Schlagwort-Archive: Gefängnis

29. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 29.5.1923

Der Schmuggel von Lebensmitteln über die Grenze nach Holland wurde schwer bestraft.

Gerichtliches.
Clever Wuchergericht. Im Februar d[es] J[ahres] hatte
Frau T. aus Materborn in einem Falle 7 Pfund, in
einem anderen Falle 2 Pfund Zucker nach Holland
ausgeführt. Maria P. aus Cleve hatte gleichfalls
Zucker ausgeführt; beide wollten aus Not gehandelt
haben um andere Lebensmittel dafür einzutauschen.
Das Gericht erkannte gegen Frau T. wegen verbo-
tener Ausfuhr in zwei Fällen und wegen Beihilfe
dazu in einem Falle auf 3 Monate Gefängnis und
150 000 Mark Geldstrafe, gegen Maria P. auf drei
Monate Gefängnis und 100 000 Mark Geldstrafe.
Wenn die Angeklagten die Geldstrafen in Monats-
raten von 30 000 M (erstmalig am 1. Juli) zahlen,
soll die Freiheitsstrafe ausgesetzt werden. – Der

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12. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 12.5.1923

Hohe Geld- und Gefängnisstrafen erhielten die Schmuggelnden von Lebensmitteln. Für die Ausfuhr von 10 Eier waren zwei Monate Gefängnis und eine Geldstrafe zu erwarten.

Gerichtliches.
Aus der Sitzung des Clever Wuchergerichts.
Maria H. aus Nütterden hatte 2 Pfund Butter und
8 Eier, ihr Bruder Gerhard ein Pfund Butter am
11. Februar nach Holland auszuführen versucht.
Von einem Zollbeamten waren sie angehalten wor-
den. Der Vertreter der Anklage beantragte 2 Mo-
nate Gefängnis und 120 000 Mark Geldstrafe; er
führte aus, daß, obschon die Leute wüßten, die Aus-
fuhr von lebenswichtigen Gegenständen mit hohen
Strafen bedroht sei, sie dennoch immer weiter schmug-
gelten, es sei dies bezeichnend für die laxe Auffas-
sung der deutschen Gesetze bei gewissen Grenzbe-
wohnern. Das Gericht erkannte gegen beide Ange-
klagten auf je 2 Monate Gefängnis und 60 000 Mk.
Geldstrafe. Wenn Gerhard H. bis 1. Juni die Geld-
strafe von 60 000 Mark bei der Gerichtskasse einge-
zahlt hat, soll die Gefängnisstrafe ausgesetzt werden,
desgleichen bei Maria H., wenn sie monatlich 10 000
Mark der Geldstrafe zahlt. – Der Ziegeleiarbeiter

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2. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 2.5.1923

Die unerlaubte Ausfuhr von Lebensmitteln wurde einem Landwirt zum Verhängnis, dessen Verurteilung nun bekanntgegeben wird.

Gerichtliches.
-g.- Aus der Clever Strafkammer. Der Land-
wirt Joh. St. aus Düffelward hatte 5 Schweine,
welche ein Einzelgewicht bis zu einem Zentner hatten
und 38 Eier ausgeführt. Die Schweine wurden in
unmittelbare Nähe der Grenze gebracht und hier von
einem Holländer abgeholt. Der Angeklagte ist ge-
ständig und will für die Schweine 650 000 Mark er-
halten und aus Not gehandelt haben. Im Jahre
1919 habe er die Katstelle in Düffelward für 5000
Gulden gekauft; da er sich in Geldverlegenheit be-
funden, habe er durch den Verkauf über die Grenze
einen Ausweg gesucht. Das Gericht verurteilte den
Angeklagten wegen Ausfuhr von lebenswichtigen
Gegenständen in zwei Fällen, davon wegen eines
besonders schweren Falles zu einer Zuchthausstrafe
von 1 Jahr 2 Monaten und einer Geldstrafe von
500 000 Mark. Im Nichtzahlungsfalle insgesamt zu
16 Monaten Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehren-
rechte wurden ihm auf die Dauer von 5 Jahren ab-
erkannt, Polizeiaufsicht wurde für zulässig erklärt.
Das Urteil soll im Clev[ischen] Volksfreund und Kreisblatt
sowie an der Gemeindetafel veröffentlicht werden.

14. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 14.4.1923

Diebstähle waren an der Tagesordnung. Die Urteile in mehreren Fällen wurden in der Tageszeitung zusammengefasst.

Gerichtliches.
-g- Aus der Clever Strafkammer. Anzüge, Selbst-
binder, Gamaschen verbotswidrig im Jahre 1921
ausgeführt hatte Bernhard Roosendahl aus Amster-
dam. Das Schöffengericht hatte auf 6000 Mark Geld-
strafe erkannt. Die Berufung des Amtsanwalts
hiergegen wurde zurückgewiesen. – Ein Fahrrad aus
einer Wirtschaft angeeignet hatte sich Paul v. d. P.
aus Emmerich. Das Schöffengericht in Emmerich
hatte ihn zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt; der
Angeklagte legte Berufung ein und gab an, sein
Schwager habe ihm sein Rad zur Verfügung gestellt,
dabei habe er sich „vergriffen“ und ein anderes Rad
mitgenommen. Auf Grund der Verhandlung kam
das Gericht zu der Ueberzeugung, daß der Angeklagte
den Diebstahl beabsichtigt habe; seine Berufung
wurde zurückgewiesen. – Herm. W. aus Cleve hatte
sich altes Eisen angeeignet, welches aus einem
Fabrikgebäude stammte. W. will mit dem Eigen-
tümer in Geschäftsverbindung gestanden und sich be-
rechtigt gehalten haben, das Material im Interesse
des Eigentümers zu verkaufen. Das Schöffengericht
hatte auf 6 Monate Gefängnis erkannt; auf seine
Berufung hin wurde der Angeklagte an Stelle von
2 Monaten Gefängnis zu 150 000 Mark Geldstrafe
verurteilt.

12. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 12.4.1923

Die Inflation und die schwierigen Lebensumstände mit Arbeitslosigkeit und Hunger führten dazu, dass die Bevölkerung auf illegalen Wegen versuchten, Geld und Lebensmittel zu beschaffen. Insbesondere der Schmuggel über die Nahe niederländische Grenze florierte. Doch wehe dem, der erwischt wurde. Hohe Geld- und Gefängnisstrafen wurden verhängt und die Verurteilungen mussten auf Kosten des Angeklagten in den Tageszeitungen veröffentlicht werden, um Nachahmer abzuschrecken.

In der Strafsache
gegen den Fabrikarbeiter Theodor Koenen aus
Donsbrüggen, dort geb[oren] am 4. November 1874,
wegen verbotener Ausfuhr lebenswichtiger
Gegenstände
hat das Wuchergericht des Landgerichts in
Cleve am 9. März 1923 für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist des Unternehmens der
verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegen-
stände (Eier) schuldig und wird deshalb zu
einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten und zu
einer Geldstrafe von 50 000 Mark, hilfsweise
für je 150 M[ark] 1 Tag Gefängnis, kostenpflichtig
verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten des Ange-
klagten je 1 Mal im Clevischen Volksfreund
und im Clever Kreisblatt zu Cleve öffentlich
bekanntzumachen.
Cleve, den 12. März 1923
Der Ober-Staatsanwalt.

4. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 4. Februar 1923, S. 290-291

Nachdem der vorletzte Beigeordnete Clemens Brohl verhaftet wurde und auch der nachrückende Karl Jäger mit einer Verhaftung rechnen muss – alle verweigern die Unterbringung belgischer Zollbeamter – werden fünf weitere Beigeordnete gewählt. Die Stadtverordneten beschließen erneut einen Protest gegen die Verhaftungen und rufen die Bevölkerung auf, Ruhe zu bewahren.

[290]

                                      Sitzung
                                         der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am
Sonntag, den 4. Februar 1923

      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einla-
dungsschreiben vom 3. Februar 1923 (die Einladung
erfolgte wegen Dringlichkeit mit abgekürzter Frist
§ 38 der Städteordnung)
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde
in öffentlicher Sitzung verhandelt was folgt:

          I. Öffentliche Sitzung.
      Der Vorsitzende, Beigeordneter Jäger, teilte
mit, daß, nachdem die Stadtverordneten-Ver-
sammlung schon wiederholt habe zusammen-
kommen müssen, um gegen die Wegführung
der Leiter der städtischen Verwaltung zu
protestieren, sie heute wieder dazu ge-
zwungen seien. Heute handele es sich um den
ehrenamtlichen Beigeordneten Brohl, der, nach-
dem er auch seinerseits die Ausführungen
des Befehls, die belgischen Forst- und Zoll-
beamten unterzubringen, abgelehnt habe,
gestern nachmittag gegen 3 Uhr aus dem
Gewerkschaftshause abgeholt und mittels Autos
nach Crefeld gebracht worden sei. Auch Herr
Brohl habe in Ausübung seiner vaterlän-
dischen Pflicht nicht anders handeln können,
und auch ihm gebühre Dank und Anerkennung
für das von ihm gebrachte Opfer. Wie seine
beiden Vorgänger, die Beigeordneten Fleischhauer
und Brohl; so richte auch er – der Vorsitzende –
an die Bürgerschaft die ernste Mahnung,
Ruhe und Ordnung zu wahren. Er, die Stadt-
verordneten, sowie die gesamte Bürgerschaft
ständen fest zu ihrem Vaterlande.
      Stadtverordneter Haarhaus erhob im Auftra-
ge aller Parteien des Stadtverordneten-Kolle-
giums Protest gegen die zwangsweise Fortführung
des Beigeordneten Brohl. Es würden immer
weitere Opfer gefordert. Die Lage in Cleve
sei einzigartig in der Rheinprovinz; noch
keine Stadt im besetzten Gebiet sei in eine
derartige Lage versetzt worden. Er beantragt,

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