Schlagwort-Archive: Friedhofsgebühren

28. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Auszüge aus dem Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 28. September 1923, S. 366-367

Die Inflation führt zu immer weiteren Preiserhöhungen. Anpassungen werden regelmäßig von den Stadtverordneten beschlossen. Für die Nutzung des Stadtbades müssen im September zwischen 5 und 20 Millionen Mark bezahlt werden. Weil sich die Bevölkerung den Besuch nicht mehr leisten kann, wird das Stadtbad im November 1923 geschlossen.

[366]

                                Sitzung
der Stadtverordneten am Freitag, den 28. Sptember 1923
[…]
      3. Erhöhung von Gebühren und Beiträgen
      a) Baupolizeigebühren
      b) Friedhofsgebühren
      Die Stadtv[erordneten] Vers[ammlung] beschließt, die Baupolizei
sowie die Friedhofsgebühren auf das 1 Millionfache
der Friedenssätze zu erhöhen.

      c) Gebühren für die Benutzung des Schwanen-
saales
      Die Stadtv[erordneten] Vers[ammlung] setzt die Gebühren für die
Benutzung des Schwanensaales wie folgt neu fest
   a) die Miete auf den Erlös für 5 der besten Sitzplätze
   b) für die Reinigung auf den jeweiligen Stunden-
lohn der städtischen Putzfrauen als Einheitssatz,
   c) für die Beleuchtung auf die Selbstkosten

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11. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3014 „Protokollbuch Gemeinderat Spich“ 1894-1927, S. 443

Der Gemeinderat von Spich fasst Beschlüsse zu den Wiegegebühren für Vieh, zu den Kosten für Grabstellen und zum künftigen Gehalt des Schuldieners.

                                         Verhandelt:
                                  Spich, den 11. August 1923

Gemeinderat
besteht aus
13. Mitgliedern.
Anwesend unter
dem Vorsitze
des Gemeindevor-
stehers Rott-
länder die
Mitglieder:
Pöhler, Förster,
Reik, Braun,
Pilger,
Heuser,

      Auf vorherige mündliche ordnungsmäßige
Einladung mit der Tagesordnung:
1:) Erhöhung der Wiegegebühren und anderweitige
Festsetzung der Gebühren für den Wiegemeister,
2.) Erhöhung des Preises für eigene Grabstätten,
3.) Antrag des Schuldieners Linden betr. Gehaltser-
höhung.
versammelte sich heute der Gemeinderat von
Spich in nebengenannten Mitgliedern, also
in beschlußfähiger Anzahl und beschloß was
folgt:
zu 1: Die Wiegegebühren werden von heute ab wie
folgt festgesetzt: Einheimische pro Fuhre 20 000 Mark,
Auswärtige 60 000 Mark pro Fuhre; Großvieh das
Stück 100 000 Mark, Kleinvieh pro Stück 50 000 Mark.
Auswärtige zahlen die dreifachen Sätze.
Der Wiegemeister erhält 50% der Wiegegebühren.
zu 2: Gemeinderat beschließt, für eigene Grabstellen
den Betrag von 3 Million und für ein Doppelgrab
6 Million Mark zu erheben. Grabstellen werden
nur beim Eintritt eines Todesfalles abgegeben
und zwar im Falle des Todes eines Ehegatten
ein Doppelgrab.
Zu 3: Der Schuldiener erhält für die Monate
Juni & Juli 500 000 Mark und ab 1.8.1923
750 000 Mark Gehalt pro Monat.

            v. g. u.
Adolf Heuser
[…] Reick
Jos. Förster
       g. w. o.
Der Gemeindevorsteher:
Rottländer

4. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 1511 „Friedhofsverwaltung“ 1919-1926, Bl. 162

Der Troisdorfer Beigeordnete Hagen genehmigt den Antrag auf Kauf einer Grabstelle und teilt dem Antragsteller einen Preis von ca. 30 000 Mark mit.

Der Bürgermeister                 Troisdorf, den 4. Juni 1923
J[ournal]-Numero 142

1) An Herrn […], Gerhard
                           Louis-Mannstädtstr. 84.

Ihrem Antrag betr. Kauf einer Grabstelle für
Ihre verstorbene Tochter Flora Elisabeth Ludwigs geb. Than neben der Grab-
stelle Ihres Sohnes wird hiermit stattgegeben. Der
Preis für Grabstellen wird demnächst durch den Ge-
meinderat neu festgesetzt werden und wird sich vor-
aussichtlich auf ca 30000,- M[ar]k belaufen.
                                                 ?
                                                         Hagen

19. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 19.4.1923

Der Innenminister verfügt, dass auch bei Beerdigungen Kosten gespart werden sollen.

Kostenersparnis bei Beerdigungen. In
einer Verfügung des preußischen Ministers des
Innern wird folgendes ausgeführt: „Im Ein-
vernehmen mit dem Volkswohlfahrtsminister
und dem Kultusminister sollen die bestehen-
den Polizeiverordnungen, Friedhofs-
verordnungen usw. daraufhin durchge-
sehen werden, ob mit Rücksicht auf die Zeit-
verhältnisse einzelne Vorschriften im Interesse
der Kostenersparnis aufgehoben oder erleich-
tert werden können. Die Bevölkerung soll im
weitesten Umfange auf die Wohltaten der
privaten, kirchlichen und gemeindlichen
Sterbekassen hingewiesen werden. Den Ge-
meinden und Gemeindeverbänden, die eigenen
Forsten besitzen, ist zu empfehlen, billiges Holz
zur Herstellung von billigen Särgen abzu-
geben; eine solche Anregung soll gegebenen-
falls bei den Besitzern größerer Privatforsten
erfolgen.

15. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Auszüge aus dem Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 15. Februar 1923, S. 293, 296

Während sich die meist dringlich einberufenen Sitzungen der Stadtverordneten von Kleve zu Beginn des Jahres 1923 mit der Situation aufgrund der Besetzung, insbesondere mit den Verhaftungen des Bürgermeisters und der Beigeordneten, beschäftigen, verlagert sich der Schwerpunkt der verhandelten Themen nun auf die Preissteigerungen, die steigende Inflation und daraus resultierende notwendige Gebührenerhöhungen.

[293]

                                          Sitzung
                                              der
Stadtverordneten-Versammlung am Donnerstag,
den 15. Februar 1923.
      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Ein-
ladungsschreiben vom 12. Februar 1923.
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde
in öffentlicher Sitzung verhandelt was folgt:

              I. Öffentliche Sitzung
      Der Vorsitzende, Beigeordneter Jäger, be-
grüßt vor Eintritt in die Tagesordnung das
von langwieriger Krankheit wieder genesene
Mitglied Krohn. Er gibt dabei der Hoffnung
Ausdruck, daß es ihm vergönnt sein möge,
seine bewährten Kräfte noch recht lange in
den Dienst der Stadt zu stellen.

           1. Erhöhung von Gebühren und Beiträgen.
               a) Verwaltungsgebühren.
      Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit
der Erhöhung der Verwaltungsgebühren auf das
Doppelte der jetzt gültigen Sätze einverstanden.

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13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3017 “Protokollbuch Gemeinderat Bergheim-Müllekoven“ 1897-1927, S. 248

Der Bergheimer Gemeinderat beschließt Nachumlagen auf Steuern, auch die Gebühren für Gräber müssen erhöht werden.

Verhandelt
Bergheim, den 13. Januar 1923.

Gemeinderat besteht
aus 13 Mitgliedern.
Anwesend unter dem
Vorsitze des Bürger-
meisters Lindlau
die Mitglieder:
Gronewald, Pohlscheid,
Flory, Reinartz,
Schütz, Engels, Odenthal,
Joh Mertens-Krings,
Ludw. Mertens, Vorst.
Mertens

Auf vorschriftsmäßige Einladung mit der Tagesordnung:
1. Antrag des Gaswerkes betr. Erhebung von Vorschüssen
von den Gasabnehmern
2. Erhöhung der Gemeindesteuern, der Lustbarkeitssteuern,
der Friedhofgebühren und des Preises für eigene
Grabstellen
3. Straßenerbreiterung neben der Schule in Müllekoven
vor dem Grundstück des Lehrers Hausmanns
4. Geschäftliche Mitteilungen

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