Schlagwort-Archive: französische Besatzung

20. Dezember 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 9-0-1-17.0000

Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordneten-Versammlung zu Düsseldorf.

[…]
Punkt 6. Wertbeständiges Notgeld im besetzten Gebiet.
Beigeordneter Dr. Lehr: Meine Damen und Herren! Es
ist Ihnen bekannt, daß die Vereinigung der Stadt- und Land-
kreise und sonstigen kommunalen Verbände sowie der Landes-
banken des besetzten Gebietes sich der schwierigen Aufgabe unter-
zogen hat, ein wertbeständiges Geld für das ganze besetzte Ge-
biet von Dortmund bis Ludwigshafen zu schaffen. Die Ver-
handlungen, die von den Städten Köln, Düsseldorf, Essen und
der Landesbank der Rheinprovinz als Beauftragte dieses Ver-
bandes geführt worden sind, haben bereits zu einem Abkommen
mit dem Reichsfinanzministerium vom 6. Dezember geführt.
Ueber dieses Abkommen habe ich den Ausschüssen bereits aus-
führlich Bericht erstattet, auch in den Zeitungen hat manches
darüber gestanden, so daß ich mit Rücksicht darauf, daß die Ver-
handlungen mit der Besatzung im Augenblick noch nicht zum
Abschluß gekommen sind und gerade in diesen Tagen zur Ent-
scheidung stehen, auf längere Ausführungen zu diesem Punkte
verzichten kann.
Ich bitte Sie lediglich, dem Beschlußentwurf zuzustimmen,
der von Ihnen fordert, daß wir als Stadt Düsseldorf die
selbstschuldnerische Bürgschaft für eine 6prozentige Goldanleihe
der Landesbank der Rheinprovinz als Treuhänderin der Stadt-
und Landkreise und der sonstigen Kommunalverbände des be-
setzten Gebiets bis zum Betrage von 300 Millionen Goldmark
übernehmen.
Die Schaffung des wertbeständigen Geldes ist eine Lebens-
frage für alle Stadt- und Landkreise und Kommunalverbände
des besetzten Gebiets. Ich möchte die Hoffnung aussprechen,
daß die Vermittlungsvorschläge, die gestern der Interalliierten
Rheinlandkommission in Koblenz noch einmal gemacht worden
sind, angenommen werden und daß es uns gelingt, in der ersten
Januarwoche das neue Geld herauszugeben.
Der Beschlußentwurf lautet dementsprechend.
Vorsitzender Beigeordneter Geusen: Das Wort wird nicht
gewünscht. Es ist so beschlossen.
[…]

8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-8-1454.0000

Schulchronik der Knabenschule an der Mettmanner Straße.

8.12.23.
Die unteren Räume, sowie die Turnhalle und die
beiden Baracken, die bisher mit Besatzungstruppen
belegt waren, wurden von diesen wieder ge-
räumt; doch konnten die Räume nicht sofort
wieder bezogen werden, da sie erst instand gesetzt
werden mußten. Die Instandsetzungsarbeiten
zogen sich bis Ostern hin.

23. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Foto 908, Postkarte vom 23. November 1923

Privater Gruss aus Bodenheim bei Euskirchen nach Aulnay-sous-Bois

Euskirchen le 23.11.23
Cher Frêre chère Soeur
C’est avec plaisier que je vous
envie une Carte je pense quelle
vous trouversa en bonne
Santeé Tant à moie tout
va bien – sauf que je ne
recoie de personne des nouvelles
je me demande. Pourquois
23. November 1923 weiterlesen

3. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 3. November 1923

Zusammenfassung der Lage im Rheinland

Die Lage im Rheinland
Aachen, 26. Okt. In der Nacht sind 39
Schupobeamte und 19 Studenten ins belgische
Gefängnis eingeliefert worden. Die Zeitungen
erscheinen heute nicht. Sie wenden sich mit fol-
gender Bekanntmachung an die Leserschaft: Da
unter den neuerdings obwaltenden Verhältnissen
die objektive Berichterstattung der Presse unter-
bunden und ihre freie Meinungsäußerung un-
möglich gemacht ist, sehen sich die Aachener Zeitungen
veranlaßt, ihr Erscheinen bis auf weiteres ein-
zustellen.
Köln, 25. Okt.  Aus den Meldungen der hie-
sigen Telegraphen-Bureaus kann man folgenden
Situationsbericht entnehmen:
3. November 1923 weiterlesen

27. Oktober 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-8-812.0000

Auszug aus der Chronik der Max-Knabenschule bzw. Maxschule.

27.10. Infolge von Maßnahmen der Besatzung ist das Schulgebäude a[n] d[er] Ritterstr. für Verwaltungszwecke
beschlagnahmt worden. Die dortige evangelische Schule wird im Schulgebäude an der Bismarckstr. mit 2 Klassenräumen
und im Gebäude a[n] d[er] Zitadellstr. mit 4 Klassenräumen untergebracht.
Die in unserem Schulhause untergebrachten 2 Klassen der kath[olischen] Schule a[n] d[er] Ritterstr. werden nach
dem Gebäude der Schule a[n] d[er] Lambertusstr. zurückverlegt.
Die Schule a[n] d[er] Zitadellstr. erhält zur Verwendung als Klassenräume den der Kirchengemeinde
St. Max gehörige sogenannten Franziskussaal und den bisher von der Kleinkinder-
schule benutzten Raum in dem Gebäude Orangeriestr. 1.

8. Oktober 1923

Erstes Blatt eines handschriftlichen Berichts über den Aufstand der rheinischen Separatisten in Lohmar im Oktober 1923
Bericht über die Separatistenabwehr im Oktober 1923 in Lohmar

Quelle: Stadtarchiv Lohmar,  II 0142, Oktober 1923/1933

Link zur mehrseitigen Quelle

Die Gemeinde Lohmar war im Herbst 1923 ebenso wie viele andere Orte im Rheinland von separatistischen Unruhen betroffen. Der Bericht, dessen Verfasser unklar ist, gibt Auskunft über die Ereignisse. Allerdings wurde er offenbar nicht direkt im Anschluss an die Ereignisse verfasst, sondern erst 10 Jahre später im Jahr 1933. Man kann davon ausgehen, dass er im Zusammenhang mit der Glorifizierung der Ereignisse in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden ist. Die Liste mit Personennamen, mit der der Bericht endet, ist mit großer Sicherheit nicht die am Ende des Textes angekündigte Liste der Separatisten, sondern eine Liste von Lohmarer Bürgern, die sich den Separatisten in den Weg gestellt hatten.

Rechtschreibung und Zeichensetzung wie im Original
[unleserlich] = unleserliches Wort im Original
Durchgestrichen = Im Original durchgestrichen

[S. 1]

Lohmar, den 8. Okt. 1933

Bericht über die Separatistenabwehr im Jahre 1923 in Lohmar und die spätere systematische Bestrafung durch die Bevölkerung.

Im Ort Lohmar und im benachbarten Altenrath hatten sich etwa 30 z.T. übelbeleumundete Personen zum separatistischen Verat [sic!] am deutschen Vaterland bekannt. Als die separatistische Bewegung auch anderorts im vollen Gange war schlugen sie überraschend los, biss An dem Abend als in Aachen durch den berüchtigten Separatistenführer Matthes die Rhein[ische] Republik ausgerufen wurden holten auch sie zum Schlage aus, beschlagnahmten überraschend einige 10-15 Jagdgewehre und ein Auto. # Als Hauptquartier wählten sie sich das Berthelesbe[…]  frz‘sche Haus in der Kirchstraße aus und verschantzten [sic!] sich dort. Die Separatisten hatten mit der zähen, treu zum Vaterlande stehenden Bevölkerung nicht gerechnet, die in hellen Scharen, bewaffnet mit Knüppel, Sensen, Dreschflegel u. dergl. zum Kirchdorfe strömte und den Verrätern Widerstand leistete. Als die Separtisten [sic!] sich in ihrer Burg durch die immer weiter herandrängende Bevölkerung nicht mehr sicher fühlten, fingen sie an zu schiessen und zwar bleierten in die Menge. Es fielen in ganz kurzer Zeit fielen 30-40 Schüsse, mit denen 4 Personen verletzt wurden.

8. Oktober 1923 weiterlesen

30. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. September 1923

Fünf von Franzosen besetzte Wohnungen in der Siedlung Talweg wurden wieder geräumt.

Wtb. Troisdorf, 27. Sept.    In der
Siedlung Talweg, die seinerzeit von französischen
Eisenbahnerfamilien besetzt worden war, wurden
von diesen fünf Wohnungen wieder geräumt.

14. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. September 1923

Die Besatzungstruppen führen zu festen Zeiten Schießübungen durch.

           Schießstand im Lohmarer Walde.

   Der Schießstand für die franz. Besatzungs-
truppen der Garnison Siegburg liegt etwas 2 km
nordwestlich von Siegburg an dem Wege nach
Lohmar.
   Nach Mitteilung der franz. Militärbehörde
finden an allen Tagen mit Ausnahme von Sonn-
tags und Samstags Schießübungen statt und
zwar für die Zeit vom 1. April zum 1. Oktober
von 6 bis 10 Uhr und von 2 bis 5 Uhr, für die
Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April von 8 bis
10 Uhr und von 12 bis 4 Uhr.
   Das Umhergehen und das Verweilen in der
Gefahrzone während dieser Zeiten sind verboten.
Dem an den Grenzen der Gefahrzone aufge-
stellten Posten ist unbedingt Folge zu leisten.
   Das Betreten des Schießplatzes sowie das
Suchen von Kugeln oder Geschossen aller Arten
ist der Zivilbevölkerung verboten.
   Personen, die diesen Anweisungen zuwider-
handeln haben zu gewärtigen, daß sie vor die
Militärgerichte gestellt und streng bestraft werden

    Siegburg, den 17. Januar 1922.
                                    I.V.: Schiffers.