 Prozent als Ausgleich
für vorige Woche zur Auszahlung zu bringen. Die Angestellten-
verbände haben diese Regelung angenommen.
Der Solinger Einzelhandel hat mit den kaufmännischen An-
gestelltenverbänden ebenfalls eine Vereinbarung, zunächst für den
Monat November, getätigt. Nach dem Abkommen sind bestimmte
Grundgehälter in Goldmark für die einzelnen Berufsjahre des
bisherigen Tarifes festgesetzt worden. Diese monatlichen Grund-
gehälter werden gefünfteilt und zum Dollarkurs amtlicher Berliner
Notierung ausgezahlt: in der ersten Woche (das ist die laufende)
mit einem Fünftel, in der zweiten Woche mit einem weiteren
Fünftel, in der dritten Woche mit dem dritten Fünftel, in der
vierten Woche mit den beiden letzten Fünfteln. Die Zahlung
hat möglichst Dienstags, spätestens aber Freitags jeder Woche zu
erfolgen: wenn bis mittags, zum Dollargeldkurs des Vortages,
wenn erst am Nachmittag, zum Dollargeldkurs des Zahlungs-
tages — der Dollar zu 4,20 Mark gerechnet. Die in der vorigen
Woche geleistete Zahlung in Höhe eines vollen Oktobergehaltes
dient zur Abgeltung der letzten Tage des Oktobers und der sprung-
haften Preissteigerung in derselben Woche, kommt also auf das
Novembergehalt nicht zur Anrechnung. Dagegen werden alle wei-
teren, Vorschußzahlungen nach vorstehendem Modus auf die No-
vembergehaltszahlungen angerechnet.
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Schlagwort-Archive: Gehälter
7. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. November1923
Das neue wertbeständige Notgeld der Handelskammer Solingen ist nur „gegen Hinterlegung von Devisen, Goldanleihestücken oder Dollarschätzen“ erhältlich und da nicht alle Unternehmer Zugang dazu haben, „scheint es leider so, als werde ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft bis auf weiteres von einem Lohnbezug in wertbeständigem Geld ausgeschlossen“.
Ꙩ Wertbeständiges Geld für Lohnzahlung? Ueber die Mög-
lichkeit von Lohn- und Gehaltszahlungen in wertbeständigem Geld
bestehen bei den meisten Arbeitnehmern unrichtige Auffassungen.
Goldanleihestücke und Dollarschätze sind bekanntlich ausverkauft
und kaum in die Hände von Betriebsleitungen gelangt, sondern
von besonders interessierten Leuten zu anderen als Löhnungs-
zwecken gehamstert worden. Soviel wir hören, haben sich auch
die Solinger Arbeitgeber kaum in den Besitz dieser Zahlungs-
mittel bringen können, wie denn überhaupt nur ganz geringe
Mengen davon ihren Weg in das besetzte Gebiet gefunden haben.
Um diesem Uebelstande abzuhelfen, hat sich der Handelskammer-
bezirk Solingen bekanntlich entschlossen, gemäß den Anordnungen
der Regierung von sich aus ein wertbeständiges Zahlungsmittel
in den Verkehr zu bringen, und die Handelskammer hat in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ die Ausgabe-
bedingungen amtlich bekannt gemacht. Leider muß festgestellt
werden, daß auch damit die Frage der Auszahlung von Löhnen
und Gehältern in diesem wertbeständigen Geld nur für einen
Teil der Gewerbetreibenden gelöst ist. Die neuen Scheine kön-
nen nämlich nur gegen Hinterlegung von Devisen, Goldanleihe-
stücken oder Dollarschätzen bezogen werden. Es kann also nur der
Arbeitgeber von der Einrichtung Gebrauch machen, der solche
Zahlungsmittel für die Hinterlegung besitzt. Das sind im all-
gemeinen nur Exportfirmen. Alle Betriebe dagegen, die nicht
direkt mit dem Ausland arbeiten, also auch keine Devisenhandels-
erlaubnis haben, sind praktisch von dem Erwerb des Handels-
kammergeldes ausgeschlossen, da sie keine Devisen haben, Gold-
anleihestücke und Dollarschätze aber aus den angegebenen Gründen
nicht zu erlangen vermögen. Die Frage, ob es für diese Firmen
— dazu gehört der gesamte Handel und auch der Teil der In-
dustrie, der nicht mit dem Ausland arbeitet — ein Weg gibt, sich
das Handelskammergeld zu beschaffen, muß zunächst verneint wer-
den. Die Möglichkeit dazu wäre nur dann allgemein vorhanden,
wenn die Handelskammer dazu übergehen würde, anstelle der
Hinterlegung von Devisen, Goldanleihe und Dollarschätzen auch
andere wertbeständige Vermögenswerte (Hypotheken, Waren usw.)
zuzulassen. Man hat auch angeregt, die neuen Geldscheine gegen
Papiermark zum Verkauf zu stellen, was aber mit Rücksicht auf
die notwendige Sicherung der Wertbeständigkeit des neuen Geldes
als ganz ausgeschlossen angesehen werden muß. Vielleicht äußern
sich die Handelskammer und die Arbeitgeberverbände einmal zu
dieser Frage. Wie die Dinge heute stehen, scheint es leider so, als
werde ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft bis auf weiteres
von einem Lohnbezug in wertbeständigem Geld ausgeschlossen
aus dem einfachen Grunde, weil ihre Arbeitgeber sich auch beim
besten Willen nicht in den Besitz des Geldes setzen können.
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6. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. November1923
Werden die ersten Löhne und Gehälter „schon in der kommenden Woche“ in wertbeständigem Notgeld ausgezahlt?
Ꙩ Die Ausgabe des wertbeständigen Notgeldes der Hand-
delskammer, über die wir am Samstag bereits nähere Mit-
teilungen machen konnten, ist jetzt gesichert. Eine Bekannt-
machung der Handelskammer im amtlichen Teil der heutigen
Ausgabe enthält genaue Angaben über den Termin der Ausgabe,
Stückelung, Umlaufszeit und Vorschriften für den Erwerb. Wir
machen vor allen Dingen die Firmen auf die Bekanntmachung
aufmerksam. Es dürfte möglich sein, schon in der kommenden
Woche einen Teil der Löhne und Gehälter mit dem wertbe-
ständigen Handelskammer-Notgeld auszuzahlen.
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21. September 1923
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/952 „Katholische höhere Mädchenschule“ 1922 – 1923
Das Schulgeld an der kath. höheren Mädchenschule in Emmerich wird auf 30 Millionen Mark pro Kind festgelegt. Auswärtige Kinder sollen den doppelten Betrag zahlen. Ab Oktober soll das Schulgeld 1 Goldmark pro Kind betragen.
No 1984 I. E. 20/7. 23. A II 3/3 318
Die gestiegenen Gehälter und die hochpreisigen Schulunter
haltungskosten machen eine weitere Erhöhung
des Schulgeldes notwendig.
Zur Sitzung des Schulausschusses
F. Roos
[…]
Sitzung
des Schulvorstandes der kath. höheren Mädchenschule am 21.9.23.
Anwesend 7 Mitglieder.
– – – – – –
1. Erhöhung des Schulgeldes.
Mit Rücksicht auf die Steigerung der Gehälter und sonstigen
Afwendungen für die Schule wurde beschlossen, das Schulgeld für
den Monat September auf 30 Millionen je kind festzusetzen;
auswärtige Kinder und Kinder holländischer Staatsangehörigkeit
sollen den doppelten Betrag zahlen. Vom 1. Oktober soll das
Schulgeld 1 Goldmark je Kind und Monat nach dem Stande des
Dollars letzter Briefkurs in der 1. Woche des Monats betragen,
der durch Anfrage bei dem Vorstandsmitglied Herrn Evers festzu-
stellen ist. Die Einziehung des Schulgeldes soll dann sofort
erfolgen; die alten Hebezettel sollen noch aufgebraucht werden.
// //
ab 26/9. Ech.24. 9. 1923.
[…] 1) Abschrift der Stadtkasse zur Kenntnis und weiteren Veranlassung
2) Dem Rechn. Büro zur Kenntnis.
3) Z.d.Akt.
D. Vors.
[…]
24/9
8. August 1923
Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 08.08.1923
Bekanntmachung des Rheinischen Braunkohlen-Syndikats über die Ausgabe von Gutscheinen zur Auszahlung der Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter.
27. Juli 1923
Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 27.07.1923
Bericht über die Steigerung der Gehälter von Beamten und die Zahlung eines Teuerungszuschlags.
Aus dem Reiche.
Die Juligehälter der Beamten.
Die Berliner Börsenzeitung schreibt: Die neuer-
dings beschlossene Erhöhung der Teuerungszuschläge
für die Reichsbeamten wirkt sich in der Weise aus, daß
die Beamten für den Rest des Monats eine Nachzah-
lung in Höhe eines halben Monatsgehalts erhalten.
Das Gesamteinkommen der Beamten im Juli hat ge-
genüber dem Stand vom 30. Juni eine Ausbesserung
von etwa 270 v. H. erfahren. Die Erhöhung wird noch
Anfang nächster Woche zur Auszahlung kommen.
Nach der neuerdings erfolgten Erhöhung des Teue-
rungszuschlags und der örtlichen Sonderzuschläge für
die Reichsbeamten stellt sich das Gesamteinkommen ei-
nes unverheirateten Beamten im Monat
Juli wie folgt:
A. Aufsteigende Gehälter.
Anfangsgehalt Endgehalt
1. Schrankenwärter 3 236 320 – 4 134 240 M.
2. Postbote 3 397 680 – 4 625 280 M.
3. Schaffner 3 801 600 – 5 116 320 M.
4. Lokomotivheizer 4 173 840 – 5 607 360 M.
5. Zugführer 4 767 840 – 6 351 840 M.
6. Lokomotivführer 5 469 360 – 7 025 040 M.
7. Obersekretär 6 177 600 – 7 999 200 M.
8. Inspektor 6 922 080 – 8 989 200 M.
9. Oberinspektor 7 777 440 – 10 137 600 M.
10. Regierungsrat 8 910 000 – 11 594 880 M.
11. Regierungsrat 10 113 840 – 13 202 640 M.
12. Oberregierungsrat 11 745 360 – 15 182 640 M.
13. Ministerialrat 13 780 800 – 17 899 200 M.
B. Einzelgehälter.
1. Reichsgerichtsrat 19 008 000 M.
2. Reichsgerichtsratspräsident 21 225 600 M.
3. Ministerialdirektor 24 393 600 M.
4. Botschafter 25 423 200 M.
5. Staatssekretär 32 676 000 M.
6. Minister 46 569 600 M.
7. Reichskanzler 51 321 600 M.
Die Kindergelder betragen in Berlin vom 1.
bis 6. Lebensjahre 633 000 M., vom 6. bis 14. Lebens-
jahre 712 800 M., vom 14. bis 21. Lebensjahre 792 000
M. Die Frauenzulage beträgt 332 000 M. Die
gleichfalls erhöhten Diäten der Reichstagsabgeordneten
betragen jetzt 10 716 000 M.
In den ersten Tagen des August findet wieder im
Reichsfinanzministerium eine Sitzung der kleinen
Kommission statt, in der festgestellt werden wird, ob
sich auf Grund der Inderziffer eine nochmalige Erhöh-
ung der Juligehälter als notwendig erweist.
12. Juli 1923
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juli 1923
Die erhöhten Gehälter für die Beamten werden sofort ausgezahlt.
Die Reichsbehörden wiesen ihre Zahlstellen an,
die Auszahlung der Erhöhung der Beam-
tengehälter für Juli sofort vorzunehmen.
Die Erhöhung soll nicht nur für diesen
Monat, sondern für das laufende Viertel-
jahr vorausbezahlt werden.
10. Juli 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, O 98, Chronik Schule Dunkelnberg, Eintrag 10. Juli 1923
„Die in langen Jahren ersparten Sparkassenguthaben sind durch die Markentwertung zu einem Nichts geworden.“
-178-
Teuerung.
Die Entwertung der Deutschen Mark schreitet
in unheimlicher Weise fort. Der Kurs des
Dollar (vor 1914 = 4,20 M[ark]) bewegt sich zur Zeit
zwischen 150.000 und 200.000 M. Die Groß-
handelspreise betragen im Juni d[iese]s J[ahre]s das
19.385fache des Vorkriegszustandes; am
3. Juli ds. Js. stiegen sie auf das 33.828fache!
Den Lehrergehältern sucht man durch fort-
währende Teuerungszulagen nachzuhelfen,
sie bleiben jedoch hinter dem Anwachsen
der Teuerung immer mehr zurück. Mein
diesmaliges Vierteljahresgehalt beträgt insgesamt
10.438.250 M minus 10% Steuern = etwa 9,4 Millionen.
Das ist noch nicht das 10.000fache meines früheren
„Friedensgehaltes“ (= 1.000 Goldmark pro Vierteljahr).
Die in langen Jahren ersparten Sparkassen-
guthaben sind durch die Markentwertung
zu einem Nichts geworden. – Armes Deutsches
Reich! 10.7.23
Lehrer W[ilhelm] Becker
19. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923
Einzelne Gemeinden im Kreis Solingen haben eigenmächtig Beamten- und Angestelltengehälter erhöht. Ihnen droht nun die Sperrung der benötigten Reichzuschüsse.
Keine Erhöhung der städtischen Beamten- und Angestellten-
Gehälter. Die Aktion der städt[ischen] Beamten und Angestellten, die eine
Höherbesoldung über die Gehälter der staatlichen und Reichsbeamten
hinaus, sowie eine Mindestbezahlung nach Gruppe 6 für jeden über
24 Jahre alten männlichen Beamten bezweckte, dürfte nunmehr trotz
des erst in diesen Tagen erfolgten teilweisen Einverständnisses des
Verwaltungsausschusses doch noch ergebnislos verlaufen. Am gestrigen
Nachmittage hat nämlich eine Besprechung dieserhalb mit dem Regie-
rungspräsidenten in Elberfeld stattgefunden, und der Regierungs-
präsident, der über die Frage und ihre Behandlung sehr erstaunt war,
hat, wie wir erfahren, auf das allerschärfste betont, daß eine derartige
Sonderbehandlung und Besserstellung der Gemeindebeamten den
Reichs- und Staatsbeamten gegenüber durchaus unzulässig sei und
daß die Regierung sich bei einer Durchführung der Besserstellung ge-
zwungen sehen werde, die Zahlung der Reichszuschüsse zu der Besol-
dung der Gemeindebeamten einzustellen, was ja auch anzunehmen war.
Von der bereits durchgeführten Besserstellung der Gemeindebeamten in
anderen Städten unseres Kreises, über die wir ja berichtet haben, schien
der Regierungspräsident noch keine Kenntnis zu haben. Sie werden
aber jetzt voraussichtlich aufgefordert werden, über die Maßnahmen
zu berichten und die Sperrung der Reichzuschüsse ist auch für sie zu
erwarten, da eine Genehmigung ihrer Beschlüsse auf keinen Fall in
Aussicht steht. Auch die Beamten, denen der Verwaltungsausschuß
ein Existenzminimum nach Gruppe 6 der Besoldungsordnung in Aus-
sicht gestellt hatte, haben mit dieser Sicherung nicht mehr zu rechnen.
Ob mit der gestrigen Besprechung, in der der Regierungspräsident
vor allen Dingen die Ungerechtigkeit den Reichs- und Staatsbe-
amten gegenüber betonte, die Angelegenheit für Solingen erledigt
ist, kann man noch nicht sagen. Es erscheint uns jedoch als
ausgeschlossen, daß die Stadtverwaltung sich zur Durchführung der
geplanten Maßnahmen entschließen wird, wenn die Regierung die
Zuschußzahlung, die bekanntlich 80 % der gesamten Gehälter beträgt,
einstellt. Jedenfalls ist es auffällig, daß der Punkt nicht auf der
Tagesordnung der am kommenden Mittwoch stattfindenden Stadt-
verordnetensitzung steht, wo vielmehr als 14. Punkt lediglich über eine
Aenderung der Amtsbezeichnungen der städtischen Beamten beschlossen
werden soll.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 19. Mai 1923
18. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 18.5.1923
Das fehlende Geld für die Gehälter der Geistlichen und andere Kirchenangelegenheiten versucht die katholische Kirche durch Kollekten einzunehmen und fordert von den Gläubigen Verständnis und Spenden.
Brennende Not! In der Ober- und
Unterstadtkirche findet, wie am vergangenen
Sonntag von den Kanzeln angesagt wurde,
an den Pfingsttagen in allen Gottesdiensten
eine Kollekte statt, deren Ertrag zur Be-
streitung der Kirchenbedürfnisse und zur Aus-
zahlung der Gehälter für die Geistlichkeit
und die Kirchenangestellten bestimmt ist. Bei
der ungeheuren Notlage, in der sich unsere
Kirchengemeinden befinden, müssen diese Kol-
lekten den Beweis erbringen, daß die Gläu-
bigen volles Verständnis für die trostlosen
augenblicklichen Verhältnisse haben.