Schlagwort-Archive: Gefängnis

6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923

Ohligser erhängt in Gefängniszelle aufgefunden

      -ab-  Ohligs, 6. Dez[ember]. Erhängt hat sich im Solinger Gerichts-
g
efängnis der Arbeiter Ernst Weck aus Ohligs. W. war von der
britischen Behörde eingeliefert worden, weil er sich im Besitze verbotener
Waffen befand. Die Festnahme erfolgte im Anschluß an die Ohligser
Unruhen. Er wurde tot in seiner Zelle aufgefunden. Die Beerdigung
soll, wie wir erfahren, heute auf dem Kommunalfriedhof in Ohligs
erfolgen.

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26. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3477, Bericht 26. Oktober 1923

Der Walder Fabrikant Wilhelm Remscheid bittet erneut um dringende Bearbeitung seines Antrags auf Entschädigung für den Schaden, den er durch seine Verhaftung durch die französische Besatzungsmacht erlitten hat.

-Seite 1-

                                    WILHELM REMSCHEID
                                     STAHLWARENFABRIK
Spezialitäten: Feine Tafel-Bestecke, Brot-, Schlacht- und Gemüse-Messer.

                Bank-Konto:
Deutsche Bank, Zweigstelle Wald
                         *
  Postscheck-Konto: Köln 13626
                         *                                         
        Fernsprecher Nr. 980
               Amt Solingen
                         *                                         
                                   
                                         Wald-Solingen, den 26. October 23
                                     Altenhoferstraße 64

                           Dem Bürgermeisteramt Wald

                                                                   Wald Rheinl[and]

                                     “Besatzungsamt”                                   

     Am 16. October habe ich durch die dortige Stelle einen sehr
dringenden Entschädigungsantrag für dem [sic!] Regierungspräsidenten vorgelegt,
den ich dann persönlich in Barmen abgegeben und dort auch besprochen habe.
Dieser Antrag ist dann von [sic!] Reg. Präs. in Barmen sofort nach Düsseldorf
zur Prüfung gesandt worden, leider ist aber dort der Antrag selbst
nicht vorzufinden, trotzdem ich dieserhalb zweimal persönlich in Düsseldorf
und in Barmen vorstellig geworden bin. Mann ersuchte mich dann gestern
in Düsseldorf, sofort eine Copie des Antrages direct zu dem betreff[enden]
Dezernat 1 t zu schicken, um an Hand dieser Copie sofort den Antrag
bearbeiten zu können. Ausserdem wurde mir, im Interesse einer schnellen
und prompten Barbeitung [sic!] des Antrages, nahe gelegt, bei meinem zuständigen
Bürgermeisteramt daraufhin zuwirken, dass behördlicherseits sofort Stellung
zu dem Antrag genommen wird und zwar in den folgenden Punkten:
   Richtigkeit der Angaben, Schuldlosigkeit, Würdigkeit,
   ob die Existenz der Firma in Frage gestellt resp[ektive] über die Maassen geschä-
   digt ist, sodass der Schaden in voller Höhe die Firma zu tragen nicht
   in der Lage ist.
26. Oktober 1923 weiterlesen

16. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3477, Antrag 16. Oktober 1923

Der Walder Fabrikant Wilhelm Remscheid beantragt über das städtische Besatzungsamt beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf eine Entschädigung für den Schaden, den er durch seine Verhaftung durch die französische Besatzungsmacht erlitten hat.

-Seite 1-

                                    WILHELM REMSCHEID
                                     STAHLWARENFABRIK
Spezialitäten: Feine Tafel-Bestecke, Brot-, Schlacht- und Gemüse-Messer.


                Bank-Konto:
Deutsche Bank, Zweigstelle Wald
                         *
  Postscheck-Konto: Köln 13626
                         *                                          
        Fernsprecher Nr. 980
               Amt Solingen
                         *                                          
                                   
                                         Wald-Solingen, den 16. Octoberv [sic!] 23.
                                     Altenhoferstraße 64

                           Dem Bürgermeisteramt Wald
                                     “Besatzungsamt”

                                                                     Wald
Zur Weitergabe an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf.
     Beiliegend ein dringender Antrag auf Rückerstattung von Auslagen, die
ich zur Zeit während der “Inhaftierung” meines Angestellten Erich Korten und
mir selbst durch die Franzosen gehabt habe. – Ich bitte auch höheren
Ortes die Zuverlässigkeit meiner Firma mitbescheinigen zu wollen und mit
dahinzu-wirken, dass eine rasche umgehende Rückerstattung oder eine
Bevorschussung im Interesse der Aufrechterhaltung meines Betriebes drin-
gend erforderlich ist.
                                                       Wilhelm Remscheid
                                                         Stahlwarenfabrik
                                                       Wilhelm Remscheid



-Seite 2-

                                              W[ald] 16.10.23.
1.) Der Antrag lautet auf Entschädigung
      in Höhe von 921 Goldmark         (Remscheid)
                            [15] 
£                               (        ”          )
                               60 schweiz. Francs (        ”          )
                             151,70 Goldmark      (Korten)

2.) Auf Antrag setzen:
           [?]. nebst Anlagen
                  dem Hl. Reg[ierungs-]Präsidenten
                                  
     Feststellungsbehörde
                                                                  in Barmen
   vorgelegt. Soweit hier erinnerlich, dürfte ein
   teilweise gleichlautender Antrag bereits von 
   p. Korten durch das Bürgermeisteramt Ohligs
   dort vorgelegt worden sein.

3.) Z[u] d[en] A[kten]
                                                     [Unterschriften]

1. September 1923

Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. September 1923

Bei Zuwiderhandlung gegen Anordnungen der Besatzungsbehörden drohen hohe Strafen.

       Wald, 30. Aug[ust]. Verstöße gegen Besatzungsmaßnahmen. Die
Bevölkerung wird erneut auf die schweren Strafen hingewiesen,
die die Militärgerichte der Besatzungsarmee für Uebertre-
tung gewisser Verordnungen verhängen. Zur allgemeinen War-
nung mögen zum Beispiel folgende Straffälle dienen: Ein Cafe-
hausbesitzer wurde zu 6 Wochen Haft verurteilt, weil er Kümmel
an einen Soldaten verabreicht hatte. – Eine Strafe von 9 Mo-
naten Haft traf eine Person wegen unerlaubten Besitzes eines
Revolvers und Munition. – In anderen ähnlichen Fällen wur-
de gleich lange und noch längere Freiheitsstrafen verhängt. Die
genaueste Beachtung der Verordnungen der Besatzungsarmee ist
jeder Person im eigensten Interesse anzuraten.

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25. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Karl Fischer wurde von den Belgiern als Polizeispitzel verhaftet und verurteilt. Durch die Haft hatte er 500 000M Lohnausfall. Er bittet die Stadt Emmerich im Zuge der Ruhrhilfe um Entschädigung und spricht dort vor.

Verhandelt: 198 Z
Emmerich, den 25. Juni i923.
Auf Vorladung erscheint der Buchbinder Karl Fischer von hier,
Hotel zur Post wohnhaft, und erklärt:
Ich bin am 27. April ds. Js. auf Veranlassung der angeblichen
Frau Gleichner von den Belgiern verhaftet worden, weil ich für
die deutsche Polizei Spitzeldienste verrichten sollte. Der xxx
genaue Vorgang befindet sich in den Akten gegen Frau Gleichner we-
gen Landesverrats bei der Staatsanwaltschaft in Münster. Ich habe
im Gefängnis in Crefeld und Aachen 40 Tage in Untersuchungshaft
gesessen und bin dann vom belgischen Kriegsgericht in Aachen
mit 40 Tagen Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft
bestraft worden, weil ich keinen Personalausweis in meinem Be-
sitz hatte. und xxxxxxxxxxxxx
Augenzeuge ist der Konditor Baardwyk von hier, der zusammen mit
mir eine zeitlang in Crefeld im Gefängnis gesessen hat.
Während der Zeit meinr Inhaftierung habe ich xxxx schon alleine
an Arbeitslohn einen xxxx Verlust von 492 288 M erlitten. Wenn
man xx die inzwischen eingetretene Geldentwertung in Betracht
zieht, ist m. E. eine Forderung von 500 000 M ohne  die übrigen
Verluste, die ich erlitten habe, die ich aber nicht in Anrechn-
nung bringen will, grechtfertigt.
v. g. u.
Paul Fischer
g. n. o.
[…]

23. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 23.06.1923

Der Euskirchener Beigeordnete Hubert Vallender sowie der Kommerzienrat Sieger, Erster Beigeordneter der Stadt Zülpich, werden wegen Befehlsverweigerung vom französischen Kriegsgericht zu einer Gefängnis- und Geldstraße verurteilt.

+ Vom französischen Kriegsgericht wurde anfangs
dieser Woche Herr Beigeordneter Hub. Vallender
wegen Verweigerung gegebener Befehle zweimal zu
2 Jahren Gefängnis und 5 Millionen Mark Geldstrafe,
ferner Herr Kommerzienrat Sieger, Beige-
ordneter der Stadt Zülpich zu einem Jahr Gefäng-
nis verurteilt. Das Anerbieten der beiden Söhne, für
ihren betagten Vater die Strafe zu übernehmen, wurde
vom Gericht abgelehnt.

11. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Paul Fischer wurde von den Belgiern als Polizeispitzel verhaftet und verurteilt. Durch die Haft hatte er 500 000M Lohnausfall. Er bittet die Stadt Emmerich im Zuge der Ruhrhilfe um Entschädigung.

Emmerich den 11.6.1923.
201.
An die Stadtverwaltung Emmerich!

Betreff:
Ruhrhilfe!
Erlaube mir der Stadtverwaltung
mitzuteilen dass ich Paul Fischer
wohnhaft Hotel zur Post am 2. April
von den Belgiern wie bereits
bekant als Polizeispitzel
verhaftet u. zu 40 Tg.  Gefängnis
verurteilt wurde Da ich während
dieser Zeit durch Lohnausfall,
Zurückhaltung des Zimmers u
sonstigen Verlust einen Schaden
von 500 000M habe möchte ich die
Stadtverwaltung ersuchen ob ich
nicht wie bei sonstigen Fällen
durch die Ruhrhilfe entschädigt
werden könnte.
Hochachtung
Paul Fischer
Buchbinder

2. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 2.6.1923

Besonders einfallsreich, um an Geld zu gelangen, war der Mitarbeiter der Firma van den Bergh in Kleve, der den Wochenlohn für 14 Mitarbeiter abzweigte.

Bestrafter Betrüger. Bei der Firma van den
Bergh wurde am 11. April d[es] J[ahres], als bei der Kasse
eine Geldsumme von einigen Millionen Mark als
Wochenlohn für 14 Arbeiter ausgezahlt werden
sollte, ein großer Betrug aufgedeckt. Der Vorarbei-
ter K. pflegte an den Lohntagen das Geld für seine
Kolonne an der Kasse gegen Quittung abzuholen;
als er dieses auch am 11. April besorgen wollte,
stellte sich heraus, daß der Betrag bereits an einen
zur Empfangnahme nicht Berechtigten ausgezahlt
worden war. In Verdacht kam der bei derselben
Firma beschäftigte Arbeiter Wilh. J. aus Kellen,
da er zu dieser Zeit größere Geldausgaben machte:

2. Juni 1923 weiterlesen

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Regelmäßig wird versucht, Butter und Eier über die Grenze nach Holland zu schmuggeln. Die Verurteilungen der Angeklagten müssen in den Tageszeitungen veröffentlicht werden.

In der Strafsache
gegen
1) das Dienstmädchen Maria Hoenselaer
    aus Frasselt, geb. am 1.9.1900 zu
    Schottheide, Krs. Cleve,
2) den Fabrikarbeiter Gerhard Hoenselaer
    aus Schottheide, Krs. Cleve, geb. da-
    selbst am 4.1.1898,
             wegen verbotener Ausfuhr
hat das Wuchergericht des Landgerichts in
Cleve am 11. Mai 1923 für Recht erkannt:
Die Angeklagten sind des Vergehens der
verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegen-
stände (Butter und Eier) schuldig und werden
deshalb zu einer Gefängnisstrafe von je 2 Mo-
naten und zu einer Geldstrafe von je 60 000
Mark – hilfsweise je einem Jahre Gefängnis
– kostenpflichtig verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten der Ange-
klagten je 1 mal im Clevischen Volksfreund
und im Kreisblatt zu Cleve öffentlich bekannt
zu machen.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Mit Zuchthaus wurde in diesem Fall ein Landwirt für die Ausfuhr von fünf Schweinen bestraft.

In der Strafsache
gegen den Landwirt Johann Staayen aus
Düffelward, geb. am 13.12.1892 zu Übbergen
(Holländer)
wegen Vergehens und Verbrechens der ver-
botenen Ausfuhr
hat die 1. Strafkammer des Landgerichts in
Cleve am 30. April 1923 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Ausfuhr
lebenswichtiger Gegenstände in 2 Fällen, von
denen einer ein besonders schwerer ist (fünf
Schweine), zu einer Gesamtzuchthausstrafe
von 1 Jahr 2 Monaten und zu einer Geld-
strafe von 500 000 Mark, im Unvermögens-
falle zu 16 Monaten Zuchthaus, und zu den
Kosten des Verfahrens verurteilt. Dem An-
geklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte
auf 5 Jahre aberkannt, auch ist Polizeiaufsicht
zulässig.
Dem Verurteilten wird der Handel mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs unter-
sagt. Der erkennende Teil des Urteils ist auf
Kosten des Verurteilten je 1 mal im Clevi-
schen Volksfreund, Clever Kreisblatt und
durch Anschlag an die Gemeindetafel in Düf-
felward bekannt zu machen. 4 Wochen der
Strafe sind durch die Untersuchungshaft ver-
büßt.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt.