Schlagwort-Archive: Fürsorge

29. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1923

Die Organisation der Solinger Volksküche

               Zur Eröffnung der Volksküche.
   Es hat sich als wünschenswert erwiesen, die Eröffnung der
Stadtküche auf Mittwoch dieser Woche zu verschieben. Alle Er‐
werbslosen, die Essen beziehen wollen — also auch solche, die zu
Hause essen werden —, müssen sich jetzt unverzüglich bei den
ihnen bekannten Zahl- und Stempelstellen melden, damit sobald als
möglich die Gesamtteilnehmerzahl festgestellt wird.
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11. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll 11. Oktober 1923

Die Städte des Solinger Industriegebietes einigen sich auf eine Anpassung der Beihilfen für Bedürftige aufgrund der Teuerung.

   Betr[effend] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.

               Anwesend:
für Solingen
    Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
    Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,
    Gerresheim,
für Gräfrath
    Stadtsekretär Schüttler,
    Schreier,
für Höhscheid
    Oberstadtsekretär Jentsch,
für Ohligs
    Reuber
für Wald
    Stadtsekretär Bongardt.        

                            Tagesordnung:
   Anpassung der Barspende an die Teuerung

                              Niederschrift
   der Verhandlungen des Ausschussses [sic!] am 11.
   Oktober 1923 im Stadthaus zu Solingen.
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9. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. Oktober 1923

Die nach der Ruhrbesetzung in Kraft getretene Regierungsverordnung über die Erwerbslosenfürsorge wird aufgehoben und die frühere Verordnung vom 1. November 1921 wieder in Kraft gesetzt.

                                Aus Stadt und Umgegend.
                                                                              Solingen, 9. Okt[ober].
                   Die Erwerbslosenfürsorge im oberen Kreise
                                              Solingen.
       )(  Die Arbeitsämter des oberen Kreises Solingen und der Arbeit-
geberverband teilen uns folgendes mit:
       „Durch eine Verfügung der Regierung ist das Dürener Abkommen
und die Handhabung der Erwerbslosenfürsorge für das besetzte Gebiet
nach diesen Grundsätzen außer Kraft gesetzt worden. Ab 8. Oktober
tritt daher auch für den oberen Kreis Solingen die Erwerbslosenfür-
sorge gemäß Verordnung vom 1.11.21 grundsätzlich wieder in Kraft.
Für die Uebergangszeit sind entsprechende Bestimmungen von der
Regierung erlassen worden, die von den gesetzlichen Bestimmungen ab-
weichen, und zwar für die Woche vom 8. Oktober bis 14. Oktober die
doppelten Sätze (Höchstsätze) der Erwerbslosenfürsorge für das un-
besetzte Gebiet bezahlt. Sie betragen (bereits verdoppelt) wochen-
täglich:
       1. für männliche Personen:                       
           a) über 21 Jahre alleinstehend                     120 Millionen
M[ark] 
           b) über 21 Jahre im Haushalt                        96         “        “  
           c) unter 21 Jahren                                               72         “        “           
       2. für weibliche Personen:
           a) über 21 Jahre alleinstehend                      96        “        “
           b) über 21 Jahre im Haushalt                         80        “        “
           c) unter 21 Jahren                                                56        “        “
       3. als Familienzulage für
           a)  den Ehegatten                                                 22        “        “
           b) die Kinder und unterstützungsberechtigte 
               Angehörige                                                          18        “        “      
       Für die spätere Zeit bis zum 31. Oktober werden nur die 1½ fachen
gesetzlichen Sätze bezahlt. Diese Sätze werden, sobald sie vorliegen,
durch die Presse bekannt gegeben werden.
       Im Zusammenhang damit wird ganz besonders darauf aufmerksam
gemacht, daß die Sätze nicht mehr vom paritätischen Ausschuß, auch
nicht von den Arbeitsämtern beschlossen werden, sondern sie werden
vom Reichsarbeitsministerium festgesetzt.
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27. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-E-08-Bd-02, Armenvorstand Höhscheid, Sitzung 27. September 1923

Der Wohlfahrtsausschuss in Höhscheid entscheidet über die Bewilligung von Anträgen auf ergänzende Hilfen aus der Bürgerschaft.

-Seite 1-

Anwesend:
Wieden,
Erlinghäuser,
Schneider,
Steinhaus,
Kaimer I,
Thiel,
Schlemper,
Geffgen,
Röder,
Russ,
Frau Stader,
  ”     Westphal,
Allendorf,
Hermanns,
Schultes,
Wader,
Kaimer I,
und
Völker.

                                          Höhscheid, den 27. September 1923
                    Zur heutigen Sitzung des Wohlfahrts-
                ausschusses waren die hierneben be-
                zeichneten Mitglieder anwesend.
                    Es wird beschlossen:
          1.) Dem Antrage der Witwe Ernst Lüneburger
                hier, Brücke 14, auf 1 Paar Lederschuhe für
                ihren Sohn Karl wird – vorbehaltlich der Er-
                stattung der Kosten – entsprochen.
          2.) Dem Antrage des Karl Stader d[es] J[üngeren] hier
                Köcherstraße 16, auf 1 Paar orthopädische
                Schuhe nicht zu entsprechen, da armenrecht-
                liche Hilfsbedürftigkeit nicht vorliegt.
          3.) Der Antrag der Ehefrau August Ern hier
                Friedrichstal 25, auf laufende Barspende
                wird abgelehnt, da die Kinder für im
                Stande erachtet werden, die Fürsorge für
                die Mutter zu übernehmen.
          4.) Die Beerdigungskosten für Maria Brühl
                hier Neuenhofer Straße 24, werden über-
                nommen gegen Erstattung.
          5.) Der Witwe August Voos hier Neustraße 25,
                10 C[en]tn[er] Briketts frei zu verabfolgen.
          6.) Dem Antrage des Walter Wasserloos d[em] Ä[lterem]
                hier Weeger Straße 46, auf Übernahme der
                Röntgenbehandlungskosten für seine
                Ehefrau soll dann stattgegeben werden,
                wenn sich Wasserloos mit der späteren
                Rückerstattung der Kosten oder Eintragung
                einer Sicherungshypothek auf sein Eigen-
                tum bereit erklärt.
                    Die Verwaltung soll vorerst die Höhe
                der Erwerbslosenunterstützung feststellen
                und prüfen, ob armenrechtliche Hilfsbe-
                dürftigkeit überhaupt vorliegt.

-Seite 2-

          7.) Zusatzunterstützung an die Witwe
                Theophil Janke hier Weeger Straße 28, soll
                in mäßigen Grenzen beibehalten werden.
                Für die I. Hälfte des Monats Oktober wer-
                den 100.000.000 M[ark] festgesetzt. Höhe der Er-
                werbslosenunterstützung, der Witwen-
                und Waisenrente soll von Zeit zu Zeit
                geprüft werden.
          8.) Die Schuhbesohlungskosten für das Kind
                Annelise Spitzer hier Bergerstraße 52, wer-
                den übernommen.
          9.) An die Kinder Erich, Helmut und Kurt
                Werner hier Steinendorf 7, soll je 1 Hemd
                abgegeben werden wenn sich der Stief-
                vater Weynen bereit erklärt, die ent-
                stehenden Kosten zu erstatten. Im übrigen
                wird das vorhandene Einkommen
                in der Familie Weynen als ausreichend
                betrachtet.
        10.) Auf Antrag des Bezirkswohlfahrtspflegers
                Friedrich Schneider U[nten]-Fürkelt 4, werden
                der Familie August Holter hier Platzhof,
                15 C[en]t[e]r Briketts bewilligt.
        11.) Dem Karl Remscheid hier Sandstraße,
                wird auf Antrag des Bezirkswohlfahrts-
                pflegers Reinhard Kaimer hier Gosse 19,
                1 Hemd, 1 Bettdecke und 1 Paar Strüm-
                pfe bewilligt.
        12.) Die Barspende für die I. Hälfte des Monats
                Oktober 1923 wird auf 22.210.195.000.- M. festgesetzt.
                        v[orgelesen] g[enehmigt] u[nterschrieben]

                             Aug. Allendorf
                             Aug. Schultes
                             Frau M. Stader        [Unterschrift]

Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 27. September 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: 
Höhscheid: Armenvorstand 1911-1926

20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923

Staatliche Mittel für Notstandsarbeiten: Strengere Regeln sollen für mehr Wirtschaftlichkeit und geringere Haushaltsbelastungen sorgen.

                              Aus Stadt und Umgegend.
                                                                          Solingen, 20. Sept[ember].
          Zur Bereitstellung von Notstandsarbeiten.
        )( Der preußische Landtag hat beschlossen, die Staatsregierung zu
ersuchen, in Verbindung mit den preußischen Provinzen, Kreisen und
Gemeinden Pläne bereit zu halten, um der wachsenden Erwerbslosig-
keit durch öffentliche Arbeiten (Hoch- und Tiefbauten, Bodenverbesse-
rungen usw.) entgegenzuwirken. Um eine methodische Erfassung aller
sich bietenden Arbeitsgelegenheiten zu ermöglichen, hat, wie der
Amtliche preußische Pressedienst mitteilt, der Minister der Volkswohl-
fahrt jetzt die Regierungspräsidenten aufgefordert, Listen aufzustellen,
in denen die sofort greifbaren Notstandsarbeiten unter Angabe der
Finanzierung sowie die früher oder später möglichen Notstandsarbeiten
unter Angabe der noch erforderlichen Vorarbeiten aufgeführt sind.
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28. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll zur Armenpflege 28. August 1923

Um die Teuerung bei den Lebensbedürfnissen der Bedürftigen zu berücksichtigen, einigen sich die Vertreter der Städte des Solinger Industriebezirks auf das „Höhscheider Verfahren“, nach dem die aktuellen Preise eines fiktiven „Warenkorbes“ die Unterstützungsleistungen bestimmen.

-Seite 1-

          Betr[ifft] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.

               Anwesend:

für Solingen
       Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
       Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,
       Arnz, Flesche, Gerresheim,
für Gräfrath
       Beigeordneter Ohliger,
       Stadtsekretär Schüttler,
für Höhscheid
       Oberstadtsekretär Jentsch,
       Frau Stader, Allendorf, Geffgen,
für Ohligs
       Stadtsekretär Esser, Reuber,
für Wald
       Beigeordneter Lange,
       Oberstadtsekretär Freese,
       Forst und Rahm.
                        ————–
                      Tagesordnung:

1. Erhöhung der Barspende.
2. Aufwertung der Arzneirechnungen.
                        ————–

                                         Niederschrift    
                   der Verhandlungen des Ausschusses am 28.
                   August 1923 im Stadthaus zu Solingen.

               1. Bei der Nachprüfung der verschiedenen Be-
                   rechnungsarten für die Barspende haben die
                   Verwaltungen festgestellt, daß das Höhschei-
                   der Verfahren, die Spende dem Preise für
                   den notwendigsten Lebensmittelbedarf anzu-
                   passen, bei der ständig fortschreitenden
                   Geldentwertung den Vorzug verdient. Dieser
                   Ansicht schließt sich die Versammlung an.
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20. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll zur Armenpflege 20. August 1923

Teuerung: Die Vertreter der Städte im Industriebezirk Solingen beraten regelmäßig über die Anpassung der Hilfen für Bedürftige, um möglichst ein einheitliches Vorgehen zu erreichen. 

-Seite 1-

              Betr[ifft] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.

                     Anwesend:
    für Solingen
           Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
           Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,             
           Arnz und Flesche,                                                     
    für Gräfrath                                                                           
           Stadtsekretär Schüttler,
    für Höhscheid                                                                   
           Oberstadtsekr[etär] Jentsch,                                       
           Frau Stader, Allendorf und Geffgen,                         
    für Ohligs                                                                         
           Stadtsekretär Esser,                                                                 
           Reuber,                                                               
    für Wald                                                                    
           Beigeordneter Lange,                                                     
           Oberstadtsekretär  Freese,                              
           Forst und Rahm.                                                 
                            ———                                               
                     Tagesordnung:                                          
1. Gebühren für ärztl[iche] Behandlung.                       
2. Erhöhung der Grundbeträge der Barspende.             
3. Wirtschaftsbeihilfe für die Unterstüt-                       
    zungsempfänger.                                                       
                            ———-                                             


                                                   Niederschrift
                               der Verhandlungen des Ausschusses am
                               20. August 1923 im Stadthaus zu Solingen.  

                           1. Der Ärzteverein beansprucht mit Rücksicht
                               auf die sich überstürzende Geldentwertung
                               vom 1. Juli 1923 ab die Bezahlung der
                               Behandlung von Unterstützungsempfängern
                               nach den am Tag der Zahlung des Rech-
                               nungsbetrages gültigen Sätzen der Gebüh-
                               renordnung mit der Begründung, daß die                               
                               Ärzte durch die bisherige Berechnungs-                                                                       
                               und Zahlungsweise (kürzere oder längere
                               Zeit nach der Leistung) beträchtlich ge-
                               schädigt worden sind.
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12. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Juli 1923

 „In einer Zeit, wo sichtbar die Volkskraft bereits zermürbt ist, wäre ein Voranstellen der Erhaltung wirtschaftlicher Substanz vor die Erhaltung der Menschensubstanz nicht nur aus sittlichen und nationalen, sondern schließlich auch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnlos.“         

                  Wirtschaftlicher Teil.
                                  –
          Zur Gehalts- und Lohn-Politik.
                            (Schluß.)
      Kritische Betrachtungen von H. Norwig
                                      II.
       Zweifellos muß zugegeben werden, daß hinsichtlich des Auf-
baues der Tarife noch außerordentlich große Mängel bestehen.
Man muß berücksichtigen, daß der Abschluß von Tarifverträgen
für eine große Zahl von Arbeitnehmern in der Nachkriegszeit
erst erfolgte, und Erfahrungen nicht vorlagen, weiterhin aber
ist ein Unterschied beispielsweise zwischen den Tarifverträgen
für Angestellte und denen der Arbeiter zu machen. Im An-
gestelltenlager hat man sich stets gegen eine tarifliche Gleich-
macherei gewehrt und nach Wegen gesucht, die hier Abhilfe
schaffen können. Wir brauchen hier eine größere Differenzierung
zwischen den einzelnen Leistungsgruppen. Die besonderen Be-
mühungen des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes
gehen dahin, zunächst einmal durchzusetzen, daß sich für die
angestellten Kaufleute genaue Tätigkeitsbegriffe herausbilden.
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11. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Juli 1923

Fortsetzung des Artikels vom 7. Juli 1923

Die von den Gemeinden eingenommenen Steuern sind so gering, dass sie für die Erledigung ihrer Aufgaben auf Reichszuschüsse angewiesen sind. Die „Möglichkeit einer finanziellen Selbstverwaltung“ der Kommunen ist damit eingeschränkt, denn das Reich legt die Bedingungen für die Auszahlung von Zuschüssen fest.

                   Die Finanzwirtschaft der Gemeinden
                           in Gegenwart und Zukunft.
                Von Oberbürgermeister Dr. Külz, M. d. R.
                                           (Schluß.)
       Da die steuerlichen Zuweisungen und steuerlichen Möglich-
keiten völlig ungenügend waren und sind, werden vom Reich
darüber hinaus Dotationen in Form von Besoldungszuschüssen
gegeben. Die seit November vorigen Jahres in Gestalt von Vor-
schüssen geleisteten Zahlungen sind jetzt in feste Zuschüsse ver-
wandelt worden. Die Länder erhalten für sich und ihre Gemein-
den Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent der Mehraufwendungen,
die für die Erhöhungen der Beamtengehälter, der Versorgungs-
bezüge der Ruhegehaltsempfänger, der Wartegeldempfänger und
der Beamtenhinterbliebenen sowie der Vergütungen der Ange-
stellten seit dem 1. Januar 1921 erwachsen. Beamte und Ange-
stellte der Verwaltungen der werbenden Betriebe bleiben außer
Betracht; Sparkassen gelten nicht als werbende Betriebe. Ver-
gütungen für Arbeiter, auch soweit sie nicht zu den Betriebs-
verwaltungen gehören, werden also nicht gewährt. Aber auch
Beamte und Angestellte, die über den Stand vom 1. April 1922
hinzugekommen sind, werden bei den Zuschüssen nicht berücksichtigt.
Da dieser Sperrtermin in der Praxis zu den ungeheuerlichsten
Folgen führen mußte, hat man seine starre Handhabung durch
Ausnahmen durchbrochen, und zwar im Interesse der Weiterent-
wicklung kultureller Einrichtungen und bei Zuweisung neuer
Aufgaben.
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5. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 5. Juli 1923

       -ab- Die Erwerbslosenziffer in Solingen ist in den letzten Wochen
wieder etwas gesunken. Einschließlich der Notstandsarbeiter und Kurz-
arbeiter sind etwa 890 Personen bei der Fürsorgestelle gemeldet. Da-
runter befinden sich über 100 weibliche Erwerbslose. Folgen der
Grenzsperre haben sich bisher bei der Erwerbslosenfürsorge in Solin-
gen nicht bemerkbar gemacht.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 5. Juli 1923