Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 4. Juli 1923
Die Reichsregierung versucht die schlechte Arbeitsmarktlage durch weitere Notstandsarbeiten zu verbessern.
Von der produktiven Erwerbslosenfürsorge. Durch Erlaß
des Volkswohlfahrtsministers werden im Einvernehmen mit dem
Reichsarbeitsminister bis auf weiteres kleine Notstandsarbeiten,
die jedoch mindestens 20 Erwerbslose beschäftigen und mindestens
1000 Erwerbslosentage umfassen, zugelassen. Bei Städten mit
mehr als 50 000 Einwohnern bedarf es nach wie vor der be-
sonderen Genehmigung des Wohlfahrtsministers.
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